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Moral - Inhalt:
Begriffsbestimmung: Moral und Recht
Das Gesetz: Moral kennt nur ein einziges Gesetz
Einleitung
Moralische Normen
Gesetze und Vorschriften einzuhalten, genügt nicht
Die Loyalität des Sokrates: Es genügt auch nicht, Moralvorschriften zu befolgen
Moralisch handelt, wer seinem Gewissen folgt
Pflicht und Neigung
Gegen das Gewissen gibt es keine Freude
Das Universale Optimum als Regulativ der Moral
Naturrecht: Naturrecht folgt aus dem Sittengesetz
Gerecht: Keiner weiß, was für einen anderen gut ist
Gesetze: Normen bestimmen die Struktur einer Gesellschaft
Einleitung
Normen sollen Menschen berechenbar machen
Ohne Normen könnte kein Mensch überleben
Ordnungsregeln
Normen sind zielgerichtet
Zur Struktur der Gesellschaft
Sanktionen, Macht
Die Unzulänglichkeit der Normen
Gleichheit vor den Gesetzen?
Normierte Einzelfallgerechtigkeit ist nicht möglich
Allgemeingültigkeit von Normen
Je mehr geregelt wird, desto mehr bleibt ungeregelt
Gewalt: Nichts ist so gut, dass es Gewalt rechtfertigt
Der einzelne hat die Macht
Rechtswehr: Das "Gewaltmonopol des Staates" gibt es nicht
Abwehr ist keine Gegengewalt
Menschenrechte sind niemals innere Angelegenheiten
Frieden: Frieden braucht Toleranz
Dienerin: Moral ist die treueste Dienerin der Freude
Grundlegende Begriffsbestimmung: Moral und Recht
Moral und Recht werden hier begrifflich scharf unterschieden. Beide Begriffe werden außerdem in einem Sinne gebraucht, der vom allgemeinen Sprachgebrauch, weil dieser in tausend Facetten schillert, oft ganz erheblich abweicht. Soll es nicht zu völlig sinnverfehlenden Missverständnissen kommen, ist es notwendig,  die folgenden Begriffsbestimmungen stets zu beachten:

Die ganze + Moral besteht aus nichts als dem Sittengesetz: "Tu' das Gute, lass' das Schlechte!" und seiner Befolgung. Was gut oder schlecht ist, bestimmt das Prinzip der Universalen Optimierung, wie es das unverfälschte, von keinerlei Rechtfertigungsabsichten getrübte Gewissen, wenn auch mehr oder weniger unvollkommen und mit alleiniger Geltung für den Gewissensträger selbst, anwendet.

Recht bedeutet hier nichts anderes als einen Sammelbegriff für alle anderen Normen, z.B. Gesetze, Gebote, Regeln und Vorschriften aller Art, somit nicht nur die staatlichen Gesetze, sondern auch alle Normen, Satzungen, Konventionen, Höflichkeitsregeln und "Moralvorschriften", die sich Menschen und Menschengruppen geben. Recht kommt von "richtig"; es soll uns sagen, wie wir richtig handeln. Recht regelt das tatsächliche Verhalten der Menschen und liegt mit diesem auf gleicher Ebene. Ebenso wie das tatsächliche Verhalten der Menschen sollte auch das Recht dem Sittengebot entsprechen,  doch leider ist das beim Recht ebenso wie beim Tun der Menschen oft nicht der Fall. Rechtmäßig Handeln und moralisch Handeln sind deshalb keineswegs dasselbe.

Der Gegensatz von Moral und Recht ist zu sehen vor dem Hintergrund der Welt als einem komplexen System, dessen Teil die Gesellschaft mit ihren komplexen Bezügen zwischen Menschen, anderen Lebewesen und Sachen bildet. Das Ganze ordnet sich ohne erkennbaren Eingriff einer lenkenden Hand von selbst. (Selbstorganisation, Gesellschaft) Bei der Selbstorganisation werden die Ordnungsstrukturen und das Verhalten des Ganzen durch das Verhalten aller einzelnen Elemente bestimmt. Wie das Ganze, so ist auch die menschliche Gesellschaft zur Selbstorganisation fähig. Dazu benötigt sie außer dem Sittengebot: "Tu das Gute, lass das Schlechte!" keine weiteren Vorschriften. Das bestimmende Element ist hier der einzelne Mensch. Er allein hat kraft seines Gewissens die Macht, das Gute zu verwirklichen - oder nicht. Das Gewissen ist dem Menschen angeboren und das Sittengebot dem menschlichen Vorstand unmittelbar einsichtig. (Gut, Sitte) Hier ist das Reich der Moral.

In diese komplexe Welt hinein entwerfen wir unsere Modelle. Auf materieller Ebene sind das unsere technischen Projekte aller Art. Auf gesellschaftlicher Ebene entsprechen diesen die normativen Strukturen, mit deren Hilfe wir das Handeln der Menschen regeln und begrenzen. Unsere Modelle sind Zwangssysteme: Selbstorganisation ist ihnen fremd; alles muss bedacht, geplant, umgesetzt und, nicht zuletzt, in Stand gehalten werden. Dazu bedarf es zahlreicher Vorschriften. Sie können gut sein oder schlecht. Sie sind gut, soweit sie gutes Handeln der Menschen fördern, und schlecht, soweit sie es behindern. Hier ist das Reich des Rechts.

Die Gesellschaft als komplexes System kann der Mensch nur innerhalb eines engen Horizonts überschauen; darüber hinaus ist das System unüberschaubar. Alles, was der Mensch plant und tut, ist in das unüberschaubar komplexe System eingebettet. Es verhält sich darin wie ein Fremdkörper: Es stört und es wird gestört. Das Tun des Menschen wirkt in das Unüberschaubare hinein und entfaltet in ihm unvorhersehbare Wirkungen, während aus dem Unüberschaubaren unvorhersehbare Einflüsse auf das Tun und Planen des Menschen zurückwirken. Je weniger ein Zwangssystem die spontane Ordnung stört, desto sicherer ist es vor unerwünschten Folgen. Umgekehrt gilt: Je großmächtiger der Plan, desto sicherer sein Scheitern. Deshalb ist es klug, nicht alles bis ins kleinste regeln zu wollen, sondern den Selbstregelungskräften Raum zu lassen und nur das nötigste zu regeln.


Moral
 

Weltbeglückungspläne scheitern, nur Selbstorganisation kann uns helfen. Darum liegt die Macht nicht in den Händen weniger Privilegierter, sondern beim einzelnen Menschen und seiner moralischen Haltung. Die ganze Moral besteht darin, das Sittengesetz gewissenhaft zu erfüllen und dadurch die Freude im Universum zu mehren. Moral erweist sich so als Dienerin der Freude und nicht als deren Widersacherin. Die Normen der Gesellschaft dagegen, das Recht, machen das Verhalten von Menschen berechenbar und bilden die gesellschaftlichen Strukturen, die den Prozess der "moralgesteuerten" Selbstorganisation tragen. Sie begründen keine Moral, sondern spiegeln nur die Moral der Menschen, aber auch die Macht der Feinde der Freude wider. 


Das Gesetz: Moral kennt nur ein einziges Gesetz

Einleitung
Moralische Normen
Gesetze und Vorschriften einzuhalten, genügt nicht
Die Loyalität des Sokrates: Es genügt auch nicht, Moralvorschriften zu befolgen
Moralisch handelt, wer seinem Gewissen folgt
Pflicht und Neigung
Gegen das Gewissen gibt es keine Freude
Das Universale Optimum als Regulativ der Moral
Moral für Gutwillige kennt nur ein Gesetz, das Sittengesetz: "Tu' das Gute, lass' das Schlechte!" Vor ihm allein sind alle gleich, allein dieses ist streng allgemeingültig. Wenn aber ein Gesetzgeber von seinem Produkt behauptet, vor "dem" Gesetz seien alle gleich, nimmt er eine unzulässige Verallgemeinerung vor, um ihm die Würde des Sittengesetzes anzudichten. Einzelnormen sind nur für eine Kategorie ähnlicher Fälle geschaffen, wobei die Besonderheiten des Einzelfalls unbeachtet bleiben müssen. Doch das ist für die Moral zu wenig. Allein das Gewissen kann und muss im Einzelfall entscheiden, was gut ist das heißt die Freude im Ganzen des Universums - vor allem des Menschen selbst und der ihm nahestehenden Mitmenschen - vermehrt. Es ist zwar meistens gut, Gesetze zu befolgen, aber für die Moral genügt es nicht. 
Bitte die Begriffsbestimmung: Moral und Recht beachten! 

Wir sind gewohnt, uns Moral als eine Sammlung von Normen vorzustellen: als Gesetze, Vorschriften und Regeln, die uns zu einem bestimmten Verhalten verpflichten sollen.  Darum fällt es uns schwer, Moral und Recht begrifflich auseinander zu halten. Moral und Recht sind in Vorschriften und Gesetze gefasst. Was macht da den Unterschied? Moral besteht nach herrschendem Verständnis vornehmlich im Befolgen von Gesetzen, seien diese nun staatlicher, religiöser, philosophischer oder göttlicher Herkunft. Das vom Staat gesetzte positive Recht wird wie selbstverständlich  für auch moralisch verpflichtend gehalten, und sollte es einmal gegen die Gesetze der Moral oder des als überpositiv gedachten Naturrechts, etwa die Achtung der Menschenrechte, verstoßen, weigern wir uns, den staatlichen Gesetzen den Ehrentitel "Recht" zuzuerkennen. Wenn Hans Kelsen, Exponent der Reinen Rechtslehre, einer radikalen Position des Rechtspositivismus, zugab, dass seiner Lehre zufolge auch das Unrecht des Hitler-Staats als Recht gelten müsse, so klingen solche Worte schauerlich in unseren Ohren. 

Dennoch hat Kelsen Recht, denn wir sollten Moral und Recht begrifflich scharf voneinander unterscheiden. Um von vornherein allen Missdeutungen vorzubeugen: Diese Trennung darf uns nicht nur nicht hindern, nein, sie muss uns sogar verpflichten, das Recht strikt der Moral unterzuordnen. 

Gutes Recht sollte nur fordern, was jemand guten Gewissens tun kann, und was ihn umgekehrt nicht hindert, seinem Gewissen zu folgen. 
Soweit die herrschende Rechtsordnung Unrecht gebietet, ist sie unmoralisch und darf nicht befolgt werden. Indes, hier heißt es zweimal hinschauen und aufs genaueste unterscheiden: Eine Rechtsordnung ist niemals im Ganzen schlecht, denn sonst könnte sie überhaupt nicht bestehen. Soweit also auch eine schlechte Rechtsordnung der Moral entspricht, muss sie geachtet werden, damit nicht Schlimmeres geschieht und die Gesellschaft womöglich im Chaos versinkt. Die Unterscheidung selbst ist Gewissenssache des einzelnen Menschen. Er muss entscheiden, ob es gut ist, sich dieser oder jener Rechtsnorm zu unterwerfen. 

Das Bestehen einer gültigen Rechtsnorm gehört zu den Gegebenheiten, von denen das Gewissen bei seiner Entscheidung auszugehen hat. Für gewöhnlich ist es gut, Loyalität zu üben, also die Norm zu erfüllen, weil es für die Gesellschaft wichtig ist, dass sie sich auf die Loyalität ihrer Mitglieder verlassen kann. Rechtssicherheit ist ein so hohes Gut, dass es kleinlichen Bedenken nicht geopfert werden darf. Nur wenn die moralischen Einwände so schwerwiegend sind, dass der Vorrang der Norm vor dem Gewissensurteil zumindest zweifelhaft wird, sollte man statt der Norm dem Gewissen folgen. Ohne moralisch verantwortete Loyalität gibt es keinen Frieden
 

Moralische Normen

Indes: Was ist von den zahllosen Normen - Gebote, Regeln, Vorschriften u.s.w. - zu halten, in denen uns die Moral allenthalben mit erhobenem Zeigefinger begegnet? 

  • Moral kennt prinzipiell nur eine Norm, nämlich die des Sittengesetzes, das gebietet: "Tu' das Gute, lass' das Schlechte!", wobei das Gute vom Prinzip der universalen Optimierung her definiert ist. 
  • Daneben gibt es noch einige wenige sittliche Normen im engeren Sinne, die für alle Menschen gelten, weil sie Eigenschaften voraussetzen, die allen Menschen ohne Ausnahme zukommen. Allein das Sittengesetz und die moralischen Normen im engeren Sinne sind allgemeingültig; letztere sind es aber nur bedingt, weil sie ausschließlich für Menschen gelten und den Bedingungen der Einzelfalls unterliegen. Diese Normen bilden jedoch keine eigenständige Moral; sie sind vielmehr deren unverzichtbarer Bestandteil, denn sie folgen unmittelbar aus dem Sittengesetz, soweit es es sich an Menschen wendet, die es unter den besonderen Bedingungen der menschlichen Natur erfüllen sollen. Ihnen ist wegen ihrer großen Bedeutung ein eigener Abschnitt unter dem Titel "Naturrecht" gewidmet. 
  • Alle anderen Normen, die mit moralischem Anspruch daherkommen, sind Ausdruck des von vorn herein zum Scheitern verurteilten Versuchs, allgemeingültig zu beschreiben, wie gutes Handeln aussehen soll. Ich nenne sie "moralische Normen im weiteren Sinne" oder "Recht". 
Die "moralischen Normen im weiteren Sinne" gehören nur analog, aber nicht wesentlich zur Moral und können erst recht keine Moral begründen. Sie gehören wie alle Normen, die Menschen für Menschen aufstellen, zum "Recht" im eingangs definierten Sinne. Man kann zwar für eine Menge ähnlicher Situationen und Umstände eine bestimmte Verhaltensweise vorgeben, die als sittliches Handeln gelten soll, aber solch eine Norm ist nicht mehr als eine Beschreibung dessen, was jemand für moralisch hält. Man kann solche Normen wegen ihres Bezugs zur Moral durchaus als moralische Normen bezeichnen, doch sie sind nur mehr oder weniger zutreffende Beschreibungen eines Aspekts des Gegenstands "Moral", aber nicht er selbst. 

Was im einzelnen gut oder schlecht ist, sagt das Sittengesetz nicht. Das herauszufinden, ist Sache des einzelnen Menschen in jeder einzelnen Entscheidungssituation, in die er hier und jetzt hineingestellt ist. Hierzu ist der einzelne Mensch durch die Kraft des eigenen Gewissens befähigt. Die Moral wendet sich somit unmittelbar an jeden einzelnen Menschen als das sich frei entscheidende Wesen, ausgestattet mit Verstand und Mitgefühl. 

Nichtsdestoweniger haben moralische Normen und Morallehren durchaus ihren guten Sinn. Vor allen Dingen sind in ihnen die Erfahrungen vieler Generationen hinsichtlich guten und schlechten Verhaltens gespeichert. Sie bilden ein Kulturerbe von unschätzbarem Wert. Oft stellen sie die Lösungen für längst vergessene Probleme vergangener Zeiten dar. Wenn man solche Normen für veraltet hält und sie in modernistischer Überheblichkeit als alte Zöpfe "abschneidet", tauchen die vergessenen Probleme wieder auf und es kann lange dauern, bis man die Lösungen wieder gefunden hat. Ehe man sich über vermeintlich obsolete Normen hinwegsetzt, sollte man sich besonders ernsthaft prüfen, ob man damit wirklich dem Gewissen folgt oder nur seinem Rechtfertigungsverlangen. Ferner bestimmen moralische Normen die Feinstruktur der Gesellschaft oder sie bilden kulturelle Besonderheiten ab. 

Schließlich brauchen wir moralische Normen, um überhaupt erst über Moral sprechen zu können. Überhaupt kann man das Recht einschließlich der moralischen Normen als ein alle Menschen verbindendes System kommunikativen Handelns (Habermas) betrachten, das sich durch ständigen  Diskurs über ethische Fragen weiterentwickelt (Diskursethik, Habermas). Vor allem bei komplexen moralischen Problemen wie dem Umgang mit Atomenergie, Gentechnik oder embryonalen Stammzellen kommt es darauf an, einen Konsens herzustellen, dem alle gutwilligen Menschen zuzustimmen vermögen. Fachleute müssen die Gesellschaft über die am wichtigsten erscheinenden Aspekte des Problems aufklären und - in möglichst weltweitem, öffentlichem Diskurs - Normen aufstellen, die dem Gewissen der Menschen als Richtschnur dienen können. 

Immer aber sollten wir uns dessen bewusst sein, dass die Moral nicht in den moralischen Normen und Morallehren steckt und durch diese schon gar nicht begründet werden kann. Zuletzt entscheidet immer das Gewissen des einzelnen Menschen. Auch bei komplexen moralischen Problemen ist das Gewissen nicht überfordert. Es ist nicht nötig, die wissenschaftlichen Hintergrundinformationen im einzelnen zu verstehen. Maßgeblich für die moralische Entscheidung sind die moralisch erheblichen Tatsachen. Sie lassen sich in jedem Fall so darstellen, dass sie jedermann verstehen kann.
 

Gesetze und Vorschriften einzuhalten, genügt nicht

Moral und Recht sind zwei völlig verschiedene Dinge. Vielfach werden Recht und Moral gleichgesetzt, etwa indem man behauptet, Recht könne nur das sein, was mit der Moral übereinstimmt. Diese Meinung führt leicht zu dem verfehlten Umkehrschluss, Moral bestehe im Einhalten rechtlicher Vorschriften. 

Ebenso verfehlt ist diejenige Auffassung des Rechtspositivismus, die jede gültige Rechtsvorschrift, obwohl sie ihren Ursprung allein im Willen des Gesetzgebers hat, schon aufgrund ihrer formalen Gültigkeit für moralisch bindend erklärt, gleichgültig, ob sie moralisch richtig ist oder nicht. 

Obwohl es ein schöner, idealistischer Gedanke ist, dass Recht und Moral in ihrem Wesen untrennbar seien, ist es richtig, einem gemäßigten Rechtspositivismus zu folgen, der zwischen moralisch richtigem und moralisch falschem Recht unterscheidet. Es kann keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass Recht, das von einem Gesetzgeber geschaffen wird, gut oder schlecht sein kann. Die Vermengung von Recht und Moral führt deshalb zu unlösbaren Widersprüchen. 

Die Gleichsetzung beider wurzelt in der Schwierigkeit, Moral ohne das universale Optimierungsmodell als absolute Richtschnur zu begründen, weil es leichter ist, das Wesen der Moral "deontisch" vom gesetzten Recht her zu begreifen. In der Theologie steht als unfehlbarer Gesetzgeber Gott zur Verfügung. Das Naturrecht beruft sich auf angeblich in der Natur erkennbare Zwecke, die sozusagen den "Willen" der als Gesetzgeber gedachten Natur ausdrücken. Von Gott, der Natur oder beiden wird so ein "überpositives" Recht, das dem "positiven" Recht übergeordnet sein soll, hergeleitet. 

Die Lehre vom überpositiven Recht entspringt indessen einem sehr berechtigten Anliegen. Es wäre auf keinen Fall hinnehmbar, wenn das Recht der Willkür beliebiger Gesetzgeber überlassen bliebe. Hans Kelsen, Exponent der positivistischen Reinen Rechtslehre, musste widerwillig zugeben, dass seiner Lehre zufolge auch das Unrecht des Hitler-Staats als Recht gelten müsse. So schauerlich es beim ersten Hören klingt, aber Kelsen hat Recht, allerdings unter einer Bedingung: Man muss eine klare begriffliche Trennung von Recht und Moral vollziehen. Dabei gilt es, ebenso klar zu fordern, dass das Recht sich nach der Moral zu richten habe. Man kann es auch so ausdrücken: Das "überpositive Recht" ist nichts anderes als die Moral und ihr oberster "Rechtssatz", ist das Sittengesetz, welches lautet: "Tu' das Gute, lass' das Schlechte". 

Es geht um Sein und Sollen. Die Moral und das Sittengesetz sind dem Bereich des Sollens zugeordnet, das von Menschen gemachte Recht dagegen dem Bereich des Seins, den das tatsächliche menschliche Handeln ausmacht. Wie das Handeln des einzelnen Menschen  so hat auch das Recht, welches das gemeinschaftliche Handeln der menschlichen Gesellschaft ordnet, den Forderungen der Moral stattzugeben. Umgekehrt kann das gesetzte, positive Recht, ebenso wie das menschliche Handeln, bösen Absichten folgen. Nach dem idealistischen Rechtsbegriff verdient ein solches Recht seinen Namen nicht. Von daher versteht sich der schlechte Ruf, den der Rechtspositivismus bei manchen Rechtsphilosophen genießt - meiner Ansicht nach ein Missverständnis. Es empfiehlt sich darum, wenn man von Recht spricht, keinen Zweifel daran zu lassen, welchen Sinn man dem Wort unterlegt. (Bitte die Begriffsbestimmung: Moral und Gesetz beachten!) 

Da also Recht und Moral einander widersprechen können, muss man sich fragen, was im Konfliktfall besser sei: sich für das Recht zu entscheiden oder für die Moral, das heißt für das Gewissen, denn nur dieses kann uns die Frage nach gut und böse beantworten, die das Sittengesetz offen lässt. 

Es gibt nach allem, was hier erarbeitet wurde, nur ein sittliches Subjekt: den einzelnen Menschen mit seiner sittlichen Erkenntnis, die ihm sein Gewissen vermittelt, mit seiner Einsicht, seiner Voraussicht und seinem Mitgefühl mit Menschen und anderen Geschöpfen. Kein Kollektiv, kein Staat und nicht einmal die ganze menschliche Gesellschaft als Diskursgemeinschaft (Habermas, Diskursethik) können das Gewissen des einzelnen Menschen ersetzen; sie können bestenfalls ethisch vertretbares Recht erzeugen. Das gilt auch für religiöse + Gemeinschaften, denn wenn man an die überpersonale Lenkung Gottes glaubt, ist es nicht zu viel verlangt zu glauben, dass sie bis in das Gewissen des einzelnen wirkt, möglicherweise auch mittels des Einflusses der Gemeinschaft als solcher. Wegen der Souveränität des Gewissens gibt es keinen Zweifel: Wenn ein Rechtsgesetz etwas verlangt, was dem Gewissen zuwiderläuft, ist es moralische Pflicht, gegen das Gesetz zu handeln und die nachteiligen Folgen auf sich zu nehmen. Andernfalls könnte man keinen Menschen bestrafen, der einen nach geltendem Recht zulässigen Befehl ausführt. Für die Qualifikation des Tuns als sittliches Handeln genügt es eben nicht, dass es nicht mehr leistet als gesetzliche Vorschriften zu erfüllen. 

Eine ganz andere Frage ist es indessen, welches Verschulden den Menschen trifft, der lieber dem Gesetz als dem Gewissen folgt. Ich selbst neige der Meinung zu, dass es dem Menschen nur ausnahmsweise möglich ist, einmal voll und ganz den Befehl seines unverfälschten Gewissens auszuführen. Doch dieser Verdacht darf uns nicht von der Suche nach der sittlichen Wahrheit abhalten und uns nicht dazu verführen, die Höhe der Schuld durch die Zahl der Verstöße zu teilen. Der Mensch hat in dieser Welt einen schweren Stand. Er sucht nach Wegen, seine oft unerträglichen Lasten zu erleichtern, auch wenn diese Wege seinem Gewissen nicht gefallen. Deshalb ist es unendlich wichtig, das wahre Ziel niemals aus den Augen zu verlieren, mag es auch noch so unmöglich scheinen, es je zu erreichen. 
 

Die Loyalität des Sokrates: Es genügt auch nicht, Moralvorschriften zu befolgen

Ohne Gesetze kann keine Gesellschaft existieren. Die Aufgabe des gesetzten (positiven) Rechts besteht überwiegend darin, das gemeinschaftliche Handeln von Menschen zu ordnen. Das gesetzte Recht bewegt sich dabei auf der Ebene des Seins und nicht des Sollens. Es ist zwar in Aussagen des Sollens formuliert, aber dieses Sollen ist kein moralisches, sondern ein funktionales. Hinter jedem Rechtssystem steht ein funktionales Denkmodell, in dem Menschen Elemente und Subsysteme darstellen, die sich nach Maßgabe des Modells verhalten und so einem Zweck dienen. Da Menschen nun nicht wie die Teile einer Maschine funktionieren, die sich entsprechend ihren feststehenden Eigenschaften verhalten müssen, wird ihnen durch Gesetze gesagt, wie sie sich verhalten sollen. Rechtsgesetze erfüllen einen ähnlichen Zweck wie anderswo die Naturgesetze. Vorschriften für Menschen entsprechen den Programmen für Maschinen. Sinnigerweise bedeutet das Wort "Programm" ursprünglich nichts anderes als "Vorschrift". 

Wie jede Macht, so beruht auch die Macht der Gesetze auf Erwartungen. Belohnung oder Strafdrohung enthalten die Erwartung eines zukünftigen Guts oder Übels. Kann man mit Vorteilen aus gemeinschaftlichem Handeln rechnen, wird man sich ebenso freiwillig den Gesetzen unterwerfen, wie man es notgedrungen tut, wenn man bei Zuwiderhandlung mit Nachteilen rechnet. Andererseits soll man sich den Gesetzen auch aus moralischen Gründen unterwerfen, weil und sofern man erkennt, dass es sittlich gut ist, sie zu erfüllen. Das ist auch meistens der Fall. 

Sokrates hätte seinen Henkern entfliehen können, tat es aber nicht, weil er jahrelang die Vorteile des Staatswesens und seiner Gesetze genossen hatte und es nun für unmoralisch erachtete, sich deren Nachteilen zu entziehen. Er fragte sich dabei nicht, ob die Gesetze gut waren, die ihn zum Tode verurteilten, er entschied vielmehr nach seiner reiflich durchdachten Überzeugung. Ob es sein Gewissen war, was ihn dazu trieb, muss für alle Zeiten dahinstehen, denn den Spruch des Gewissens vernimmt nur sein Besitzer selbst, und wenn dieser von seinem Gewissen spricht, weiß man nie, ob er nichts abstreicht oder hinzufügt. Jedenfalls spielten für ihn die Gesetze nur die Rolle der äußeren Umstände, maßgeblich war allein sein Entschluss. 
 

Moralisch handelt, wer seinem Gewissen folgt

Es wäre völlig falsch, die Missstände der Welt für eine Fehlleistung des Gewissens zu erklären. Das Gewissen bleibt nämlich auch dann  intakt. wenn sich der Mensch einfach über das Gewissen hinwegsetzt, obwohl er ganz genau weiß, wo die Grenze zwischen gut und schlecht gezogen ist. Selbst der schlimmste Verbrecher weiß, dass er nicht darf, was er tut, auch wenn er die Gesetze nicht kennt. Den gewissenlosen Menschen gibt es nicht. 

Auch das "irrende" Gewissen gibt es nicht, jedenfalls nicht in dem Sinn, dass das Gewissen in seinem Urteilsakt Fehler mache. Das Gewissen hat gewissermaßen einen unmittelbaren, von keinem zwischengeschalteten Wahrnehmungsapparat verzerrten Blick auf die gesamte innere und äußere "moralische Landschaft", ich meine damit das Bild von sich und der Welt, das der Mensch verinnerlicht hat, so dass jede Fehlerquelle ausgeschlossen ist. Von einem Gewissensirrtum kann man nur insofern sprechen, als dieses Bild unvollständig oder durch Irrtum verzerrt ist. Das Gewissen geht dann von falschen Voraussetzungen aus und gelangt folglich zu falschen Schlüssen. Der Fehler liegt hier in der mangelhaften Information, die wegen des unvollkommenen Wissens der Menschheit unvermeidlich ist. Dafür, dass sich der Mensch das verfügbare Wissen auch zu eigen macht, ist der einzelne weitgehend selbst verantwortlich. 

Bei vielen Irrtümern, die dem Gewissen zugeschrieben werden, geht es um folgenden Sachverhalt: Wenn der Mensch gegen sein Gewissen handelt, spürt er Unwillen oder ein Unbehagen oder eine Angst vor den Folgen. So versucht er, den bequemeren Weg vor seinem Gewissen und seinen Mitmenschen zu rechtfertigen, indem er Gründe vorschützt, die das Gewissen ins Unrecht setzen sollen. Dabei sind Irrtümern Tür und Tor geöffnet, ja handfeste Lügen müssen als Rechtfertigungsgründe herhalten. Darum mag es angehen, vom irrenden Gewissen zu sprechen, aber ungenau ist und bleibt es dennoch, weil nicht das Gewissen irrt, sondern der Mensch in seinen Rechtfertigungsgründen. 

Die angeblichen Fehler, die dem Gewissen zugeschrieben werden, entstehen meist bei der begrifflichen Interpretation des Gewissens. Der Sachverhalt, den das Gewissen beurteilt, ist so komplex, dass es viel zu kompliziert und deshalb fehlerträchtig ist, das Gewissensurteil mit Begriffen und Worten nachzuvollziehen. Es ist eine maßlose Überschätzung des begrifflichen Denkens, wenn es heißt, man müsse Intuition im allgemeinen und das Gewissen im besonderen durch die Regeln und Normen des Verstandes kontrollieren. Das ist nur dann richtig, wenn die Intuition als Gehilfin des begrifflichen Denkens und Konstruierens benutzt wird, nicht aber wie hier, wo sie sich in ihrer Domäne, den hochkomplexen Sachverhalten, betätigt. 

Wenn die Menschen nur immer ihrem unverfälschten, das heißt von Rechtfertigungsbedarf ungetrübten Gewissen folgten, mag dieses auch von falschen Voraussetzungen ausgehen, wäre die Welt ein Paradies. 
 

Pflicht und Neigung

Für die Antwort auf die Frage, was Moral und moralisches Handeln sei, kommen wir nicht an der Grundtatsache vorbei, dass alles Lebendige nach Freude strebt, so dass es vernünftig ist, dieses Streben zu fördern, und nicht, ihm entgegenzuwirken. Wo beide Verhaltensweisen möglich sind, bedarf es eines Willensakts des sittlichen Subjekts, um für sich die eine oder andere zu wählen. Moralisch handelt der Mensch nur, wenn er aufgrund dieses Willensakts tätig wird. Wo entweder eine Wahlmöglichkeit nicht besteht oder nicht als solche wahrgenommen wird, gibt es kein moralisches Handeln. 

Man darf dabei nicht so weit gehen wie Immanuel Kant, der moralisches Handeln nur gelten ließ, wenn man nicht einer Neigung folgt, sondern gegen den Widerstand seiner natürlichen Neigungen handelt, das heißt eine Pflicht erfüllt. Ein in allen Dingen zum Guten geneigter Mensch, die "schöne Seele" im Sinne Friedrich v. Schillers, wäre dann moralisch nichts wert. Das wäre in höchstem Maß absurd. Moralisches Handeln ist vielmehr immer gegeben, wenn man das Gute um seiner selbst willen tut, eben weil es gut und vernünftig ist. Dabei kann es nicht darauf ankommen, ob mein gutes Tun zufällig dem Gefälle meiner Neigungen folgt oder ob es mich die Anstrengung der Pflichterfüllung kostet. 
Kants Verdienst ist, dass nie wieder eine Moral denkbar ist, die nicht wenigstens die formale Bedingung jeder Moral erfüllt, nämlich dass man wünschen kann, alle Menschen an jedem Ort und zu jeder Zeit würden ihrem Grundprinzip folgen. Genau diese Bedingung erfüllt die hier vertretene Begründung der Moral durch das Prinzip der universalen Optimierung im Sinne einer Maximierung der Freude. Dieses absolute Prinzip in all seiner Komplexität war zu Kants Zeiten undenkbar. Deshalb konnte Kant auch keinen absoluten Wertmaßstab erkennen. Im Bestreben, die Beliebigkeit der Moral zu vermeiden, wollte er die Sittlichkeit rein formal begründen und nicht an einen Zweck koppeln. Er wollte den "kategorischen" Imperativ, der ohne Zweck auskommt, und nicht den "hypothetischen", der einen beliebig austauschbaren Zweck voraussetzt. Er war deshalb dazu verdammt, das Unmögliche zu versuchen und daran zu scheitern. 

Kants Fehler beruht letztendlich darauf, dass der Versuch, Moral rein formal zu begründen, ins Leere geht, weil Moral Werte braucht und nur ein Zweck den Bewertungsmaßstab bilden kann. Solange es aber den absoluten Wertmaßstab nicht gibt, fällt jede Moral ihrem Tod, nämlich der Beliebigkeit, anheim. Davor kann sie auch der kategorische Imperativ nicht schützen, aber er lehrt uns etwas ganz Wichtiges: Der absolut gute Zweck ist zwar eine notwendige Bedingung moralischen Handelns, aber keine hinreichende. Erst dadurch, dass der Mensch sein Handeln in einer freien Willensentscheidung diesem Zweck unterwirft, weil er ihn als gut und vernünftig anerkennt, wird sein Handeln moralisch. Da Kant die Zweckbindung der Moral verwarf, verfiel er auf den Gedanken, das Maß der mit einer Handlungsweise verbundenen, seine natürlichen Neigungen überwindenden Anstrengung zum Maß des Moralischen zu machen. Doch dieses Maß ist rein zufällig: Wie gutes Tun zufällig dem Gefälle meiner Neigungen folgen kann, so kann die Anstrengung, mich wie bei der Pflichterfüllung selbst zu überwinden, auch dem Bösen gewidmet sein. Ein moralisches Urteil ist ohne Bindung an einen absolut gültigen Zweck, von dem her "gut" und "schlecht" definiert sind, eben nicht möglich. 

"Gerne dient' ich dem Freund, doch tu ich's aus Neigung. 
Darum wurmt es mich schwer, dass ich nicht tugendhaft bin." (Schiller) 
 

Gegen das Gewissen gibt es keine Freude

Vollkommene Freude ist nur im Einklang des Menschen mit sich selbst, der Gesellschaft und der Umwelt  möglich 
Ohne diesen Einklang gibt es allenfalls Lust, Vergnügen oder dergleichen, aber keine Freude 
Diesen Einklang kann nur das Gewissen herstellen 
 

Das Universale Optimum als Regulativ der Moral

Wenn vom universalen Optimum die Rede ist, dürfte es ratsam sein, zwischen der universalen Optimierung als Aufgabe und deren mathematischem Lösungsmodell zu unterscheiden. 

Die Aufgabe besteht darin, die Welt dem Universalen Optimum anzunähern, einem Zustand, in dem das Maß der Freude im Universum einen Höchstwert (Maximum) annimmt. Dabei sind zahlreiche Nebenbedingungen zu erfüllen. 

Man könnte ein mathematisches Modell der Aufgabe erstellen und das Optimum mit mathematischen Verfahren, etwa mit dem Simplex-Algorithmus oder mittels Simulation errechnen, um das optimierte Modell alsdann in die Wirklichkeit zu übertragen. Als Zielkriterium dient der Zuwachs an Freude bei jedem Optimierungsschritt. Vor allem zeigt das Simulationsmodell, dass sich das Optimum durch einen Suchprozess, der nach dem evolutionären Prinzip von Versuch und Korrektur des Irrtums abläuft, zumindest in hinreichender Näherung finden lässt, 

Man kann die Aufgabe aber auch direkt angehen, indem man die Welt selbst, und nicht irgendein Modell, Schritt für Schritt so verändert, dass die Freude in der Welt zunimmt. Auf diese Weise nähert sich die Welt ihrem Ziel, dem Universalen Optimum. Das Zielkriterium, das anzeigt, ob man sich dem Ziel nähert oder sich von ihm entfernt, ist auch dabei der Zuwachs an Freude, den die Welt durch jeden Schritt erfährt. Dieses Vorgehen entspricht exakt der Methode des Simulationsmodells! 

Für die praktische Umsetzung der Universalen Optimierung eignet sich natürlich nur die zweite, direkte Methode. Die erste ist ein reines Gedankenmodell, dessen Wert allein darin liegt, dass es die Aufgabe, eine Zielfunktion mit einer großen Zahl beschränkender Nebenbedingungen zu maximieren, in ihrer ganzen Komplexität beschreibt und verdeutlicht. Es zeigt auch, dass dieses Universale Optimum existiert, und vor allem, daß alles Streben der Menschheit seit jeher darauf hinausläuft, eine Optimierungsaufgabe der gleichen Art wie das Modell zu lösen mit dem Ziel, die Welt ihren optimalen Zustand näher zu bringen. Die Universale Optimierung ist also keineswegs etwas Neues, nur eine präzise Art und Weise, Altes darzustellen. Das Optimierungsmodell und die gesamte Rede von Universaler Optimierung sollen nicht mehr und nicht weniger leisten als zu beschreiben und bewußt zu machen, wohin das ganze Tun und Treiben des Menschen letztlich führt, sofern es sich vom Zuwachs an Freude als Zielkriterium leiten lässt. 

Es scheint so, als ob die Menschen nach allen möglichen anderen Zielen strebten, doch im Grunde geht es bei allem Streben, Arbeiten und Kämpfen immer nur um mehr Freude. Alle anderen Zielsetzungen sind nichts als Um- und Irrwege. Der einzig gerade Weg zum Universalen Optimum ist der, den unser unverfälschtes Gewissen weist: der Weg mit der Freude als Zielkriterium unter Einhaltung der Nebenbedingungen, deren wichtigste verlangen, dass die Unantastbarkeit des Menschen gewahrt bleiben muss und dass unser Tun Menschen und Umwelt möglichst viel nützen sollte und niemals schaden darf. 

"Wer einmal erkannt hat, geht immer den Weg des großen Tao. Seine größte Furcht ist, zuviel zu tun. Der große Weg des Tao ist sehr gerade, aber die Menschen lieben die Umwege." (Lao-tse)
Hinsichtlich des universalen Optimums sollte man zwei Aspekte unterscheiden. 

Der erste ist der reale, nämlich das universale Optimum als der Zustand, dem die wirkliche, reale Welt im Verlauf des Weges der Menschheit durch die Geschichte zustreben sollte, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie ihn jemals erreicht. Das universale Optimum ist demnach das Regulativ der Moral, das die Zielrichtung weist, an der sich alle sittlichen Entscheidungen auszurichten haben. 

Der zweite Betrachtungsweise ist die mathematische oder logische. Hier erscheint das universale Optimum als Ergebnis der Berechnung des mathematischem Modells. Insofern ist es ein mathematisches Gebilde wie beispielsweise - ungeachtet des himmelweiten Qualitätsunterschieds - der Kreis. Es gibt zwar viele Dinge, die annähernd die Form eines Kreises aufweisen, aber die Eigenschaft des Kreises, dass jeder Punkt von einem gemeinsamen Mittelpunkt exakt gleich weit entfernt ist, besitzt, streng genommen, nicht ein einziger Gegenstand der wirklichen Welt. Dessen ungeachtet ist das Gedankenmodell des Kreises sinnvoll, weil es den Begriff der Kreisform eindeutig festlegt und vor allem Aussagen über kreisförmige Dinge erlaubt, die desto genauer sind, je mehr sich der Gegenstand der Kreisform annähert. 

Wie der Kreis die mathematisch-abstrakte Beschreibung der Bedingungen liefert, die alle Dinge, die als kreisförmig gelten sollen, einigermaßen annähernd erfüllen müssen, so beschreibt das Modell der universalen Optimierung mathematisch-abstrakt die Bedingungen, die eine Welt einigermaßen annähernd erfüllen muss, wenn sie als optimal gelten soll. Es ist überaus sinnvoll, weil es das Ziel der Geschichte und das Entscheidungsverhalten aller Menschen, das zu diesem Ziel hinführt, aufzeigt und sie so der Beliebigkeit ein für allemal entzieht. 

Indes: Während es in der Realität eine Menge Dinge gibt, die wenigstens annähernd die Form eines Kreises aufweisen, ist die Welt vom universalen Optimum noch verzweifelt weit entfernt, ja sie scheint heute weiter davon entfernt denn je zuvor. Der Entwicklungspfad der Welt hin zum universalen Optimum ist die krummste aller denkbaren Linien. Sie ähnelt eher eine Spirale als einer Geraden: Aller Unsinn scheint sich endlos zu wiederholen, während sich ein Fortschritt in Richtung des universalen Optimums bestenfalls in der Mittellinie der Spirale erkennen lässt - und das nicht einmal zweifelsfrei. Der Hauptgrund ist wohl die natürliche Spannung zwischen der Moral, unserem tatsächlichen Handeln und den Gesetzen, die das tatsächliche Handeln der Menschen ordnen. 

Das Modell der universalen Optimierung ist trotz all seiner, das menschliche Denkvermögen nahezu unendlich übersteigenden, Komplexität nichts als ein mathematisches Gedankenmodell. Die Welt der realen Systeme dagegen gehorcht der Logik der Geschichte, der Entwicklung, der Selbstorganisation. Sie kennt keine geraden Linien. Am frühesten und klarsten hat wohl Plato den Unterschied erkannt. Er hat den Ursprung der Dinge aber in der idealen Welt gesehen und die idealen Begriffe als Modeln, in denen die wirklichen Dinge "gebacken" werden; die Modeln oder Formen sind einmalig und vollkommen, während die Dinge, die aus ihnen hervorgehen, zwar ähnliche Gestalt besitzen, aber die Gestalt der idealen Form nur unvollkommen annehmen. Nach heutiger Erkenntnis ist die Sachlage umgekehrt: Die Dinge nehmen aus sich heraus durch Selbstorganisation Gestalt an. Die Stämme der Bäume haben einen kreisförmigen Querschnitt, weil sie von innen nach außen wachsen. Der Mensch hat dann zum Beispiel kreisförmige Dinge auf der Ebene seines Denkens zu einer mathematisch definierten Ähnlichkeitsklasse zusammengefasst und unter Außerachtlassung der individuellen Verschiedenheiten den Begriff  "Kreis" abstrahiert. So werden die Begriffe zu idealisierten Abbildern der Dinge . 

Das Modell der universalen Optimierung, in dem unsere Moral verankert ist, zeigt das Bild einer idealen Welt in der Zukunft, ein Vorbild, dem die Welt, wenn sie vollendet ist, nachgebildet sein soll. Dieses Bild ist jedoch nicht unmittelbar sichtbar, sondern das Ergebnis eines Prozesses, an dessen Ende die Welt die Eigenschaften des Vorbildes verwirklicht haben soll. Das Modell liefert ein Beispiel für die Vorschrift, mathematisch ausgedrückt: den Algorithmus, nach dem dieser Prozess ablaufen soll. Das Bild der idealen Welt ist im  Modell der universalen Optimierung in ähnlicher Weise verborgen wie etwa die Gestalt des menschlichen Körpers in seinen Genen. Man könnte das Modell auch als dynamischen Bauplan betrachten, ähnlich der DNA in den Zellen. 

Es geht beim Optimierungsmodell nun keineswegs darum, das Bild der optimalen Welt wie das Modell einer Maschine oder eines Bauwerks zu konstruieren, um es dann Stück für Stück in die Wirklichkeit zu übertragen. Niemand hat die Blaupausen, die zeigen, wie eine ideale Welt beschaffen sein müsste. Es geht vielmehr darum zu zeigen, dass es das universale Optimum gibt und dass es, durch Mehrung der Freude im Ganzen als Zielkriterium, in einem unabsehbar langen, bedrückend mühsamen Suchprozess voller Irr- und Umwege zu erreichen ist. Es geht darum, die Fehler, die menschlichem Denken normalerweise anhaften, wenn es Gedankenmodelle aus Begriffen bastelt und, statt der Dinge selbst, die Begriffe agieren lässt, zu vermeiden. Das Optimierungsmodell lässt die Dinge selbst agieren, geht aber davon aus, dass der Mensch - in den Verzweigungspunkten für den Lauf der Dinge - die Weichen stellt und die Welt nach und nach in Richtung auf das universale Optimum lenkt. Doch bei aller Realitätsbezogenheit bleibt es Modell. Die Forderungen des Modells sind deshalb Idealforderungen. Sie zielen auf einen Punkt, der erreicht werden soll, aber nicht oder nur ausnahmsweise erreichbar ist. Ob er überhaupt jemals erreicht wird, ist für die Funktion des Ideals als Regulativ, Leuchtfeuer und Wegweiser indessen ebenso unwichtig wie für seine Daseinsberechtigung. Selbst die größte Realitätsferne eines richtigen Ideals macht dieses nicht sinnlos oder gar überflüssig. 

Entscheidend ist beim Modell, theoretisch und praktisch, ebenso wie bei allen seinen Anwendungen in der Moral, dass immer das gleiche Zielkriterium gilt, nämlich die Mehrung der Freude im Ganzen. Diese Gleichheit des Zielkriteriums garantiert, dass sich alle im gleichen Ziel treffen: im universalen Optimum, der größtmöglichen Freude im ganzen Universum. 

Die Richtung, welche die Evolution unter dem Einfluss des Menschen nimmt, hängt vom Verhalten der einzelnen Menschen ab, denn sie sind die Elemente, die im sich selbst organisierenden System der Welt die Eigenschaften des Systems bestimmen. Damit sich die Evolution auf möglichst kurzem Weg zum universalen Optimum, nämlich der größtmöglichen Freude im ganzen Universum, hin bewegt, muss sich jeder einzelne Mensch nach besten Kräften den Forderungen der Moral entsprechend, das heißt nach Vorgabe seines Gewissens, verhalten. Es ist nicht nötig, dass dies immer und überall in vollkommener Weise geschieht. Abweichungen können die Evolution zum Optimum zwar verlangsamen, aber nicht aufhalten, solange nur das Gute überwiegt. Doch je enger sich das Verhalten der Menschen nach dem Ideal richtet, desto zielstrebiger verläuft der Prozess. 
 
 

Naturrecht: Naturrecht folgt aus dem Sittengesetz

Es gibt jedoch einige Modifikationen des Sittengesetzes, die sich aus den Besonderheiten der menschlichen Natur ergeben. Man kann sie "Naturrecht" nennen. Sie gelten zwar allgemein, aber lediglich für Menschen. Das traditionelle Naturrecht versucht, Normen aus dem Vorbild der Natur zu gewinnen. Naturgesetze beschreiben aber nur, was ist. Was geschehen soll, kann man allein aus dem Sittengesetz ableiten. Tatsachen bilden nicht mehr als den Rahmen, in dem das Gute verwirklicht werden soll. Wenn also Menschen ihrem Wesen nach gleich sind, muss man sie auch so behandeln. Wenn alle des Notwendigen zum Leben bedürfen, kann es nicht gut sein, es ihnen vorzuenthalten. Die Menschenrechte und die wichtigsten Gebote - nicht töten, nicht ehebrechen, nicht stehlen, nicht lügen - sind Normen des Naturrechts. Man darf sie aber nicht verabsolutieren. Sie können  nicht stärker sein als das Sittengesetz, auf das sie sich gründen. Dieses verlangt kategorisch, das Gute zu tun, auch wenn es ausnahmsweise gut ist, zu töten! 
Bitte die Begriffsbestimmung: Moral und Recht beachten! 

Was ich hier Naturrecht nenne, ist insofern "Recht", als es aus Normen besteht, die vom Sittengebot: "Tu' das Gute, lass' das Schlechte!" als der einzigen Norm der Moral verschieden und insofern bedingt allgemeingültig sind, denn sie 
gelten ausschließlich für Menschen und unterliegen den Bedingungen des Einzelfalls. Diese Normen gehören jedoch noch zur Moral, weil sie unmittelbar aus dem Sittengesetz folgen, insofern es es sich an alle Menschen wendet, die es unter den besonderen Bedingungen der menschlichen Natur erfüllen sollen (daher "Naturrecht"). Sie lassen keine Willkür zu. 

Man könnte das streng für alle Menschen geltende Recht etwa "Kulturrecht" nennen. Besser wäre es wohl, das Naturrecht neu zu definieren, denn das Wort "Naturrecht" ist so treffend, dass man bedauern müsste, wenn es für immer einen Irrweg bezeichnete. Hinzu kommt erstens, dass die Intention des alten Naturrechts, obwohl erfolglos, ebenso wie das neue darauf abzielt, der Beliebigkeit zu entgehen, und zweitens, dass viele Normen des alten Naturrechts annähernd das gleiche besagen wie solche des neuen. Menschliche Intuition vermag oft aus falschen Prämissen die richtigen Schlüsse zu ziehen. Diese Schlüsse sind dann logisch falsch, aber im Ergebnis korrekt. 

Was gut ist, das heißt was die Freude im Ganzen mehrt oder mindert, hängt von den Eigenschaften der beteiligten Systeme ab. Die alten Philosophen sagten deshalb mit Recht: Das Sollen folgt dem Sein. Aus der Abhängigkeit des Sollens vom Sein folgt jedoch nicht, dass das Sein bestimme, was soll. Aus dem Sein lässt sich niemals erkennen, was soll. Was soll, kann nur das Sittengesetz bestimmen. Das Sein als solches ist immer gut, denn wenn es nicht wäre, herrschte das Nichts und somit gäbe es überhaupt keine Freude. Das Sollen dagegen zielt auf Veränderung des Seienden im Sinne einer anderen Ordnung, die mehr Freude hervorbringt als die bestehende. Das Sollen muss sozusagen mit dem Sein, das es antrifft, vorlieb nehmen und das Beste daraus machen. 

Das Sittengesetz als Maßgabe des Sollens trifft auf den Menschen, wie er ist mit den spezifischen Eigenschaften, die ihn zum Menschen machen. Will man nun allgemeingültige Gesetze formulieren, die für alle Menschen gelten, so versteht es sich von selbst, dass diese nur streng, wenn auch auf Menschen beschränkt, allgemeingültig sein können, insofern sie sich auf Eigenschaften beziehen, die allen Menschen ohne Ausnahme zukommen. Dann nämlich kommt es auf die Individualität nicht an. Man kann auch sagen: Es sind diejenigen Gesetze, die durch die Natur des Menschen bedingt sind. Das ist der Grund dafür, dass ich  die Gesamtheit dieser Gesetze in Abweichung vom traditionellen Sprachgebrauch "Naturrecht" nenne. Das traditionelle Naturrecht leitet das Sollen nicht vom Sittengesetz, sondern allein aus der Natur her und beschreitet damit einen Irrweg, der in die Beliebigkeit führt, weil das Sein ja nur sagt, was ist, und nicht, was sein soll. In der Natur ist nicht alles vorbildlich. Alles ist möglich, vorausgesetzt, es ist nicht so schlecht, dass es im komplexen Spiel der Kräfte nicht bestehen könnte (frei nach Konrad Lorenz). Das Universale Optimum dagegen wählt aus dem Möglichen das Bestmögliche aus und lässt damit für Beliebigkeit keinen Raum. In der vorliegenden Schrift folgt im Gegensatz zur alten Naturrechtslehre das Sollen allein aus dem Sittengesetz, wenn auch unter den besonderen Bedingungen der Menschennatur. 

Der Mensch als Lebewesen ist Teil der Natur und in Folge dessen von bestimmten Lebensbezügen abhängig: 

  • von der Gesellschaft, die ihn trägt,
  • von seinem weitgehend unversehrten Körper,
  • als Träger seiner Art von seinem Fortpflanzungspartner,
  • von den lebensnotwendigen materiellen Gütern,
  • von den lebenswichtigen Informationen
Wenn diese Bindungen nicht sicher gestellt sind, kann kein Mensch, kann keine Gesellschaft leben. Da alle Menschen - seien sie noch so groß und stark, seien sie auch noch so klein, schwach oder krank - ihrem Wesen nach gleich sind, ist keiner von ihnen vor irgendeinem anderen ausgezeichnet. Darum kann es nicht gut sein, mithin nicht dem Sittengebot entsprechen, irgendeinem Menschen, auch nicht dem geringsten und letzten, dieses Notwendige zu verweigern oder sogar zu nehmen. Die Gebote des Dekalogs - die Eltern ehren, nicht töten, nicht ehebrechen, nicht stehlen, nicht lügen - stellen die notwendigen Lebensbezüge der Menschen unter ihren Schutz. Sie sind Normen des Naturrechts. Die ersten drei sind religiösen Charakters und die beiden restlichen flankieren und verstärken nur, indem sie schon den bloßen Gedanken an die Tat verbieten. 

Man darf sie aber nicht verabsolutieren. Sie können nicht stärker sein als das Sittengesetz, auf das sie sich gründen. Dieses verlangt kategorisch, das Gute zu tun, auch wenn es ausnahmsweise gut ist, gegen die Normen des Naturrechts zu verstoßen. So kann es zwar nicht gut sein, einen Menschen zu töten und ihn dadurch aller Freude zu berauben, denn alle sind ihrem Wesen nach gleich und haben folglich das gleiche Recht auf Leben. Wie aber, wenn einer anderen nach dem Leben trachtet und man ihn nur daran hindern kann, indem man ihn tötet? Allein das Sittengesetz selbst kann verbindlich entscheiden, was zu tun ist: Es kann nicht gut sein, dem Böswilligen, der sich über das Recht des anderen hinwegsetzt, zu willfahren und ihn über sein Opfer triumphieren zu lassen. Er entfernt sich selbst aktiv aus dem Kreis der Gutwilligen und verliert den Schutz, den das Sittengesetz dem Menschen gewährt. Die Folgen seiner Tat muss er tragen. Wenn der Täter dem Opfer das Recht zu leben nimmt, kann es nicht gut sein, eben dieses Recht dem Täter zuzubilligen, denn das hieße, den Täter dem Opfer vorzuziehen und so die Gleichheit der Menschen zu missachten. Hier ist es ausnahmsweise gut zu töten.

An diesem Beispiel werden auch der naturrechtliche Charakter der Notwehrrechts sowie der fundamentale Unterschied zwischen Gewalt und Abwehr deutlich. Wegen der wesensmäßigen Gleichheit der Menschen kann es nicht gut sein, dass man einem Menschen das Recht abspricht, die Wirkungen eines Rechtsbruchs auf sich oder andere unschädlich zu machen oder - besser noch - vor deren Eintritt zu unterbinden, lies: sich zu wehren. Dem Täter geschieht dadurch gegenüber dem Opfer kein Unrecht, denn er hat ja den Grund für die Abwehrmaßnahmen selbst gesetzt: Hätte er nicht die Waffe gegen das Opfer erhoben, hätte ihn auch nicht dessen tödlicher Abwehrschlag getroffen. Abwehr ist keine Gewalt, mögen sie einander auch äußerlich gleichen! Das ist der naturrechtliche Kern der Notwehr.

Wie die Gesellschaft und deren Gesetze mit dem Notwehrrecht umgehen, ist eine reine Rechtsfrage. Sind die Organe der Gesellschaft in der Lage, ihre Menschen zuverlässig gegen Angriffe von Rechtsbrechern zu schützen, ist es sicher gut, die Abwehr und Verfolgung von Rechtsbrüchen der Polizei und der Justiz zu überlassen, weil der einzelne Mensch im Zorn zu Exzessen und Rachehandlungen neigt. Doch einen zuverlässigen Schutz gibt es nicht wirklich. Ist der Polizeischutz abwesend, bleibt als letzter Ausweg die Notwehr. Bestenfalls.
 
 

Gerecht: Keiner weiß, was für einen anderen gut ist

Wenn alle Menschen ihrem Wesen nach gleich sind, sollte keiner gegenüber dem anderen benachteiligt sein. Das wäre gerecht. Tatsächlich aber sind alle nach ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten sowie ihrer Stellung in der Welt grundverschieden mit Gütern versehen. Doch das ist die halbe Wahrheit. Betrachtet man die innere Welt des Menschen, die ebenso komplex ist wie die äußere, so zeigt sich, dass es der Mensch versteht, aus dem, was er hat, das beste zu machen. Auch das Leben des einzelnen ist ein Optimierungsprozess, in den kein anderer eingreifen darf, denn niemand weiß, was für einen anderen gut ist. Gerechtigkeit kann mithin nicht heißen, alle gleichermaßen mit unnützem Zeug zu versorgen, das die optimale Lebensgestaltung nur stören kann, sondern jedem das Lebensnotwendige und die Freiheit zu verschaffen, aus dem ihm Zufallenden möglichst viel Freude herauszuholen. Nichts ist ungerechter, als jemanden aus seinen gewachsenen Bindungen zu vertreiben.
Bitte die Begriffsbestimmung: Moral und Recht beachten! 

Der Mensch hat einen ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit. Besonders wenn es um die eigenen Belange geht. Das Gerechtigkeitsgefühl ist dann so empfindlich wie eine Apothekerwaage. Gewiss, es ist ärgerlich, wenn mir jemand am Buffet das größere Stück Kuchen wegschnappt. Aber ist das schon ungerecht, wirklich ungerecht?  Aber vielleicht ist es gerecht, dass alle Menschen, ohne Ausnahme, genau wie ich jeden Tag einen Tag älter werden? Oder dass alle sterben müssen, oder dass kein Toter ein einziges Stück seiner Habe mitnehmen kann? Andererseits: Ist es ungerecht, dass kein Mensch exakt so ist wie jeder andere? Um diese Frage zu beantworten, braucht man sich nur vorzustellen, die ganze Welt werde nur von geklonten Menschen bevölkert!

Es scheint, dass Gerechtigkeit vor allen Dingen als Gleichheit verstanden wird: Jeder soll immer das Gleiche wie jeder andere erhalten. In dieser landläufigen Auffassung steckt die Idee der Gleichberechtigung aller Menschen in ihrer naiven Form, welche die Komplexität der Gerechtigkeit außer Acht lässt. 

Wirkliche Gerechtigkeit bedeutet, jeden so zu stellen, wie es ihm unter Beachtung aller Umstände gebührt. Man kann das eingangs eingeführte Beispiel, dass jemand einem anderen am Buffet das größere Stück Kuchen wegschnappt, ins Unendliche weiterspinnen: Vielleicht hat dieser Jemand auch noch ein vielfach höheres Bankkonto. Um so ärgerlicher. Aber ungerecht? Es könnte doch sein, dass dem Bankkonto Schulden gegenüberstehen, die das Bankkonto weit übersteigen. Wäre es jetzt gerecht? Man könnte weiter fragen, wer von beiden der Gesündere ist, wer das längere oder bessere Leben vor sich hat, wer das größere Haus besitzt, wer die schönere Kindheit hatte und so weiter und so fort, bis die gesamten Lebensumstände offenliegen und bewertet werden können. Erst dann könnte man beurteilen, wer der tatsächlich Benachteiligte ist, dem man um der höheren Gerechtigkeit willen das größere Stück Kuchen zubilligen müsste. Wie lächerlich dieses Bild vom Gezerre um das größere Stück auch sein mag, so zeigt es doch, wie oberflächlich der landläufige Begriff von Gerechtigkeit ist. Es zeigt außerdem, wie unsinnig es ist, sich bei jeder Ungleichbehandlung schon über die "himmelschreiende Ungerechtigkeit" aufzuregen.

Es ist richtig, dass alle Menschen ihrem Wesen nach absolut gleich sind. Das erste und hervorstechendste Merkmal des Menschen ist seine Natur als sittliches Subjekt. Als solches ist jeder Mensch dem anderen gleich und verdient keinen Vorzug gegenüber anderen. Er ist zugleich grenzenlose Leere, die nach Erfüllung durch grenzenlose Freude verlangt. Da alle gleich sind, gibt es keinen Grund, dem einen mehr oder dem anderen weniger Freude zuzuteilen. Alle haben das Recht auf gleichmäßige Verteilung der Nutzungen und Lasten. Daraus folgt weiterhin, dass niemand einen anderen für seine Zwecke benutzen darf, denn so würde der eine zum Diener des anderen und müsste sein Streben nach Freude dem des anderen unterordnen, wozu keinerlei Grund besteht. Wenn jemand dagegen freiwillig einem anderen dient, so ist es seine Sache, nur sollte er darauf achten, dass er nicht  seine Freiheit zum sittlichen Handeln verliert oder sich gar zum Sklaven des Bösen macht. Vor allem darf  kein Mensch, nicht einmal ein Embryo, für einen anderen geopfert werden. (mehr: Thema Optimum  Texte zu Optimum

Aber die Verkürzung des Gerechtigkeitsbegriffs auf Gleichheit und Gleichbehandlung ist der Person des Menschen nicht angemessen. 

Denn das zweite Merkmal des Menschen ist die Einmaligkeit seiner Person. So gleich wie die Menschen als sittliche Subjekte sind, so verschieden ist ihre Persönlichkeit. Alles, was die Person ausmacht, fällt dem Menschen als sein Anteil am Universum zu. Was ihm zufällt, ist weder sein Verdienst noch sein Verschulden. Alles was einer hat, ist ihm geschenkt, und was er nicht hat, ist ihm vorenthalten. Jeder kann versuchen, sich zu verbessern, aber inwieweit es ihm gelingt oder misslingt, hängt wieder erstens von den ihm zugefallenen Fähigkeiten und zweitens von den Umständen, die ihm begegnen, ab. Es ist deshalb unmöglich zu sagen, was einer im Guten oder im Schlechten geleistet hat. Was einer wert ist, weiß (außer Gott) nur er selbst, aber er kann sich nicht beurteilen, weil er nicht wissen kann, was irgendein anderer wert ist und gerechterweise verdient, was ihm zugefallen ist. Darum steht es auch niemandem zu, irgendeinen anderen moralisch zu bewerten oder zu verurteilen. (mehr: Thema Optimum Texte zu Optimum

Indes: Da die Welt zu Grunde ginge, wenn nicht das Gute belohnt und das Schlechte bestraft würden, verlangt die Ordnung der Gesellschaft, dass Menschen nach objektivierbaren Maßstäben beurteilt und verurteilt werden. Und dennoch gilt, dass der schlimmste Verbrecher, und sei er zu Recht tausendmal mit dem Tode bestraft, in moralischer Hinsicht nicht verurteilt werden darf, weil niemand (außer Gott) weiß, ob ihn böser Wille oder übermächtige innere Kräfte zu seinen Taten getrieben haben.
Da nun kein Mensch wie der andere ist, gibt es keinen vernünftigen Grund, alle gleich zu behandeln. Denn wegen der Gleichheit aller Menschen muss jeder mit gleichem Recht verlangen dürfen, dass seine Individualität, eben die Besonderheiten seiner Person, allerseits geachtet und berücksichtigt wird. Man muss die Menschen verschieden behandeln, soweit die Verschiedenheit reicht. Überspitzt gesagt: Die Gleichbehandlung aller widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz! 

Der Mensch in seiner grenzenlosen Leere ist größer als das Universum. Nähme er das ganze Universum in sich auf, bliebe noch Raum genug für tausend andere. Nur der einzelne Mensch selbst und niemand anderer weiß, was in ihm und nur in ihm ist. Keiner kennt die Besonderheiten seiner Person so gut wie er selbst. Die innere Befindlichkeit anderer Menschen in ihrer schier unendlichen Komplexität ist uns verborgen. Wir können sie nur ein wenig verstehen, indem wir von uns auf andere schließen und uns  vorstellen, wie wir an seiner Stelle fühlten. Dieses Verstehen ist äußerst unvollkommen, weil das Empfinden eines Menschen ganz von seiner individuellen Gefühlswelt, die von Mensch zu Mensch völlig verschieden ist, bestimmt wird. Außerdem kennen wir weder die Gesamtheit seiner Lebensumstände noch seine Zukunft. Selbst seine Vergangenheit kennen wir, wenn überhaupt, dann auch nur bruchstückhaft. Und von diesem schwankenden Boden aus wollen wir beurteilen, ob wir gerecht behandelt werden?! In Wahrheit können wir überhaupt nicht wissen, ob irgendein Anderer besser oder schlechter gestellt ist als wir selbst. Darum ist es sinn- und aussichtslos, sich und andere mit dem Maß der Gerechtigkeit zu vergleichen. Ja wir können ziemlich sicher sein, dass jedem Menschen, sofern man sein Leben als Ganzes betrachtet, sein gerüttelt Maß an Freuden und Leiden zufällt. Es ist müßig und kleinlich darüber zu streiten, ob jemand hiervon oder davon mehr oder weniger erhält. Es ist dumm, sich vom Neid zerfressen zu lassen, weil man sich vom Schicksal benachteiligt fühlt. Alles in allem braucht sich keiner, der nicht gerade im Elend lebt, zu beklagen. Wenn  beispielsweise jemand schwer unter einer tödlichen Krankheit leidet, sollte er sich nicht immer wieder die Frage stellen: "Warum ausgerechnet ich?" Er sollte vielmehr bedenken: Alle Menschen ohne Ausnahme werden vom Leid und ganz gewiss vom Tod getroffen; warum ausgerechnet ich nicht? Aus unserer engen persönlichen Perspektive sehen wir das Leid der anderen nur nicht. Darin verbirgt sie sich, die so schmerzlich vermisste Gerechtigkeit. 

Den "unerträglichen Mangel an Gerechtigkeit", der unsere Neidkomplexe nährt und einen Großteil zu Hass, Streit und Gewalt unter Menschen beiträgt, gibt es also nicht. Er ist eine der verhängnisvollsten Illusionen, die in unserer Einbildung existieren, weil wir "gleich" und "gerecht" verwechseln und den komplexen Charakter der Gerechtigkeit verkennen. Einer der geläufigsten Denkfehler ist es, den sogenannten Lebensstandard naturnaher Völker und der luxusverwöhnten Industriegesellschaften zu vergleichen, um jene wegen ihrer "unvorstellbaren Armut" zu bedauern. Deren Lebensqualität speist sich aus Quellen, die in den Industrieländern nahezu verschüttet sind im täglichen Stress um immer höheren "Wohlstand". Wirkliches Elend indessen erleiden diejenigen Völker, die von ihren Herren unterdrückt und ausgebeutet werden. Ihnen fehlt es viel weniger an Geld als an einer vernünftigen Rechtsordnung, die dafür sorgt, dass das Geld diejenigen erreicht, die es brauchen, und nicht denen zufließt, die damit Waffen kaufen und ihren persönlichen Luxus finanzieren. 

Elend ist die Folge jener fundamentale Ungerechtigkeit, die wir durch "Soziale Gerechtigkeit" zu ersetzen bestrebt sind. Zahllosen Menschen fehlen die nötigsten Dinge. Selbst bei bescheidensten Ansprüchen reichen ihre Mittel für ein menschenwürdiges Leben nicht aus. Die Freude am Leben, auf die jeder Mensch einen Anspruch hat, ist ihnen nahezu vollständig vorenthalten. Sogar die Freiheit zu sittlichem Handeln ist ihnen genommen: Um zu überleben, müssen sie betrügen, stehlen und rauben. Es ist Sache der Politik, dieses Elend zu beseitigen, indem sie jedem das Lebensnotwendige verschafft, das ihm ermöglicht, aus dem ihm Zufallenden möglichst viel Freude herauszuholen. So erhält er die Freiheit zu sittlichem Handeln zurück, damit er seinen Lebensunterhalt nicht mehr mit Betrug, Diebstahl und Raub zu bestreiten braucht. Soziale Gerechtigkeit in diesem Sinn lässt sich mit Gesetzen durchaus erreichen, nicht aber, dass der Wohlstand "gerecht" auf das ganze Volk verteilt wird. 

In der Politik wird der Begriff der Sozialen Gerechtigkeit indessen maßlos überzogen und instrumentalisiert. Politiker gehen gerne mit der Laterne durch das Land auf der Suche nach Missständen, an denen sie sich profilieren können. Nichts ist da leichter zu finden als eine "schreiende" soziale Ungerechtigkeit, die sich leicht zum Skandal aufbauschen und "dringenden Handlungsbedarf" erkennen lässt. Die "sozialen" Wohltaten werden breit gestreut, um das Wahlvolk der herrschenden Regierung geneigt zu machen und deren Parteienklientel zu bedienen, während diejenigen, die der Hilfe wirklich dringend bedürfen, mangels Lobby zu kurz kommen. Dahinter steht die Idee des "Wohlfahrtsstaats", wonach die Gesellschaft mit vereinten Kräften für einen Ausgleich zwischen ihren reichlicher und dürftiger mit Gütern versehenen Mitgliedern sorgen soll, um "Gerechtigkeit" herzustellen. Dabei ist es unvermeidlich, dass die zuständigen Organe der Gesellschaft - Menschen also - nach eigenem Gutdünken bestimmen, was den Gebern abgenommen und den Empfängern zugeteilt wird. Da niemand die Befindlichkeit eines anderen Menschen in ihrer ganzen Fülle und Komplexität kennt, kann auch niemand  wissen, was für einen anderen gut oder schlecht ist. Darum ist es den zuständigen Organen der Gesellschaft völlig unmöglich, für einen wirklich gerechten Ausgleich zu sorgen. Zudem gibt es keine staatliche Fürsorge ohne Gesetze. Gesetzesnormen aber betreffen eine Vielzahl von Fällen, von denen keiner dem anderen gleicht. Sie sind schon deshalb ungeeignet, Gerechtigkeit herzustellen. Gerechtigkeit ist nicht im Gesetz. 

Die Innenpolitik aller Wohlfahrtsstaaten besteht in Folge dessen aus Umverteilung und  Verteilungskampf, wobei die Gruppen mit der wirksamsten Lobby am besten abschneiden, während Randgruppen, um die sich keine Lobby kümmert, nahezu leer ausgehen. Doch gerade sie sind meist die Bedürftigsten. Keine Partei kann es sich leisten, die Umverteilungsmasse auch nur im mindesten anzutasten, weil sonst ein gellender Aufschrei durchs Land ginge: "Soziale Kälte!" - "Sozialer Kahlschlag!" und dergleichen. Die Umverteilungsmasse kennt nur eine Entwicklungsrichtung: Wachstum. Offenbar liegt es im System, dass der Sozialetat der Wohlfahrtsstaaten unaufhaltsam die anderen Etatposten verdrängt und die Bürger sich wundern, warum die öffentlichen Hände trotz fabelhaftem Wohlstand und unerträglich hohen Steuern immer nur leere Kassen vorweisen. Die Verwaltungskosten steigen mit wachsender Umverteilungsmasse exponenziell, so dass die Empfängerseite relativ immer weniger herausbekommt. Indes: die Gerechtigkeit wird dabei nicht besser, sondern  fragwürdiger. Insofern hat Friedrich August v. Hayek Recht, wenn er Soziale Gerechtigkeit zur Illusion erklärt. 

Aber Soziale Gerechtigkeit ist keine Illusion, vorausgesetzt, man beschränkt sich auf das Menschenmögliche und sieht ein, dass Gerechtigkeit nicht in der Hand der Gesetzgeber liegt. Dieses Umdenken ist nicht allein Sache der Politiker, sondern auch des einzelnen Bürgers. Die Bürger können von den Politikern nicht das Unmögliche verlangen, nämlich eine Gerechtigkeit, die es allen recht macht und jedem das gibt, was er sich nach seinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden als seinen Anteil auf Grund wohl erworbener Rechte vorstellt. Die Entwicklung der Wohlfahrtsstaaten und der in ihnen verwirklichten sozialen Sicherungssysteme hat zusammen mit der Ausbreitung sozialistischer Ideen dazu geführt, dass die Bürger die Lösung aller gesellschaftlichen und persönlichen Probleme vom Staat erwarten, ja sogar einen selbstverständlichen Anspruch darauf zu besitzen glauben. So treibt man jeden Staat in den Ruin. 

Man darf  auch nicht vergessen, dass jeder Mensch dazu fähig ist, aus seinem Leben das Beste zu machen. Mit anderen Worten: Auch das Leben jedes einzelnen Menschen ist ein Optimierungsprozess. Kein anderer darf in diesen Prozess eingreifen, weil niemand genau weiß, was für den anderen gut oder schlecht ist. Dabei ist es zweitrangig, ob jemand reich oder arm, gesund oder behindert, in einer kargen Gegend oder einem fruchtbaren Landstrich zu Hause ist. Wer arm ist, ist vielleicht stolz auf jedes Stück seines bescheidenen Hausrats, weil er es sich hart erarbeiten musste; er hängt an ihm, weil ihn Erinnerungen damit verbinden. Er würde es nicht gegen ein viel wertvolleres tauschen. Die meisten Menschen, die in Wüste, Steppe, Tundra, Hochgebirge und ähnlich unwirtlichen Landschaften aufgewachsen sind, zieht es immer wieder in ihre Heimat zurück. Sie ziehen ihre karge Heimat der üppigen Fremde vor. Man richtet sich ein, so gut es eben geht, und versucht, möglichst glücklich zu sein: eben das persönliche Optimum zu erzielen. Oft will der Mensch auch gar keine Veränderung. Größere Änderungen, mögen sie auch in den Augen anderer Menschen äußerst vorteilhaft sein, verlangen erhebliche Anpassungen, die meist große Anstrengung kosten und manchmal scheitern, so dass die Betroffenen hinterher weniger glücklich sind als vorher. Darum gibt es kaum ein schlimmeres Unrecht, als Menschen aus ihrer Heimat zu vertreiben, sie ihrer gewachsenen Bindungen zu berauben und sie aus ihrem persönlichen Optimierungsprozess heraus zu reißen. Jene Fähigkeit des Menschen, sich selbst zu helfen und, wenn ihm statt der süßen Orange eine saure Zitrone zufällt, sich daraus eine Limonade zu machen, nimmt dem Problem der Gerechtigkeit vollends die Schärfe. 

Es wird Zeit, sich auf einen vernünftigen Begriff von Sozialer Gerechtigkeit zu einigen. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, alle Wünsche der Bürger zu erfüllen. Wenn man einmal damit anfängt, hören die Forderungen nach mehr nie wieder auf. Neid und Missgunst verbreiten sich unaufhaltsam. Die Menschen werden immer unzufriedener und unverschämter in ihren Ansinnen, weil das Gerechtigkeitsgefühl des Menschen empfindlich ist wie eine Apothekerwaage - aber nur, wenn es um den eigenen Vorteil geht. Jede Unannehmlichkeit, die der Staat seinen Bürgern zumutet - und sei sie auch noch so berechtigt - wird mit dem Totschlagargument der Sozialen Ungerechtigkeit bekämpft. Doch wer diese Wahrheiten auszusprechen wagt, muss gewärtig sein, dass er gesteinigt oder sonstwie fertiggemacht wird, denn es ist ja eine Beschimpfung des "kleinen Mannes". Der aber ist der absolute Herrscher in der modernen Gesellschaft, der angeblich nichts zu sagen hat und unablässig geschröpft wird: Und wenn die Welt zu Grunde geht - wenn der kleine Mann ungeschoren bleibt, ist alles halb so wild. In Wirklichkeit ist es der einzelne Mensch - du und ich - der die Macht hat und deshalb für alle Missstände in der Welt verantwortlich ist - außer für Gewalt, vielleicht. Die Ausrede, dass sich alle anderen eben so falsch verhielten wie man selbst, ist kein Rechtfertigungsgrund. Wer die Welt wirklich verbessern will, muss bei sich selbst anfangen. Dazu genügt seine Macht allemal. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Übrigens ist die erste und wichtigste soziale Tat des Menschen, für sich selbst zu sorgen, damit er nicht anderen zur Last fällt. 

Wenn es jemanden gibt, der zu zu größerer Gerechtigkeit beitragen kann, dann ist es allein der einzelne Mensch, wenn er sich für das Wohlergehen seiner Mitmenschen einsetzt und so die Verpflichtung des Sittengebots erfüllt. Gerechtigkeit ist keine Frage der Gesetzgebung, sondern eine Frucht des moralischen Handelns. Gesetze sind ihrer Natur nach notwendig ungerecht, weil sie für eine große Zahl von Fällen, von denen jeder einzelne anders liegt, gelten sollen. Für Einzelfallgerechtigkeit können nur die einzelnen Beteiligten sorgen, aber nicht der Gesetzgeber. Es gibt ein unvermeidbares Maß an Ungerechtigkeit, mit dem wir uns um des Friedens willen abfinden müssen. 

Für den Fall, dass die Bürger ihrer Gewissenspflicht nicht oder unzureichend nachkommen, ist die Gesellschaft berufen, durch ihre Rechtsordnung die Verelendung von Teilen des Volkes zu verhindern und die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass jeder das Lebensnotwendige erhält und dazu die Freiheit, aus dem ihm Zufallenden möglichst viel Freude herauszuholen. Das könnte man mit einiger Berechtigung - in einem wohlverstandenen Sinne - Soziale Gerechtigkeit nennen. Der Staat sollte sich aber nicht einbilden, er könnte Gerechtigkeit herstellen. Wo immer er gibt und nimmt, überall schafft er er neue Ungerechtigkeit, weil er willkürlich in das komplexe Gefüge der gewachsenen Bindungen zwischen Mensch und Mensch, Tieren und Sachen hinein schneidet. Das ist zwar nicht ganz zu vermeiden wie beispielsweise bei notwendigen Steuern und Abgaben, aber zu größerer Gerechtigkeit trägt es nichts bei. Es ist nur eine schlichte Maßnahme, die man hinnehmen muss, wenn sie einigermaßen gerechtfertigt ist. Selbstverständlich mag sich jede Gesellschaft ihre sozialen Sicherungssysteme so komfortabel gestalten, wie sie es sich leisten kann, aber diesen Komfortsozialismus nicht pathetisch als "Soziale Gerechtigkeit" überhöhen und damit den Anschein erwecken, es handle sich um einen selbstverständlichen Anspruch oder gar ein wohlerworbenes Recht. Sonst ist der Staatsbankrott nur eine Frage der Zeit. 
 

Gesetze: Normen bestimmen die Struktur einer Gesellschaft

Einleitung
Normen sollen Menschen berechenbar machen
Ohne Normen könnte kein Mensch überleben
Ordnungsregeln
Normen sind zielgerichtet
Zur Struktur der Gesellschaft
Sanktionen, Macht
Die Unzulänglichkeit der Normen
Gleichheit vor den Gesetzen?
Normierte Einzelfallgerechtigkeit ist nicht möglich
Allgemeingültigkeit von Normen
Je mehr geregelt wird, desto mehr bleibt ungeregelt 

 
Moral ist keine Sammlung von Vorschriften, sondern die Erfüllung des Sittengebots. Moral ist nicht in den Normen, Gerechtigkeit nicht in Gesetzen. Normen und Gesetze drücken die Erwartungen aus, die wir nach dem Gegenseitigkeitsprinzip gegenüber dem Verhalten anderer hegen dürfen. Nur wenn sich Menschen an Normen halten, ist ihr Verhalten vorhersehbar, und nur dann ist ein friedliches Zusammenleben vieler in dieser engen Welt möglich. Darum ist es im allgemeinen auch moralisch gut, Normen zu befolgen. Aber sie begründen keine Moral: Nichts ist schon deshalb gut, weil ein Gesetz es vorschreibt. Umgekehrt: Wie gut das Normensystem einer Gesellschaft ist, hängt von der Moral ihrer Mitglieder ab. Niemand hat moralisch das Recht, Unrecht zu tun, weil es ein Gesetz gebietet. Die Entscheidung, ob man gesellschaftliches Recht verletzen soll, ist meist schwer. Fällen kann sie allein das Gewissen.
Bitte die Begriffsbestimmung: Moral und Recht beachten! 

Aufgabe der Gesetze ist es, das Verhalten von Menschen berechenbar und vorhersehbar zu machen, denn das ist die Voraussetzung für das gemeinsame Handeln und das geordnete Zusammenleben vieler Menschen. Der moderne Straßenverkehr zum Beispiel ist ohne klare Normen undenkbar. Die Wirtschaft kommt ohne rechtliche Regelungen ebenso wenig aus wie die ganze öffentliche Ordnung überhaupt. Jede Planung erfordert Normen als Vorgaben, damit die Beteiligten wissen, was sie tun müssen, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Alle Personenvereinigungen, ob Sportvereine, Handelsgesellschaften, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen oder welche Organisationen auch immer, brauchen die Normen einer Satzung. Die größte Organisation von allen, der Staat, wird von der Verfassung und vielen anderen Organisationsnormen geprägt. Aber auch das tägliche Leben hat seine Gesetze, zum Beispiel die Sitten und Gebräuche oder die Regeln der Höflichkeit. So bestimmen Gesetze die Struktur einer Gesellschaft. 

Jede Gesellschaft gibt sich ihre Gesetze selbst oder entwickelt eine ihr vorgegebene Rechtsordnung in ihrem Sinne fort. Das ist zunächst keine Frage der Moral. Eine Gesellschaft kann ihre Normen und Strukturen völlig frei gestalten, seien sie nun moralisch gut oder schlecht, gerade so wie der einzelne Mensch seine Ziele und sein Handeln frei bestimmen kann, ohne nach der Moral zu fragen. Die Gesetze der Gesellschaft liegen auf gleicher Ebene wie das tatsächliche Verhalten des einzelnen Menschen. Wie der einzelne Mensch Ziele für sich setzt, so setzen die Gesetze Ziele für viele Menschen. 

Normen sind zunächst bloße Aussagen, die eine Erwartung ausdrücken. Sie können ihre Wirkung deshalb nur entfalten, wenn Menschen sie in die Tat umsetzen. Die meisten Gesetze, Gebote, Regeln, Vorschriften, Satzungen, Konventionen, Höflichkeitsregeln und "Moralvorschriften" werden auch weitgehend freiwillig eingehalten. Eine Gesellschaft kann aber nur bestehen, wenn sie sich darauf verlassen kann, dass ihre Mitglieder die von ihr gesetzten Normen erfüllen. Da dies bekanntlich keineswegs sicher ist, sind Gesellschaften staatlich organisiert mit einer starken Macht, die für Recht und Ordnung sorgt. Sie tut das teils durch physischen Zwang, teils dadurch, dass sie unerwünschtes Verhalten mit Übeln bestraft und erwünschtes mit Wohltaten belohnt. Ihr wichtigster Auftrag ist, ihre Mitglieder vor den Übergriffen anderer zu schützen. Ohne diesen Schutz könnte niemand überleben, weil ohne ihn der Kampf aller gegen alle ausbräche, bei dem - wenn überhaupt einer - nur der Robusteste übrig bliebe. 

Man darf in diesen Zusammenhang nicht vergessen, dass allein die einzelnen Menschen Macht besitzen und Machtzusammenballungen im Rahmen des Staates nur entstehen, weil viele Menschen  zu Gunsten bestimmter anderer, die wir "Organe" der Gesellschaft oder des Staates nennen, auf die Ausübung ihrer Macht verzichten. Diese Organe schaffen sich beträchtliche Machtmittel, mit denen sie notfalls heftigster Gewalt entgegen zu treten vermögen. Das macht sie gefährlich, weil sie missbraucht werden können. Durch Missbrauch in schweren Fällen wird rechtmäßige Macht zur unrechtmäßigen Gewalt.
Das alles klingt stark nach Rechtspositivismus und ist es wohl auch. Doch bevor man den Positivismus verurteilt, sollte man bedenken, dass die Moral nicht durch Gesetze, sondern durch das Sittengebot bestimmt wird. Das Sittengebot und mit ihm die Moral existieren weit vor jeder Gesetzgebung. Sie liegen außerhalb der Reichweite jedes Gesetzgebers. Darum ist Positivismus keineswegs gleichbedeutend mit moralischer Beliebigkeit. Vielmehr muß jeder Gesetzgeber, der den Anspruch auf moralische Legitimation erhebt, seine Gesetze im Einklang mit der Moral erlassen. Vollkommene Übereinstimmung ist nicht möglich. Ein Gesetz kann nur gut sein, wenn es das Sittengebot in so weit erfüllt, als seine Zielsetzung auf das Universale Optimum, die Mehrung der Freude im Ganzen, abzielt. Eine Rechtsordnung ist also gut, wenn ihre einzelnen Gesetze gut sind. Indessen, es gibt wohl keine Rechtsordnung, die durch und durch gut wäre. Darum kann man auch keine Rechtsordnung insgesamt verwerfen, wenn einzelne Gesetze, ja sogar große Teile schlecht oder verwerflich sind. Die Rechtsordnung des von Hitler regierten Staats war zum Teil eher eine "Unrechtsordnung". Dennoch wäre es ein Unding gewesen, einen Mörder zu verteidigen mit dem Argument, der Hitlerstaat sei ein Unrechtsstaat und seine Gesetze seien deshalb ungültig.

Durch moralische Ausrichtung einer Rechtsordnung, sei jene nun ganz oder in Teilen gewollt oder bloß zufällig, entsteht eine gewisse Übereinstimmung von Moral und staatlich sanktioniertem Recht. Sie hat zur Folge, dass oft die Rechtsordnung moralisches Verhalten erzwingt, wenn Menschen sich über das moralisch Gebotene hinwegsetzen. Das ist für die Moral zwar hilfreich, macht die Rechtsordnung aber nicht zum Moralersatz, denn das Recht erzwingt moralisches Verhalten nicht der Moral wegen, sondern um der Gesellschaft und ihres Wohlergehens willen. Es kann auch nicht anders sein, denn in einem Staat, in dem Menschen mit verschiedenen Kulturen und Religionen miteinander leben, ist es nicht Sache des Staates, die Moralvorstellungen einer Gruppe zum Prinzip seiner Gesetzgebung zu erheben. Gewiss steht es jeder Gruppe frei zu versuchen, im vorschriftsmäßigen Gesetzgebungsverfahren ihrer Vorstellung genügende Gesetze durchzubringen.

Moral kann man nicht durch Vorschriften ersetzen. Die Komplexität des Lebens bringt es mit sich, dass kein Fall dem anderen gleicht. Dieser Tatsache wird allein das Sittengebot in seiner scheinbaren Unbestimmtheit gerecht. Jede Vorschrift dagegen bezieht sich auf eine große Zahl von Fällen, die ähnlich, aber keineswegs gleich sind. In Folge dessen ergibt sich für jeden Fall eine einheitliche, jedoch keine vollauf angemessene Lösung. Das Sittengebot indes bezieht sich auf eine viel größere, schier unendliche Menge, aber es misst durch seinen Verweis auf das Gewissen und letztlich auf das Universale Optimum jedem Fall die richtige Lösung zu. So betrachtet, ist das Sittengebot scheinbar eine Leerformel, in Wahrheit hingegen enthält es eine unendliche Menge von Anweisungen, die allen Anforderungen gerecht wird. Das können kein menschlicher Gesetzgeber und kein Ethiker leisten. In Normen, die der Mensch setzt, bleibt immer ein unauflösbarer Rest an Ungerechtigkeit, den wir um des lieben Friedens willen ertragen müssen. 
 
 

Normen sollen Menschen berechenbar machen

Wenn alle Menschen ihrem Gewissen folgten, so könnte man meinen, wären alle Normen, nämlich alle Gesetze und alle Vorschriften, unnötig. Sicherlich, wenn alle Menschen ihrem Gewissen folgten, wäre die Welt ein Paradies. Dennoch wären Normen keineswegs überflüssig. 

Beispiel Straßenverkehrsrecht: Das Gebot, rechts zu fahren und links zu überholen, ist selbstverständlich keine Frage der Moral oder des Gewissens. Es ist vielmehr eine willkürliche Festlegung; in England oder Australien ist es genau umgekehrt. Beides ist möglich. Aber es ist sehr wohl eine Frage der Moral, ob man loyal ist, das heißt ob man sich an die lokalen Verkehrsregeln hält, weil davon Gesundheit und Leben der Verkehrsteilnehmer abhängen. Es kommt darauf an, das Verhalten der Menschen berechenbar zu machen, damit man sich auf sie verlassen kann. 

Normen beschreiben ähnliche menschliche Verhaltensweisen mit dem Ansinnen an die betroffenen Menschen, sich in ähnlichen Situationen in der beschriebenen Weise zu verhalten. Die Normen haben eine Struktur, die denen der Naturgesetze ähnelt. Der Grund für diese Ähnlichkeit liegt in der Natur des begrifflichen Denkens, das in Gesetzen denkt und spricht. Die Ähnlichkeit der Struktur der Gesetze oder Normen besteht darin, dass sie das Verhalten von ähnlichen Systemen in ähnlicher Umgebung beschreiben. Naturgesetze beruhen auf der Erfahrung, dass sich ähnliche Systeme in ähnlicher Umgebung auf ähnliche Weise verhalten (kognitive Erwartung). Normen sollen dagegen bewirken, dass sich Menschen als ähnliche Systeme in der Umgebung ähnlicher Situationen in einer ähnlichen, nämlich der erwünschten Weise verhalten (normative Erwartung). Der große Unterschied besteht darin, dass das naturgesetzliche Verhalten der Dinge stets deren Eigenschaften folgt, während Menschen wegen ihrer Fähigkeit, sich vom Reiz-Reaktionsschema abzukoppeln, ihr Verhalten auf der Ebene des Denkens weitgehend frei einrichten können. 

An dieser Stelle sei an das erinnert, was im Hauptabschnitt über das komplexe System unserer Welt über Naturgesetzte gesagt wurde: Es gibt keine Naturgesetze, welche die Dinge zu einem bestimmten Verhalten zwingen. Das wäre typisch menschlich gedacht. Der Grund dafür, dass sich ähnliche Dinge in der Natur auf ähnliche Weise verhalten, ist der, dass es keinen Grund für ein anderes Verhalten gibt. Warum sollten sich auch ähnliche Dinge in einer ähnlichen Situation auf verschiedene Weise verhalten? Für abweichendes Verhalten gibt es keinen zureichenden Grund. Beim Menschen ist es anders. Trotz ihrer Ähnlichkeit können sich Menschen in ähnlichen Situationen völlig verschieden verhalten, je nach dem was sie denken und wollen. Auf die Dinge kann man sich einigermaßen verlassen. Man braucht sie nicht zu zwingen. Der Mensch dagegen ist unberechenbar. 

Die Natur braucht keine Pläne, Gesetze und Vorschriften. Sie verhält sich nach ihren Eigenschaften. Die Evolution folgt dem Gesetz der Geschichte: Sie ist in jedem Zeitpunkt das, was sie bis dahin geworden ist. Sie bedarf keiner Erklärung. Jeder Erklärungsversuch ist Tautologie, weil er nur das Geschehene nachvollziehen kann; sein Wert liegt allein darin, dass er es uns bewusst macht, so dass wir es verstehen und womöglich nachahmen können. Der Mensch dagegen hat zahllose Möglichkeiten, zwischen denen er wählen kann. Sein Verhalten wird weniger von seinen Eigenschaften als von seinem Denken bestimmt. Als Teil der Natur ist er zwar auch in das dichte Beziehungsnetz, das alles mit allem verknüpft, eingebunden, aber trotz aller Zwänge stehen ihm weite Spielräume offen. Es ist ein deterministischer Trugschluss, der Mensch sei eine Marionette mythischer Naturgesetze. 

In Wahrheit ist der Mensch wie jedes andere System nur durch die Existenz der ihn umgebenden Dinge beschränkt, doch wo nichts im Wege steht, da ist er frei. Vor allem in Gedanken. Hier hindert ihn nichts, zu denken, was er mag. Er denkt sich aus, was er will, und handelt danach. Gewiss ist der Inhalt seines Bewusstseins weitgehend von Emotionen und Bildern, die aus den Tiefen seiner Natur aufsteigen, bestimmt. Doch kein Gedanke steht dem anderen im Weg, außer wir verknüpfen unsere Begriffe nach den Regeln der Logik, den Denkgesetzen. In unseren Gedanken können die widersprüchlichsten Dinge, die in der Wirklichkeit unvereinbar sind, nebeneinander hausen; wir brauchen sie ja nicht in die Wirklichkeit zu übertragen. Wir benötigen die Denkgesetze, weil sie uns sagen, wie wir die Begriffe verknüpfen müssen, damit sie die Wirklichkeit möglichst richtig darstellen. Aber die Denkgesetze zwingen uns nicht, logisch zu denken. Wir können beliebig dagegen verstoßen; nur, dann hat unser Denken nicht mehr viel mit der Wirklichkeit gemein. 

Ohne Normen könnte kein Mensch überleben

Wenn alle Menschen ihrem Gewissen folgten, wären viele Normen überflüssig. Kinder und Geistesgestörte, deren Gewissen noch nicht voll entwickelt oder beeinträchtigt ist, sind meist zu schwach, um anderen ernsthaft zu schaden. Man kann sie überwachen oder dahingehend belehren, dass dieses gewisse Etwas, das sich sofort meldet, wenn wir ein Tun ins Auge fassen, das Gewissen ist, und dass man ihm bedingungslos zu folgen hat. Und die Schäden, die ein von falschen Voraussetzungen ausgehendes Gewissen anrichten kann, sind nicht so schwer, als dass sie die Entwicklung der Menschheit zum Guten nennenswert aufhalten könnten. 

Doch leider sind die Verhältnisse nicht so. Das Problem sind ja nicht das Gewissen oder die Normen, sondern das böse Wollen.  Was gut oder schlecht ist, wissen wir sehr genau. Wir verhalten uns nur nicht danach. Wer Böses will, folgt weder Recht noch Gesetz noch Gewissen. 

Indes: Ich glaube nicht, dass der unverhüllte böse Wille die Hauptursache aller Übel dieser Welt bildet. Auch nicht die bisher fehlende Orientierung an einem gültigen Ziel, das der Beliebigkeit entzogen ist, dürfte einstweilen der stärkste Grund sein. Nicht einmal Selbstsucht ist die Wurzel allen Übels. Nach meiner Überzeugung rühren die großen Übel von der Tatsache her, dass der Mensch es nicht leicht hat in einer Welt, deren Ordnung von der gegenseitigen Begrenzung aller Dinge durch Selbstorganisation geprägt ist. Er hat es nicht leicht, obwohl er von Natur aus für den Konkurrenzkampf der Systeme gut gerüstet ist. In einer Welt wie die, in der wir leben, hat jeder Mensch eine Menge mit und für sich selbst zu tun. Selbsterhaltung - für jedes nicht-menschliche Wesen dieser Welt eine selbstverständliche Notwendigkeit - ist auch für den Menschen oberstes Gebot. Der Mensch hat zuallererst für sich selbst zu sorgen, schon damit er anderen nicht zur Last fällt. Rücksichtnahme auf andere lernt er erst, wenn er sieht, dass er sich ohne sie bei seinen Mitmenschen unbeliebt macht. Er merkt, dass er die anderen braucht, um im Leben bestehen zu können. Also ist er bestrebt, sich bei anderen beliebt zu machen, indem er die Belange der anderen in seine Ziele einbezieht. Sein Gewissen, erwacht in ihm und seine sittliche Intuition lehrt ihn, sich in andere hineinzudenken und sich nach der goldenen Regel des Gegenseitigkeitsprinzips zu richten. 

Aber das Leben ist hart, und wir machen es uns gegenseitig schwer: Das starke Bedürfnis, die eigene Existenz zu sichern und zu fördern, verführt dazu, die eigenen Belange denen anderer Menschen vorzuziehen. Hier beginnt schon die Grauzone, in der Selbsterhaltung in Selbstsucht übergeht. Ist sie überschritten, beginnt der Mensch, andere zu übervorteilen. Solange sie es nicht bemerken, droht keine Gefahr. Darum sind Lüge und Betrug beliebte Mittel des Egoismus. Erlangt man Vorteile für sich selbst nicht, ohne sich unbeliebt zu machen, nun, so helfen Drohungen mit Nachteilen aller Art bis hin zu Gewalt und Raub. Dazu braucht man Kraft und Stärke. Aber nicht nur die Sucht, andere zu übervorteilen, führt zum rücksichtslosen Streben nach Macht, sondern auch die Furcht vor Übergriffen anderer. Darum gipfelt der Kampf um Macht oft in grausamsten Gewalttaten. Nahezu die ganze Palette menschlicher Schlechtigkeiten lässt sich mit Übertreibung des Selbstbehauptungswillens erklären. Gewiss, über alles irgendwie (wenn auch nur schwer) Verständliche hinaus gibt es jenen unerklärlichen, unheimlichen, grauenvollen Rest: den Willen zum Bösen, der den Menschen zum Teufel macht und ihn in einen Taumel der Lust am Zerstören, Quälen und Töten reißt 

(Höllenfahrten - Der Untergang der Batavia, ZDF, Sonntag 17.05.1998, 19.30 Uhr). 

In einer solchen Welt ist es dem Menschen nahezu unmöglich, ein Leben ohne Verstöße gegen das Sittengesetz zu führen. Wer es versucht, wird schnell zum Opfer der Ausbeutung, und die Erfahrung, ausgebeutet zu werden, ruft das Gerechtigkeitsgefühl auf den Plan, das bekanntlich in eigenen Belangen empfindlich wie eine Apothekerwaage ist. Um die Gerechtigkeit "wiederherzustellen", rächt man sich, indem man andere übervorteilt, um das Verlorene wieder hereinzuholen. So entsteht eine Kette, ja ein Netz von Ungerechtigkeit, dem sich niemand entziehen kann. Das Schlimmste ist allerdings, sehen zu müssen, dass zahllose Bösewichte in Saus und Braus leben, während selbst der sittenstrengste Lebenswandel nicht vor dem Versinken in Not und Elend schützt. (Wenn die christliche Lehre von der Erb- oder richtiger Ursprungssünde diesen Sachverhalt meint, muss man ihr rückhaltlos zustimmen. Nur Gott könnte dem Menschen die Kraft verleihen, seinem Gewissen trotz diesem Sachverhalt unter allen Umständen zu folgen. Nach biblischer Überlieferung hat Gott den ersten Menschen dieses Angebot gemacht; der Mensch hat es aber ausgeschlagen. Darin bestand die Sünde der Menschen am Ursprung der Kulturgeschichte. Nachdem die Entscheidung einmal gefallen war, ließ sie sich nicht mehr rückgängig machen. Sie wurde also zum "Erbe" der gesamten Menschheit.) 

Von den ersten Anfängen an war es darum die wichtigste Aufgabe der menschlichen Gesellschaft, für Ruhe und Frieden unter ihren Mitgliedern zu sorgen. Das Gewissen kann dabei nicht helfen, denn jeder Mensch hat sein eigenes Gewissen und niemand darf sein Gewissen zum Maßstab für andere machen, weil niemand weiß, wie das Universum, das jeder von uns in sich trägt, beschaffen ist. Da der Mensch nicht oder höchst selten gemäß seinem Gewissen handelt, muss ein Maßstab geschaffen werden, an dem man einen Menschen messen kann, wenn er behauptet, sein Gewissen habe ihm dies und das befohlen. Denn sobald der Mensch von seinem Gewissen redet, beginnt er zu lügen. Er versucht dann, was er zu seiner Rechtfertigung vorbringt, als die Stimme seines Gewissens selbst auszugeben, und niemand ist imstande, dies als Lüge zu entlarven. Er selbst ist der einzige, der es könnte. 

Gesetze ermöglichen es, dem, der seinem Gewissen zuwider handelt, mit einiger Berechtigung vorzuhalten, dass sein Tun wohl kaum mit seinem Gewissen im Einklang stehen dürfte. Erst dadurch wird es möglich, jemanden zur Rechenschaft zu ziehen. Nur dann hat man das sittliche Recht, jemanden zu belohnen, zu bestrafen oder für einen Schaden haftbar zu machen.

Ordnungsregeln

Auch in einer gutwilligen Welt, in der alle ihrem Gewissen folgen, werden Normen gebraucht, Organisationsnormen oder Ordnungsregeln, die das Zusammenwirken vieler Menschen ermöglichen. Solches Zusammenwirken ist notwendig, wenn es um Aufgaben geht, welche die Kräfte eines einzelnen übersteigen. Solche Aufgaben gab es schon immer, etwa im Kampf gegen Naturgewalten, bei der Jagd nach starken Beutetieren oder an Bord eines Schiffes auf hoher See. In der hochentwickelten, hochtechnisierten Gesellschaft unserer Tage sind Organisationsnormen nicht fortzudenken. Wie sollten die durchrationalisierte, hochorganisierte Wirtschaft und die sie tragende Technik ohne sie funktionieren? (Ob eine solche "hochentwickelte" Gesellschaft wirklich so erstrebenswert ist, wie wir gewöhnlich meinen, soll hier dahingestellt bleiben.) Am augenfälligsten und alltäglichsten ist der dichte Straßenverkehr. Hier kommt es darauf an, dass sich alle an die Spielregeln halten. Könnte man sich nicht auf das richtige Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen, wäre jede Ausfahrt ein lebensgefährliches Abenteuer. Solche Normen haben eine entfernte Ähnlichkeit mit den Naturgesetzen. Jeder begreift, dass man sie beachten muss, und so fordert auch das Gewissen in aller Selbstverständlichkeit, dass man sie einhält, ausgenommen, in ihnen wird eine Regelungsabsicht deutlich, die mit der Notwendigkeit des Normenwerks nichts mehr zu tun hat oder sogar gegen das Sittengebot verstößt. Wenn die Durchregulierung des gesamten Lebens durch Ordnungsnormen einen Grad erreicht, der dem Menschen keinen Raum für selbstverantwortliches Handeln mehr lässt und ihn zwingt, als Element einer Wirtschaftswachstum erzeugenden Maschine zu funktionieren, dann wird die Ordnung zum Fluch. Doch selbst dann ist nicht die Ordnung als solche schlecht, sondern ihr Übermaß: Man muss sie optimieren. 

An sich haben Ordnungsnormen überhaupt keine moralische Qualität, weil sie guten Zwecken ebenso dienen wie schlechten. Sie sind wie das Steuerungsprogramm einer Maschine, die sowohl guten wie schlechten Zwecken dienen kann. Hier wird deutlich, dass sich Organisationsnormen ganz auf der Ebene des tatsächlichen Handelns bewegen. Ist das Handeln gut, sind es auch seine Ordnungsregeln, ist es schlecht, sind es auch sie. Hinsichtlich ihrer technischen Qualität unterscheiden sich die Ordnungsnormen nach ihrer Wirksamkeit und ihrer Zweckmäßigkeit. Eine wirksame oder zweckmäßige Norm ist technisch besser als eine weniger wirksame und weniger zweckmäßige. Moralisch gesehen ist eine technische Norm, solange sie guten Zwecken dient, auch besser als eine technisch schlechtere, weil sie den Fortschritt zum Guten stärker fördert. Dient sie dagegen schlechten Zwecken, verhält es sich umgekehrt, weil die technisch bessere den Fortschritt stärker behindert. 

Organisationsnormen haben oft auch einen inneren Wert, dann nämlich, wenn Ordnung schon durch ihr bloßes Vorhandensein Gutes bewirkt. Praktisch werden Ordnungssysteme von verschiedenen Menschen zu guten und schlechten Zwecken benutzt. Sie können aber auch Normen enthalten, die in böser Absicht geschaffen wurden und Schlechtes bewirken. Diese Normen machen nicht das ganze Regelwerk schlecht. Straßenverkehrsordnung, bürgerliches Recht, Handelsrecht und weite Teile des Strafrechts sind Beispiele für solche Ordnungsrechtssysteme, die für sich schon einen guten Zweck ergeben. Was geschähe, wenn unter einem moralisch schlechten Staatsregime alle Bürger anfingen, die Straßenverkehrsordnung zu missachten oder ihre Verträge nicht mehr zu halten? Auch das Böse braucht das Gute, um seine Ziele zu erreichen. Wie man sagt, trägt der Teufel Steine, denn vieles Gute geschieht für einen bösen Zweck. Befremdlich scheint die biblische Mahnung, sich der Obrigkeit unterzuordnen, "denn sie ist von Gott". Trotzdem steckt in ihr ein wahrer Kern, der es in sich hat. Denn ist ein Regime schlecht, so ist es die Ordnung, zumindest in Teilen, noch lange nicht. 

Die moralische Qualität solcher Ordnungsregeln hängt ganz vom Wert, von der Absicht, vom Ziel, dem sie dienen, ab. In einer Gesellschaft Gutwilliger, in der alle nach ihrem Gewissen handeln, dienen die Organisationsnormen den gleichen guten Zielen, die auch die Menschen verfolgen. Von diesen Zielen her sind sie moralisch gut. Eine andere Frage ist, ob sie zweckmäßig sind. Eine zweckmäßige Norm ist moralisch besser als eine weniger zweckmäßige, denn jene fördert den Fortschritt zum Guten mehr als diese. Umgekehrt verhält es sich, wenn eine Ordnungsnorm schlechten Zwecken dient. Dann ist eine zweckmäßigere Norm schlechter als eine weniger zweckmäßige, weil diese weniger Schlechtes bewirkt als jene. 
 
 

Normen sind zielgerichtet

Die Welt unserer Gedanken ist zwar durch die Wirklichkeit inspiriert, aber sie bildet die Wirklichkeit nicht sklavisch ab. Sie existiert und entwickelt sich auf ihre eigene Weise, wobei sie sich oft weit von der Realität entfernt. Wenn uns das Leben in der Realität bedrückt und bekümmert, können unsere Gedanken in ein besseres Land der Träume und Wünsche fliehen. So besteht zwischen Wunsch und Wirklichkeit ständig ein Unterschied. Dieser Unterschied motiviert uns, die Wirklichkeit unseren Wünschen anzugleichen. Die Triebkraft, die hinter unseren Motiven wirkt, ist nichts anderes als der unstillbare Hunger nach Freude. Der Mensch als grenzenlose Leere, die nach Erfüllung durch grenzenlose Freude strebt, ist darin unersättlich. Darum geht von der Menschheit eine unerschöpfliche Energie aus, die auf Veränderung der Welt hin zu einem Zustand gerichtet ist, der das unstillbare Verlangen aller Menschen nach Freude vollkommen zur Ruhe bringt. Es ist der Traum vom Paradies, der die Menschenwelt bewegt. 

Dieses Ziel aller Ziele, das Universale Optimum, läßt sich nicht in einem einzigen Sturmlauf, vielmehr nur mit ungezählten kleinen Schritten erreichen. Wir müssen unseren Schritten eine Richtung geben, die uns dem großen Endziel näher bringt und uns davor bewahrt, uns von ihm zu entfernen. Wenn wir sicher sind, dass die Richtung stimmt, wollen wir, dass auch andere Menschen in die gleiche Richtung gehen. Dazu brauchen wir die Normen. Sie beschreiben den Sachverhalt, von dem wir ausgehen wollen, und das Verhalten, das uns de00010m00 00gewünschten Ziel näher bringen soll. Doch zuvor müssen wir uns darüber Gedanken machen, was wir wollen und wie wir es erreichen. 

Zielvorstellungen sind Gedanken - Bilder, Modelle, Konstruktionen. Wir können uns unsere Ziele so vollkommen vorstellen, wie wir wollen. Nichts hindert uns daran. Eine andere Frage ist, ob sie so beschaffen sind, dass sie in der Realität Bestand haben können. In Gedanken können wir die gegensätzlichsten Dinge, die sich in Wirklichkeit wie Feuer und Wasser verhalten, fugenlos miteinander verbinden. Vor allem neigen wir dazu, unseren Zielvorstellungen wünschenswerte Eigenschaften anzudichten, ohne uns Rechenschaft darüber abzulegen, wie unser Ziel - und zwar in allen konstruktiven Einzelheiten - beschaffen sein müsste, wenn es diese Eigenschaften besitzen soll. Im Prinzip jedoch kann eine Zielvorstellung nicht vollkommen genug sein, wobei als vollkommen nur das zu verstehen ist, was auch in der Realität bestehen könnte. Auf den Zielerreichungsgrad kann es dabei nicht ankommen. Ein Ideal braucht nicht erreichbar zu sein. Es soll ja nur der Realität voranleuchten, damit sie den Weg zur Vollkommenheit findet, was nicht heißt, dass sie sie je erreicht. Unerreichbarkeit spricht nicht gegen ein Ideal, weil Vollkommenheit ohnehin nicht Sache des Menschen ist. Gegen ein Ideal spricht nur, dass es falsch, schlecht oder verderblich ist und dass es in die Irre führt. 

Sittlichkeit, Ethik, Moral: Sie gehören zur Kategorie der Zielvorstellungen. Sie bezeichnen ein Sollen. Darum können sie an die Vollkommenheit nicht nahe genug heranreichen. Für die Qualität der Moral ist es unbeachtlich, ob die Ziele, die sie setzt, erreichbar sind oder nicht. Entscheidend ist allein, ob sie der Freude dient. Dazu gehört aber, dass die Welt, die sie anstrebt, in der Realität bestehen kann, denn was sich nicht verwirklichen lässt, kann auch nicht wirklich zur Mehrung der Freude beitragen. Wie weit es gelingt, sie zu verwirklichen, ist eine andere Frage, es kommt darauf an, dass sie auch dann, wenn der Zielerreichungsgrad 100 betrüge, real existieren könnte. 

Die Moral, die auf das universale Optimum zielt, erfüllt diese Bedingungen. Sie geht vom Zustand der Welt, so wie sie ist, aus und weist auf das Ziel, das den vollkommensten Zustand darstellt, den die reale Welt innerhalb ihrer schier unendlich komplexen Beschränkungen überhaupt annehmen kann. Sie ist gut, weil sie der Freude dient. Es ist nicht wichtig, dass die Welt diesen Zustand tatsächlich erreicht. Wichtig ist allein, dass die nie nachlassende Triebkraft, die der unstillbare Hunger nach Freude in den Menschen weckt, mit ihren unerschöpflichen Energien auf das eine, das höchste Ziel hin gerichtet wird. 

Am leichtesten gelingt uns die Verwirklichung unserer Träume in der Kunst oder in der virtuellen Realität, weil sich die Realität hier unseren Wünschen nahezu widerstandslos fügt. Eine schöne Landschaft lässt sich leichter malen als gestalten, ein Heldenleben lässt sich leichter auf der Bühne oder im Video darstellen als in Wirklichkeit führen, und ein Abenteuer in fernen Galaxien des Weltraums lässt sich vollends nur als Computeranimation erleben, wo die Lichtgeschwindigkeit keine Grenzen setzt. Virtuelle Realität beschert uns eine Ahnung davon, wie es ist, in einer anderen Welt als der unseres Alltags zu leben, einer Welt, die nicht unbedingt besser sein muss als die wirkliche, aber doch eine, die uns aus unserer Ichbezogenheit befreit und uns die Vielfalt der Lebensmöglichkeiten vor Augen führt. 

Im wirklichen Leben indessen bedeutet es harte Arbeit, die Realität unseren Zielvorstellungen anzupassen. Selten gelingt es uns vollkommen. Gewöhnlich haben wir mäßigen, manchmal auch zufrieden stellenden Erfolg, doch völliges Scheitern ist uns nicht fremd. Fast immer besteht eine Spannung zwischen dem Ziel, wie wir es uns vorstellen, und dem Ziel, wie wir es erreichen - zwischen Wunsch und Erfüllung, zwischen Plan und Ergebnis, zwischen Wollen und Erfolg, zwischen Theorie und Praxis, zwischen Soll und Ist, zwischen Sollen und Sein. Der Zielerreichungsgrad, das Erreichte in Prozent der Zielvorstellung, ist immer kleiner als hundert außer bei einfachen Aufgaben. Je umfassender der Plan, desto wahrscheinlicher ist sein Fehlschlag. Für gewöhnlich gilt: Wenn wir 80 vom Hundert erreichen, können wir zufrieden sein, denn jeder Prozentpunkt darüber hinaus kostet das X-fache seines Vorgängers (X>1). Und selbst dann, wenn wir unser Ziel hundertprozentig erreichen, stellen wir häufig fest, dass das Ergebni00s nicht hält, was wir uns davon versprochen hatten. Oder die "Landschaft" ändert sich so, dass das Erreichte uns enttäuscht, weil es nicht mehr in die Landschaft passt. Und auch wir selbst ändern uns, denn wenn wir am Ziel der Reise angelangt sind, kann es sein, dass wir nicht mehr so sind wie zu der Zeit, als wir uns die Reise wünschten. So ziehen wir schleunigst weiter und suchen nach neuen Zielen. 

Zusammenfassend kann man folgendes sagen: Die Dinge oder Systeme der nicht-menschlichen Natur werden von ihrer zeitlichen und räumlichen Umgebung getrieben. Sie reagieren nur gemäß ihren Eigenschaften, das heißt ihren Elementen und Strukturen. Es bleibt ihnen wohl ein Spielraum innerhalb der Grenzen, die ihre Umgebung ihnen setzt, weil nicht alles vollständig festgelegt werden kann. Bei höher entwickelten Lebewesen ist dieser Spielraum beträchtlich. Aber der Spielraum wird nicht genutzt, weil das Verhalten der Systeme eben durch ihre äußeren und inneren Bedingungen festgelegt ist. Wie sie sich nun innerhalb ihres Spielraums bewegen, ist durch nichts bestimmt. Es ist also zufällig. Wäre alles determiniert, gäbe es keine Evolution. Da es jedoch Spielräume gibt, sind Selbstorganisation und damit Entwicklung möglich. 

Beim Menschen verhält es sich anders: Er unterliegt zwar ebenfalls dem Zwang seiner äußeren und inneren (dem System Mensch immanenten) Bedingungen. Aber den Spielraum, der ihm verbleibt, kann er nutzen, weil sein Verhalten nicht allein von seinen Elementen und Strukturen bestimmt ist, sondern auch weitgehend von seinen Zielvorstellungen gesteuert wird. Und da er seine Umgebung durch sein Verhalten verändern kann, vermag er auch seine Spielräume zu erweitern und die Dinge seinen Zielen dienstbar zu machen. 

In Begriffen des traditionellen kausal/teleologischen Bezugssystems ausgedrückt: Die nicht-menschlichen Systeme werden durch Wirkursachen (causa efficiens) getrieben, während Menschen zwar auch von Wirkursachen getrieben und beschränkt werden, aber einen beträchtlichen Spielraum besitzen, in dem sie ihr Verhalten auf Ziele oder Zwecke als Zielursachen (causa finalis) ausrichten. Menschen werden sozusagen von hinten geschoben und von vorne gezogen. 
Die Erzeugung von Zielursachen vollzieht sich auf der Ebene des Denkens. Es wäre nun unangemessen, allzu scharf zwischen intuitivem und begrifflichem Denken zu unterscheiden, denn beide wirken stets zusammen, wenn auch in jeweils verschiedenem Maß. Dass der rechten und der linken Hirnhälfte entsprechende Funktionen zugeschrieben werden, berechtigt immerhin zu der Annahme, dass intuitives und begriffliches Denken verschiedene biologische Grundlagen besitzen. Doch das ist nicht einmal entscheidend. Viel wichtiger ist, dass wir dazu neigen, intuitives und begriffliches Denken als grundverschiedene Denkweisen zu betrachten und zu bewerten, wobei wir zumeist das intuitive unter- und das begriffliche Denken überschätzen. 

Diese Rangfolge zeigt sich vor allem darin, dass wir regelmäßig der Intuition misstrauen und sie unter die Vormundschaft der Begriffe stellen. Dagegen ist so lange nichts einzuwenden, als es sich um überschaubare Verhältnisse handelt, deren mindere Komplexität es zulässt, die Dinge begrifflich zu erfassen und darzustellen. Bei hochkomplexen Sachverhalten hingegen ist das begriffliche Denken dem intuitiven hoffnungslos unterlegen. Trotzdem versuchen wir allzu bereitwillig, mit Hilfe von unzulässigen Vereinfachungen und Abstraktionen dem Begriff die Oberhoheit zu sichern. 

Die Folgen für die Moral sind offensichtlich: Das Gewissen als moralische Intuition gilt als unzuverlässig, wohingegen dem Gesetz als Werk des begrifflichen Denkens unbedingte Geltung zugeschrieben wird. So kommt es, dass Moral und Recht vermengt und in eine Unzahl von Normen gezwängt werden. 

Die Aufgabe des Sittengebots ist so komplex, dass es mehr als aussichtslos, ja absurd ist, sie in Normen abbilden zu wollen. Auch wenn man nicht bereit ist, das Konzept der universalen Optimierung zu übernehmen, so sollte man es doch wenigstens als eine Art Gleichnis verstehen, das die nahezu unendliche Komplexität der Aufgabe des Sittengesetzes vor Augen führt. Diese maßlose Komplexität verweist direkt auf das Gewissen als moralische Intuition, weil nur Intuition imstande ist, solche Komplexität, die alle Begriffe übersteigt, zu meistern. 
 

Zur Struktur der Gesellschaft

Gegenüber dem Sittengesetz und den unmittelbar aus ihm hervorgehenden Forderungen, die sich aus den besonderen Bedingungen der menschlichen Befindlichkeit ergeben, sind alle Normen nichts weiter als Werke des Menschen. Sie sind ein Notbehelf des begrifflichen Denkens, mit dem wir versuchen, die unermessliche Vielfalt menschlichen Verhaltens in den Griff zu bekommen. Will man Menschen dazu bewegen, bestimmte Zielvorstellungen zu verwirklichen, muss man ihnen vorschreiben, was sie tun sollen. Gemeinsames Handeln vieler Menschen ist nur möglich, weil es Normen gibt, z.B. Durchführung von Plänen, Umsetzung gesellschaftlicher Modelle, Finanzierung der Staatstätigkeit, kulturelle Veranstaltungen, religiöse Institutionen, Vereinsleben, sozialer Ausgleich, Lebensvorsorge, Wirtschaft, Handel, Verkehr, öffentliche Ordnung und zahllose Dinge mehr. Ich werde jedweder Versuchung widerstehen, in irgendeine Klassifizierung oder Systematisierung dieser Normen einzutreten. Sie sind technische Hilfsmittel zur Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens und nicht mehr oder weniger. Sie stehen auf einer Stufe beispielsweise mit Industrienormen nach DIN, mit Regelungen technischer Verfahrensabläufe im Produktionsprozess oder mit den Organisationsvorschriften für das zweckmäßige Leisten von Diensten. Das gilt nicht zuletzt für so sensible Bereiche wie Strafrecht, öffentliche Ordnung, Bildung und Erziehung. Die Hauptaufgabe des Staates ist es letztlich, das friedliche Zusammenleben vieler Menschen sowie der Staaten untereinander zu organisieren. Das sind alles keine Fragen der Moral, sondern allein des tatsächlichen Handelns von Menschen. 

Moralisch von Belang ist einzig, was die Gesamtheit des Rechts und sämtlicher Normen dadurch bewirkt, dass sie Menschen in ihrem Handeln beeinflusst. Eine Rechtsordnung ist an sich weder gut noch schlecht. Freilich kann man eine Rechtsordnung, wenn auch nur in Analogie zum Werkzeug, als gut oder schlecht bezeichnen je nach dem, insoweit sie die Freude im Universum mehrt, indem sie das moralische Handeln des einzelnen Menschen ermöglicht und fördert oder nicht. Dieses sittliche Handeln können und dürfen ihm kein Staat und keine Institution abnehmen. Gerechtigkeit ist nicht im Gesetz, und soziale Gerechtigkeit schon gar nicht. Ein Politiker, der soziale Gerechtigkeit kraft Gesetzes verspricht, weiß entweder nicht klar, wovon er redet, oder er lügt. Gerechtigkeit, auch die Soziale, ist immer nur die Frucht einer hochstehenden Moral vieler Menschen. Im Kapitel über die Feinde der Freude wird darüber noch ausführlich zu reden sein. Vor allem dürfen Reglementierungen nicht dermaßen überhand nehmen, dass sie moralisches Handeln einschränken oder sogar verhindern, weil der Mensch mit dem Einhalten zu vieler Vorschriften so beschäftigt ist, so dass er nicht mehr über die Sittlichkeit seines Tuns nachdenken kann und glaubt, seinen sittlichen Pflichten mit dem bloßen Erfüllen von gesetzten Normen Genüge getan zu haben. Damit wäre der Mensch als sittliches Wesen entwürdigt und auf ein Maschinenbestandteil hinabgestuft. 
 

Sanktionen, Macht

Im Gegensatz zu den Naturgesetzen sind die Normen nicht einfach Beschreibungen dessen, was ist. Sie sind vielmehr Beschreibungen dessen, was sein sollte. Das setzt das Bestehen zweier Bedingungen voraus: Es muss erstens jemand da sein, der bestimmt, und zweitens jemand, der zustimmt. Wenn eine Norm ein Verhalten fordert, dem jeder zustimmt, weil alle darin übereinstimmen, dass sie gemeinsame Zielvorstellungen ausdrücken, ist die Zustimmung kein Problem. Auch dann nicht, wenn ein Mensch oder eine Gruppe sich selbst Normen geben, um ihre Ziele zu beschreiben, damit sie sich jederzeit daran erinnern können. Doch das sind Sonder- und Grenzfälle. In aller Regel besteht Meinungsverschiedenheit zwischen denen, welche die Normen setzen, und denen, die sie befolgen sollen. Es ist deshalb sinnvoll, dass nur diejenigen als Gesetzgeber auftreten, die auch die Macht haben, sie durchzusetzen, das heißt den zu belohnen, der sie erfüllt, und den zu bestrafen, der sie missachtet. 

Im Fall der Moral liegen die Dinge anders. Wer gutwillig ist, weil er sich grundsätzlich auf die Seite derer geschlagen hat, die das Gute wollen, stimmt damit auch den Forderungen des Sittengesetzes zu. Da das Sittengesetz aber nicht ausdrücklich sagt, was hier und jetzt gut ist, wird der Mensch davon seine eigenen Vorstellungen haben. Ist er ernstlich gewillt, das Gute zu tun, braucht er nur seinem Gewissen zu folgen. Häufig (wenn nicht immer) ist der Spruch des Gewissens lästig, weil er den eigenen Wünschen im Wege steht. Der Mensch wird dann entscheiden, wie weit er vom Kurs seines Gewissens abweichen will. Dann wird er tun, was er mag. Solange er dabei nicht auf Widerstand stößt, kann ihn nichts daran hindern außer dem unguten Gefühl, das man "schlechtes Gewissen", "Schuldgefühle" oder dergleichen nennt. Es versteht sich, dass Moralisten und Menschen, die sich um das Seelenheil anderer sorgen, sicherstellen möchten, dass ihre Schutzbefohlenen nicht vom rechten Wege abweichen. Sie neigen deshalb dazu, moralische Normen zu setzen und andere davon zu überzeugen, dass Gott oder geheimnisvolle Mächte sie belohnen oder bestrafen, je nachdem, ob sie diese Normen erfüllen oder nicht. Auf diese Weise Gewissensdruck auszuüben, ist sicher nicht gut, denn soweit ein Mensch sich davon beeinflussen lässt, wird seine Moral der Würde beraubt, die ihr die sittliche Freiheit des Menschen als vernünftiges Wesen verleiht. Darum sind moralische Normen, außer denen, die unmittelbar aus dem Sittengesetz folgen, stets von zweifelhaftem Wert. Entsprechen sie den Zielen des Handelnden mehr als der Spruch des Gewissens, können sie sogar missbraucht werden, um das Gewissen ins Unrecht zu setzen. 

Trotzdem kann man moralischen Normen nicht jeden Sinn und Wert absprechen, vorausgesetzt, man versteht sie als das, was sie sind: Sie sind Diener, nicht Herrscher. Nur dann kann Moral sein, was sie sein sollte, nämlich Gefährtin der Freude und ihre treueste Dienerin. (mehr: Moralische Normen, letzter Absatz) 
 

Die Unzulänglichkeit der Normen

Ein gutes Gesetz sollte nicht nur moralgerecht, sondern auch kausalgerecht und finalgerecht sein, das heißt es darf nichts Unmögliches verlangen und es muss geeignet sein, seine Zielsetzung auch tatsächlich zu erfüllen, statt zu einem unerwünschten Ergebnis zu führen. 

Die Unzulänglichkeit  der Gesetzgebung rührt im Wesentlichen von der Tatsache her, dass wegen der Komplexität des Lebens kein Rechtsfall einem anderen gleicht. Es ist unmöglich, für jeden der schier unendlich vielen denkbaren Fälle im Voraus eine passende gesetzliche Regelung auszudenken, zu kodifizieren und sie beim Eintreten des entsprechenden Falles in der unermesslichen Datenmenge wieder zu finden. Eine Gesetzgebung, die jedem Einzelfall gerecht wird, ist mithin Utopie. 

Wegen der Unmöglichkeit, jeden Fall einzeln zu regeln, bleibt uns bei der  Aufstellung von Rechtsgesetzen keine andere Wahl, als ebenso vorzugehen wie bei der Formulierung von Naturgesetzen: Wir bilden Ähnlichkeitsklassen von einander mehr oder weniger ähnlichen Fällen und verbinden jede Klasse mit einem beobachteten (Naturgesetz) und oder erwünschten (Rechtsgesetz) Verhalten; wo wir es für nötig halten, geben wir auch die Umgebungsbedingungen an. Im Recht nennen wir die Ähnlichkeitsklassen "Tatbestände" und die damit verbundenen Verhaltensweisen "Rechtsfolgen". Da jedoch kein Fall dem anderen gleicht, ist die Wahrscheinlichkeit, mit den Rechtsfolgen die richtigen Fälle zu treffen, gering. Die Schlußfolgerung ist bedauerlich: Gerechtigkeit ist nicht im Gesetz, weder Kausalgerechtigkeit, Finalgerechtigkeit, Moralgerechtigkeit noch Einzelfallgerechtigkeit. 
 

Gleichheit vor den Gesetzen?

Gewiss, vor dem Sittengesetz sind alle gleich, und auch vor den Gesetzen des (neuen) Naturrechts, weil diese Gesetze streng allgemeingültig sind. Alle anderen sind aber nicht allgemeingültig. Die Gleichheit vor den gewöhnlichen Gesetzen lässt sich niemals zu Recht behaupten, weil diese Behauptung eine Pseudogerechtigkeit vorspiegelt, welche die Individualität der Menschen missachtet. Richtig verstanden kann Gleichheit vor den Gesetzen nur heißen: Gleiches Recht für alle. Das heißt für alle muss das gleiche Recht gelten. Auf jeden müssen dieselben Normen angewendet werden. Ein Sonderrecht für Privilegierte darf es nicht geben. Keiner darf durch die Gesetze begünstigt oder benachteiligt werden. Das heißt aber nicht, alle Sachverhalte, die trotz ihrer Verschiedenheit von demselben Tatbestand erfasst werden, mit denselben Rechtsfolgen zu verknüpfen, vielmehr muss man jeden Fall entsprechend den Besonderheiten der Person behandeln und die Rechtsfolgen der Norm entsprechend auslegen. Gerechtigkeit ist nicht in den Gesetzen, denn sie verwirklicht sich allein im Einzelfall. 
 

Normierte Einzelfallgerechtigkeit ist nicht möglich

Gesetze können Moral niemals, auch nicht beim besten Willen ihrer Urheber, angemessen vermitteln. Das liegt in der Natur des begrifflichen Denkens, aus dem sie stammen. Wie schon so oft, sei an das Muster der Begriffsbildung erinnert: Mit Begriffen und den ihnen zugeordneten Worten kann man die schier unendliche Vielfalt und Komplexität des Lebens nicht in allen Einzelheiten beschreiben. Man kann zwar beispielsweise jedem einzelnen Menschen einen Namen geben, der ihn von allen anderen unterscheidet, aber man kann nicht zu jedem Ding einen Einzelbegriff bilden. Um die Vielfalt in den Griff zu bekommen, müssen wir ähnliche Dinge Ähnlichkeitsklassen zuordnen und sie mit einem bestimmten Verhalten verknüpfen. Darum bestehen Rechtsnormen aus einem sogenannten Tatbestand, der ähnliche Situationen bezeichnet, und einer oder mehrerer Rechtsfolgen, die sich an den Tatbestand knüpfen. Der Tatbestand aber fasst vielerlei verschiedene Situationen zusammen, die nur eine beschränkte Auswahl von Merkmalen gemeinsam haben. Deshalb ist es unvermeidbar, dass Normen ein zu grobes Raster sind, um die viel differenziertere moralische Wirklichkeit abzubilden. Moral und Gerechtigkeit sind nicht im Gesetz. Es ist Zufall, wenn man in eine Situation gerät, die exakt dem Tatbestand entspricht. Gewöhnlich liegt man irgendwie daneben und muss ganz auf sich allein gestellt entscheiden, was gut oder schlecht ist. 

Wie in natürlichen Ereignissen viele verschiedene Systeme zusammentreffen und ein komplex vernetztes Ursachen- und Wirkungsgefüge ergeben, so treffen in jeder rechtlichen oder moralischen Entscheidungssituation viele verschiedene Tatbestände mit höchst unterschiedlichen, ja widersprüchlichen Regelungsabsichten zusammen. Will man eine "richtige" Entscheidung, so muss man jeder Norm den optimalen Ergebnisanteil verschaffen. Doch diese Aufgabe ist so komplex, dass in allen größeren Gesetzgebungswerken Kollisionsnormen enthalten sind, welche beim Zusammentreffen bestimmter Normen den Vorrang der einen Norm vor der anderen regeln. Doch kein Gesetz ist imstande, alle tatsächlich vorkommenden Fälle regelnd vorwegzunehmen. Zudem ist eine Rangordnung wegen ihrer Ganz-oder-garnicht-Wirkung selten optimal. So kommt es ständig zum Streit zwischen den Beteiligten, der nur durch die mehr oder weniger intuitive Einzelfallentscheidung eines Richters beigelegt werden kann. 

Festzuhalten ist, dass der Tatbestand von Normen immer nur eine große Zahl ähnlicher Sachverhalte erfasst und diese alle mit dem gleichen Verhaltensmuster verknüpft werden. Die oftmals wesentlichen Verschiedenheiten des Einzelfalls werden dabei vollständig vernachlässigt. Es ist reiner Zufall, wenn der entschiedene Einzelfall so genau auf der Linie der Regelungsabsicht liegt, dass die Behandlung des Falls dieser Absicht entspricht. Wenn nun noch, wie meistens der Fall, verschiedene Normen mit widersprüchlichen Regelungsabsichten zusammentreffen, ist das Ergebnis nur mehr das Zerrbild einer vernünftigen Regelung. 

Einzelfallgerechtigkeit lässt sich nur herstellen, wenn jeder Streitfall von einem verständigen Richter entschieden wird oder wenn sich die Beteiligten nach einem von gutem Willen getragenen Diskurs gütlich einigen. Gesetze können das nicht  leisten. 
 
 

Allgemeingültigkeit von Normen

Es gibt nur ein Gesetz, das überall, jederzeit und für alle sittlichen Subjekte gilt: Tu' das Gute! oder negativ ausgedrückt: Lass' das Schlechte! Allein dieses Gesetz ist streng und absolut allgemeingültig. Was gut oder schlecht ist, sagt das Gesetz nicht. Wir müssen es selbst herausfinden. Das einzige, was wir wissen, ist, dass gut ist, was das Maß der Freude im ganzen Universum mehrt, und dass schlecht ist, was die Freude im Ganzen mindert. Dieses Wissen ist bedeutend, aber so allgemein, dass es uns nicht konkret sagt, was hier und jetzt tatsächlich gut ist. 

Alle anderen Gesetze sind dazu da, was gut oder schlecht ist, allgemeingültig zu bestimmen. Dies kann nur gelingen, soweit es möglich ist, ihre Geltungsbereiche so exakt abzustecken, dass keine Überschneidungen auftreten. Denn nur in seinem ureigenen Geltungsbereich kann ein Gesetz Allgemeingültigkeit beanspruchen. Diese Allgemeingültigkeit ist mithin nicht absolut, sondern eingeschränkt. 

Wenn sich die Geltungsbereiche überschnitten, müssten im Schnittbereich für den gleichen Sachverhalt zwei- oder mehrerlei Gesetze gelten. Da aber im gleichen Fall nur ein Gesetz gelten kann, müsste die Geltung der anderen, soweit sie dem herrschenden widersprechen, ausgeschlossen werden. Damit wäre deren Allgemeingültigkeit dahin. 

Eine klare, überschneidungsfreie Abgrenzung ist möglich, indem man das Sittengesetz auf alle Menschen bezieht. Denn entweder ist einer Mensch, oder er ist es nicht. Ein Drittes + ist nicht gegeben. Man kann also Gesetze für alle Menschen formulieren, die streng, wenn auch auf Menschen beschränkt, allgemeingültig aussagen, was gut und was schlecht sei. 
 
 

Je mehr geregelt wird, desto mehr bleibt ungeregelt

Im Einzelfall treffen meist mehrere Regelungsabsichten, die in verschiedenen Normen zum Ausdruck kommen, zusammen. Es ist nicht anders als in der Natur, wo nahezu jedes Ereignis von einem ganzen Bündel von Ursachen bewirkt wird. Das Recht kennt deshalb Kollisionsnormen, welche die Rangfolge, in der zusammentreffende Normen zu berücksichtigen sind, bestimmen. Solche Kollisionsnormen können eine vernünftige Güterabwägung, die jeder Norm das gibt, was ihr im Sinne des Optimums zukommt, niemals ersetzen. Sie geben der gewinnenden Norm alles, den verlierenden Normen nichts. Die Optimierungsaufgabe, jede Regelungsabsicht angemessen zu bedienen, kann kein Gesetz leisten. Nur ein Mensch kann es, sei es der Mensch, der die Gesetze ausführt, sei es der Richter, der im Streitfall entscheidet. 

Und: Je mehr geregelt wird, desto mehr bleibt ungeregelt. Dieses Paradoxon ist nicht leicht zu verstehen. Darum ist der Aberglaube weit verbreitet, je mehr Vorschriften es gebe, desto perfekter sei die Ordnung. Von diesem Aberglauben der Gesetzesgläubigen lebt die üppig wuchernde Bürokratie. Mancherorts ist das Leben dermaßen verrechtlicht, dass kein Raum mehr für vernünftiges Handeln verbleibt und sich der Mensch nicht mehr nach moralischen Maßstäben verhalten kann, weil er alle Kräfte daransetzen muss, die Vorschriften zu erfüllen. So werden den Menschen Vernunft, Moral und Gewissen systematisch ausgetrieben. Die Folge sind Missstände zuhauf, und da die Gewohnheit besteht, Missstände durch noch mehr Vorschriften zu beseitigen, wirkt die Gesetzgebungsmaschine wie eine Schraube ohne Ende. 

Warum kommt die Moral mit einer einzigen Norm, dem Sittengebot, aus, während das Recht in einer unaufhaltbaren Flut von Gesetzen ertrinkt? Das Sittengebot gilt für einen Ereignisraum, der ein Kontinuum darstellt. Es bestimmt für jeden beliebigen Punkt dieses Raums, dass das Gute zu tun und das Schlechte zu lassen ist, wobei es Sache des Entscheiders ist, Gut und Schlecht kraft seines Gewissens im Sinne des universalen Optimums selbst zu definieren. Jede andere Norm zerschneidet das Kontinuum durch Grenzen, die das Gute vom Schlechten scheiden sollen und dem Entscheider möglichst keine eigene Wahl lassen. In den grenznahen Zonen entstehen dabei Abgrenzungsprobleme, ob ein Fall noch diesseits oder schon jenseits liegt. Mit jeder weiteren Norm entstehen immer neue Grenzen mit ihren Abgrenzungsproblemen in grenznahen Zonen. Bei einer sehr großen Zahl von Normen wird der gesamte Ereignisraum von einem dichten Netz normativer Grenzen durchschnitten, so dass es nur noch grenznahe Zonen mit Abgrenzungsproblemen gibt. Ist das Netz schließlich engmaschig genug, gibt es nur noch Ereignispunkte, die grenznahe Problemfälle sind. Überspitzt gesagt: Die Moral regelt alles, weil sie nichts regeln will; das Recht regelt am Ende nichts, weil es alles regeln will. Oder: Das Recht stellt immer mehr Normen für immer engere Tatbestände auf, bis alle Normen nur noch Tatbestände regeln, die auf nichts mehr zutreffen. 
 
 

Gewalt: Nichts ist so gut, dass es Gewalt rechtfertigt

Der einzelne hat die Macht
Rechtswehr: Das "Gewaltmonopol des Staates" gibt es nicht
Abwehr ist keine Gegengewalt
Menschenrechte sind niemals innere Angelegenheiten
Die Welt leidet nicht Mangel an Gesetzen, sondern daran, dass sich zu viele nicht an ihr Gewissen halten. Wer seinem Gewissen nicht folgt, der folgt auch keinem Gesetz, es sei denn, er muss. Darum braucht die Gesellschaft die Macht, sich mit dem nötigen Zwang aller Art gegen Rechtsbruch und Gewalt zu wehren. Diese "Rechtswehr" ist wie die Notwehr keine Gewalt, sondern deren genaues Gegenteil, mögen sich ihre Formen auch gleichen. Aber kein Staat hat ein Recht oder gar ein Monopol auf Gewalt. Denn Gewalt ist wohl das größte Übel überhaupt, weil sie Menschen ihrer Lebensgrundlagen beraubt. Der Staat hat seine Souveränität von den Bürgern. Übt er Gewalt gegen sie, entsteht in der Souveränität eine Lücke, durch die hindurch die Gemeinschaft der Völker zupacken muss, um dem Unrecht zu wehren. Wenn die Menschheit diese Begriffe nicht sehr bald klar unterscheidet, wird sie keine Chance haben...
Bitte die Begriffsbestimmung: Moral und Recht beachten! 
 

Der einzelne hat die Macht

Gewalt ist das Übel, für das es keine Rechtfertigung gibt. Kein Zweck kann Gewalt als Mittel "heiligen". Nichts ist so verhängnisvoll wie der Aberglaube an die Gewalt, der meint, der Mensch sei so schlecht, dass das Gute allein mit Gewalt erzwungen werden könne. Darum ist nichts so gut, dass es Gewalt zu rechtfertigen vermöchte.Vielmehr ist es besser, etwas Gutes unterbleibt, als dass es mit Gewalt erzwungen würde. Man muss der Gewalt mutig entgegentreten und ihr mit aller Macht den Kopf zertreten, sobald sie ihn erhebt, erst recht wenn sie vorgibt, den erhabensten Zwecken oder gar Gott zu dienen. Wehret den Anfängen, denn wenn erst Angriff und Verteidigung in Gewalt und Gegengewalt umschlagen, ist die Orgie des Hasses nicht mehr zu halten! 

Das Gute lässt sich nicht mit Gewalt durchsetzen. Es verwirklicht sich in dem moralischen Entwicklungspozess, durch den sich die Gesellschaft selbst organisiert. Bestimmendes Element dieses Prozesses ist der einzelne Mensch, der einzig der Weisung seines Gewissens - und zwar allein seines eigenen - unterworfen ist. Jede andere Weisung, damit auch jede Norm, ist fremdbestimmend. Sie berücksichtigt weder das innere Universum des einzelnen Menschen noch seine besonderen Lebensumstände und ist deshalb nicht geeignet, das Gute treffsicher zu bewirken. Sie bedarf des einzelnen Menschen, der sie nach Maßgabe seines Gewissens umsetzt. Somit gilt: Allein der einzelne hat die Macht, Gutes zu tun. 

Wenn man Gewalt so radikal, wie es hier geschieht, ablehnt, muss man ein paar Begriffe haargenau unterscheiden, will man nicht dem pazifistischen Trugschluss verfallen: Da Gewalt ein absolutes Übel sei, dürfe man, um Gewalt zu bekämpfen, nicht selbst zur Gewalt greifen. Dieser Satz wäre unbezweifelbar richtig, würde das Wort "Gewalt" nicht für zwei sich kontradiktorisch ausschließende Sachverhalte gebraucht. Abwehr der Gewalt ist nämlich niemals Gewalt, vielmehr deren vollkommenes Gegenteil, das die Gewalt aufhebt. Das gilt auch dann, wenn sich Abwehr notgedrungen selbst gewaltähnlicher Mittel bedienen muss, so dass beide der Form nach nicht mehr unterscheidbar sind. 

In der Umgangssprache wird das Wort "Gewalt"   für so verschiedene Begriffe verwendet wie in Staatsgewalt, Gewaltmonopol des Staates, Gewalt des Sturmes, Gewaltverbrechen, Gewaltmarsch, Schlüsselgewalt, Verfügungsgewalt. Gewalt steht für Macht, Berechtigung, Kraft, Anstrengung, Vollmacht, Zwang, Recht und mehr ebenso wie für die verletzende Gewalt, die sich gegen die Lebensgrundlagen der Menschen richtet: gegen körperliche und seelische Unversehrtheit, Gesundheit, Besitz oder Beziehungen. Die vielfältige Verwendung des Worts macht die Unterscheidung so schwer. Gewalt gehört zusammen mit Macht, Zwang, Recht, Moral und Frieden zu einem Komplex, in dem alle mit allen verknüpft und die Begriffe nie scharf genug abgrenzbar sind. 

Gewalt ist eine besonders schwere und moralisch nicht zu rechtfertigende Art des Zwangs. Mehr sollte man in den Begriff "Gewalt" nicht hinein interpretieren. Gerade bei komplexen Sachverhalten besteht die Neigung, viel zu viel in einen Begriff zu packen. Die Bedeutungsinhalte überschneiden sich dann dermaßen, dass keine hinreichend klaren Abgrenzungen möglich sind und keine Chance mehr besteht, zutreffende Aussagen zu machen. Jeder versteht unter dem gleichen Satz etwas anderes. So entstehen Ideologien: Alle möglichen Dinge werden in den gleichen Sack gepackt, dann wird der Sack vergöttert oder verprügelt. 

Zwang ist jeder Eingriff in die materiellen und informationellen Bezüge einer menschlichen Person gegen deren Willen. Es ist lebenswichtig, Zwang deutlich von Gewalt zu unterscheiden. Die Abgrenzung ist jedoch nicht leicht. Fälle der Gewalt sind zum Beispiel Mord und Totschlag, Raub, Verleumdung oder Vertreibung. Sie sind moralisch kaum zu rechtfertigen und so schwer, dass sie meist nicht mehr gut zu machende Schäden verursachen. Gegen sie müssen sich der Einzelne und die Rechtsordnung der Gesellschaft entschieden wehren. Zwang, der erforderlich ist, um die Rechtsordnung - soweit sie nicht selbst Gewalt fordert - zu wahren, nenne ich "Rechtswehr" in Anlehnung an den Begriff  "Notwehr". Leichtere Fälle von unrechtem Zwang indessen müssen um des Friedens willen geduldet werden, weil es unmöglich ist, jeden unrechten Zwang und jedes Unrecht zu verhindern. Es gibt ein gerüttelt Maß an Unrecht, das unvermeidlich ist. Mit ihm müssen wir leben. 

Zwang setzt Macht voraus. Macht ist die Fähigkeit, auf den Lauf der Dinge einzuwirken. Macht haben nicht allein die hochrangigen Politiker, Wirtschaftsführer oder Generäle, nein, jeder einzelne Mensch hat Macht, der eine mehr, der andere weniger, je nach Körper-, Seelen-, Geistes-, Wirtschafts-, Informations-, Immaginations-, Innovations-, Überzeugungskraft und mehr. Macht ist daher weder gut noch schlecht, anders als Gewalt, die schon von der Begriffsbestimmung her die Rechtmäßigkeit ausschließt. Letztlich geht alle Macht vom einzelnen Menschen aus. Macht schlechthin sollte man deshalb nicht, wie es oft geschieht, mit Machtzusammenballungen gleichsetzen. Diese ergeben sich dadurch, dass Menschen ihre Macht - sei es auf rechtlicher Ebene, etwa durch Gesetz oder Vereinbarung, sei es durch tatsächliches Verhalten - einzelnen Menschen, Gruppen oder Institutionen überlassen oder sich zu einer Organisation zusammenschließen, um mit deren vereinigter Macht ihre Zwecke leichter zu erreichen. Grund für die Übertragung von Macht ist die normative Erwartung von Vor- oder Nachteilen, von Lohn oder Strafe, von "Zuckerbrot und Peitsche". Machtüberlassung kann bis zur Abhängigkeit führen, dann nämlich, wenn der Träger der Macht dem Abhängigen wesentliche Grundlagen der Existenz gewährt. Machthäufungen dieser Art sind an sich weder gut noch schlecht, eben so wenig wie die Macht als solche. Sie sind freilich in der Hand derer, die über sie verfügen, ein Gewaltpotential, das dem Missbrauch ausgesetzt ist. Übrigens: Gewalt ist dennoch nicht das Monopol der "Mächtigen", die über große Macht verfügen. Auch und gerade das Gefühl der "Ohnmacht" angesichts einer Übermacht verführt zur Gewalt. Es gehört nicht viel Macht dazu, sich eine gefährliche Waffe zu beschaffen und damit Gewalttaten zu begehen. 

Allein der Einzelne hat die Macht. Mächtige haben nur so viel,  wie ihnen Einzelne überlassen. Wenn alle ihrer Vernunft vertrauten und dem (unverfälschten) Gewissen folgten, statt den schwachsinnigen Versprechungen der Verführer auf den Leim zu gehen, fiele jede böse Macht ins Bodenlose. Das Befolgen unmoralischer Gesetze ist eine sprudelnde Quelle der Gewalt. 
 

Rechtswehr: Das "Gewaltmonopol des Staates" gibt es nicht

Gewalt ist ein so großes Übel, dass niemand das Recht haben kann, Gewalt auszuüben. Folglich hat auch kein Staat ein Recht auf Gewalt. Der von Max Weber geprägte Satz vom Gewaltmonopol des Staates ist auf verhängnisvolle Weise irreführend. Er spricht zwar allein dem Staat ein Recht auf Gewalt zu, stellt aber in keiner Weise in Frage, ob es ein Recht auf Gewalt überhaupt gibt. So wird dem Irrglauben Vorschub geleistet, dem Staat sei alles erlaubt, sogar Gewalt, wenn auch nur ihm allein. Offensichtlich ist indessen etwas ganz anderes gemeint, was nur dadurch verschleiert wird, dass die Wörter "Abwehr" beziehungsweise "Rechtswehr" und "Gewalt" gleichgesetzt werden. Wenn man hingegen statt "Gewalt" das Wort "Rechtswehr" in den Ausdruck "Gewaltmonopol des Staates" einsetzt, wird  daraus "Rechtswehrmonopol des Staates". Genau das muss Max Weber wohl wirklich gemeint haben. Es sei hier an die Bestimmung des Begriffs "Rechtswehr" erinnert: Zwang, der erforderlich ist, um die Rechtsordnung der Gesellschaft - soweit sie nicht selbst Gewalt fordert - zu wahren. 

Da der Mensch dazu neigt, das Unrecht, das ihm selbst widerfährt, ungleich höher zu achten als das, was er anderen antut, ist es vernünftig, den Kampf gegen das Unrecht den dazu berufenen Institutionen zu überlassen und sich der Selbstjustiz zu enthalten. Diesen Sachverhalt, nämlich das alleinige Recht des Staates zur Ausübung der Rechtswehr, eine unschätzbar wertvolle kulturelle Errungenschaft, will der Ausdruck "Rechtswehrmonopol des Staates" beschreiben. Eine Ausnahme bildet das Notwehrrecht, das jedermann zusteht, solange die zuständigen Organe der Gesellschaft abwesend sind und ihn deshalb nicht schützen können. Notwehr und Verteidigung darf man nicht mit Gegengewalt verwechseln. Gegengewalt geschieht oft aus Rache oder als Exzess bei Verteidigung oder Notwehr. 

Ein "wehrhafter" Rechtsstaat braucht keine Gewalt, um seine Rechtsordnung zu verteidigen. Das gilt nach innen und außen gleichermaßen. Verteidigung gegen einen gewaltsamen, kriegerischen Angriff eines anderen Staates ist keine Gewalt. Der Kriegsfall ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie die Mittel der Auseinandersetzung dem Verteidiger vom Angreifer aufgezwungen werden. Wie soll sich der Angegriffene anders verteidigen, als dass er ähnliche Waffen benutzt wie sein Gegner? 

Abwehr ist keine Gegengewalt

Auch Notwehr oder Verteidigung sind oft schwere Fälle des Zwangs, aber sie sind gerechtfertigt, weil sie der Gewalt Einhalt gebieten. Mag auch Notwehr gegen Gewalt selbst als Gewalt erscheinen, so ist sie doch alles andere eher als Gewalt: Sie ist vielmehr deren kontradiktorisches Gegenteil, das die Gewalt aufhebt. Notwehr ist Widerstand gegen Gewalt und deshalb untrennbar mit ihr verwoben. Ohne Gewalt gibt es keinen Widerstand. Widerstand ist nur denkbar als dialektische Antithese zur Gewalt. Darum beginnt und endet er mit der Gewaltanwendung. Widerstand, Notwehr, Verteidigung: alle sind nur so weit und so lange gewaltfrei, wie der durch Gewalt herbeigeführte Zustand anhält. Was darüber hinausgeht, ist Exzess. Wo aber der Exzess beginnt, da geht Verteidigung in Rache und Gegengewalt über. 

Es gibt gegenwärtig wohl keinen verhängnisvolleren Irrtum, als die Verteidigung mit Gegengewalt gleichzusetzen. Während Widerstand gegen Gewalt, Verteidigung oder Notwehr lediglich die Gewalt neutralisieren, ist Gegengewalt nichts als ein neuer Gewaltakt, der zwar mit der ursprünglichen Gewaltanwendung zusammenhängt, aber nur neues Unrecht schafft, weil er einem Übel weitere Übel hinzufügt und so die Übel in der Welt vermehrt. Wenn man Widerstand gegen Gewalt mit Gegengewalt gleichsetzt, macht man den Kampf gegen die Gewalt unmöglich. Gewalt ist eines der gefährlichsten Übel überhaupt. Man muss es bekämpfen, wo immer es sich erhebt, und zwar unverzüglich. Denn je weiter Gewalt eskaliert, desto schwieriger wird es, die Grenze, an der Verteidigung in Gegengewalt übergeht, zu bestimmen. Die Folge ist heilloses Chaos, in dem alle Gerechtigkeit untergeht. Darum ist nichts wichtiger, als zwischen Widerstand und Gegengewalt zu unterscheiden. So richtig es ist, Gewalt in jeglicher Form zu verdammen, so wichtig ist es auch zu begreifen, dass Widerstand, Verteidigung oder Notwehr von der Gewalt durch Welten geschieden sind wie Feuer und Wasser, ja wie Gott und Satan. Nur dann, wenn man diese Unterscheidung trifft, kann man Gewalt mit aller nötigen Entschiedenheit ächten. Es ist darum töricht, vom "Gewaltmonopol des Staates" (Max Weber) zu reden. Niemand hat das Recht, Gewalt anzuwenden, auch nicht der Staat. Richtig ist vielmehr, dass der Staat nicht nur das Recht hat, sondern auch seine vornehmste Aufgabe darin sehen sollte, Gewalt zu bekämpfen und den Widerstand gegen Gewalt zu organisieren. Ich nenne dieses wichtigste Amt des Staates "Rechtswehr". Sieht man vom Notwehrrecht ab, so ist niemand anderer als der Staat dazu berufen. Insofern ist es allerdings zulässig, von einem Monopol zu sprechen. Man sollte statt des Ausdrucks "Gewaltmonopol des Staates" lieber "Rechtswehrmonopol des Staates" verwenden. 
 

Menschenrechte sind niemals innere Angelegenheiten.

All das gilt nicht nur im Leben des Einzelnen, sondern auch im Verhältnis der Völker untereinander und im Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern, dem Staatsvolk. Jeder einzelne Mensch hat ein ursprüngliches Recht auf Selbstverteidigung. Er ist der einzige wahre Souverän, denn nur er kann fühlend denken und denkend fühlen, er allein ist das sittliche Subjekt, das sittliche Entscheidungen treffen kann. Insofern, nach seiner Qualität, ist das Individuum mehr als jedes Kollektiv, ist der einzelne Mensch mehr als der Staat. Da die Bekämpfung der Gewalt voraussetzt, dass die Macht des Rechts größer ist als die jedes Rechtsbrechers, ist es vernünftig, dass der einzelne Mensch sein Recht auf Selbstverteidigung dem Staat als der stärksten Territorialmacht überlässt. Der Staat übt den Kampf gegen Unrecht und Gewalt also nicht kraft eigenen Rechts, sondern im Auftrag seiner Bürger aus. Seine Souveränität hat er nicht aus sich, sondern von seinen Bürgern her. 

Die Macht des Staats kann sich auch gegen die Bürger richten. Er kann Gesetze erlassen, die selbst Gewalt fordern. Sogar Demokratie bietet keine Garantie, dass die Staatsmacht nicht missbraucht wird. Die Bürger müssen Tag für Tag über sie wachen. Die Gefahr wird desto größer, je mehr Aufgaben dem Staat übertragen werden. So entsteht eine mächtige Bürokratie, die von einem gewissen Punkt an nicht mehr kontrollierbar ist und leicht in Diktatur umschlägt. Alarmzeichen können die Überbesetzung der Polizei oder vor allem die Bildung einer Geheimpolizei bedeuten. Auch die Armee kann zu einem Gewaltpotential, das sich gegen die Bürger richtet, verkommen, wenn sie den Vorrang der Politik nicht mehr anerkennt. Eine Armee, die überwiegend aus wehrpflichtigen Bürgern bestehen, wird deshalb von manchen Staaten einer Berufsarmee vorgezogen. Man geht davon aus, dass "Bürger in Uniform" wenig geneigt sind, gegen zivile Bürger vorzugehen. 

Wann die Machtausübung der Staates die Grenzen des moralisch Zulässigen überschreitet, ist eine außerordentlich schwierige Frage. In Fällen minderen Gewichts wird Macht dadurch nicht zu Gewalt. In schweren Fällen jedoch ist Gewalt gegeben, die sich gegen den Bürger als Souverän und seinen Auftrag richtet. Dann haben die Bürger das Recht, sich gegen die Gewalt des Staates zu verteidigen. Vor allem gegenüber Minderheiten können auch minderschwere Fälle von unrechtmäßigem Zwang in Gewalt münden, wenn sich die einzelnen Übergriffe so häufen, dass sie in ihrer Gesamtheit zu einem schwerwiegenden Machtmissbrauch werden. Bei besonders schweren Übergriffen der Organe des Staats sind die Bürger berechtigt, sich gegen sie zu erheben. Wegen der Bürgerkriegsgefahr muss die Güterabwägung "Duldung oder Aufstand" indessen äußerst sorgfältig geschehen. 

Wenn nun die Machthaber im Staat die ihnen zugewachsene Macht gegen die Bürger missbrauchen, indem sie selbst Gewalt gegen sie begehen, verliert der Staat insoweit seine Souveränität, weil diese nicht gegen den Willen der Bürger, der eigentlichen Träger der staatlichen Souveränität, bestehen kann. Da aber der einzelne Mensch zu schwach ist, um sich gegen die Übermacht des Unrechtsstaats zu wehren, muss das dem Staat übergeordnete Kollektiv, nämlich die Völkergemeinschaft als letzte (ultima ratio) Garantin der Menschenrechte, durch die entstandene Souveränitätslücke hindurch einspringen und dem Unrecht des Staates entgegenwirken. Menschenrechte sind niemals innere Angelegenheiten. Nur wenn es unzumutbar ist einzugreifen, darf es um des Friedens willen unterbleiben. Mag es auch undenkbar sein, dass etwa UN-Truppen gegen eine Großmacht wie USA, China oder Russland antreten könnten, so darf dies doch nicht daran hindern, wenigstens da, wo immer es möglich ist, gegen staatliche Gewalt vorzugehen. Was den Großen recht sei, müsse den Kleinen billig sein, ist eine dürftige Ausrede. Irgendwann muss man schließlich anfangen, auch die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Selbstverständlich sollte nichts unversucht bleiben, was den Konflikt vermeiden könnte. 

Gewiss: Die Aufgaben, die der Völkergemeinschaft damit aufgebürdet werden, sind schwer und die Lösungen notwendig unvollkommen. Die Probleme sind so komplex, dass es noch eines langen Prozesses bedürfen wird, bis die Welt gelernt hat, mit ihnen umzugehen. Wir stehen erst am Anfang. Fehlschläge dürfen uns nicht davon abhalten, den mühseligen Weg weiterzugehen. Erst in jüngster Zeit zeichnet sich ab, dass eine Weltfriedensordnung nicht im Reich der Utopie, sondern in der Realität angesiedelt sein könnte. Einige Versuche wurden schon gemacht, aber ihr Erfolg war mäßig. Doch wenn wir uns entmutigen lassen und das scheinbar Unmögliche nicht trotz aller Fehlschläge immer wieder versuchen, wird die Welt die nächsten Jahrzehnte kaum überstehen. Wir sollten die Fehlschläge nicht als Niederlagen betrachten, sondern als notwendige Erfahrungen, die uns zeigen, welche Fehler wir beim nächsten Versuch vermeiden müssen und wie wir es bei nächster Gelegenheit besser machen können. Bisher gab es ja erst wenige Versuche. Wenn wir unsere Bemühungen um Bändigung der Gewalt unbeirrt fortsetzen und niemals aufgeben, wird die Welt eines Tages lernen, wie sie mit Regierungsverbrechen umzugehen hat. Man kann nur hoffen, dass es dann nicht zu spät ist. 
 
 
 

Frieden: Frieden braucht Toleranz

Frieden gibt es nur in einer Welt ohne Gewalt. Aber Gewaltfreiheit kann nicht heißen, Gewalt zu dulden, denn so öffnet man ihr Tür und Tor. Indes, nicht jedes Unrecht ist schon Gewalt, der man mit aller Macht des Rechts widerstehen muss. Gerechtigkeit ist für Menschen nicht zu erreichen. Es gibt ein Maß an Unrecht, mit dem wir leben müssen, weil es unvermeidbar ist. Soll sich die Menschheit nicht in endlosem Gezänk zerfleischen, müssen wir um des lebensnotwendigen Friedens willen eine Menge Unrecht ertragen und dürfen uns nicht gleich mit allen Mitteln, womöglich bis zum Exzess, zur Wehr setzen. Das kann aber nicht bedeuten: "Wenn einer deine Frau erschlägt, halte ihm auch deine Kinder hin und vergiss nicht, dich selbst als Mordopfer anzubieten!" Denn der Gewalt sollte man mutig entgegentreten und ihr nicht auch noch Vorschub leisten.
Bitte die Begriffsbestimmung: Moral und Recht beachten! 

Baustelle! 

Selbst dann, wenn jemand mit Recht zu einer Strafe verurteilt wird, darf ihn niemand moralisch verurteilen, denn niemand kennt ja alle inneren und äußeren Tatumstände und darum darf auch niemand sein Gewissen zum Maßstab für andere machen. Infolgedessen haftet jedem Rechtsurteil eine existenzielle Ungewissheit an, das heißt auch dann, wenn die Verwirklichung des Tatbestands mit absoluter Sicherheit bewiesen werden kann. Diese existenzielle Unsicherheit ist die Folge davon, dass unsere beschränkte Einsicht keinem von uns erlaubt, die Tiefen in den Herzen anderer auszuloten. Darum ist sie unvermeidbar. 

Wir haben hier ein Musterbeispiel vor uns, das uns zeigt, wie das absolute Sittengesetz auf die besonderen Bedingungen der menschlichen Existenz trifft und damit eine Norm setzt, die für Menschen allgemeingültig ist. Da zum einen unsere beschränkte Einsichtsfähigkeit ein sicheres Rechtsurteil über die Taten anderer unmöglich macht, zum anderen solche Urteile für das Überleben der Welt notwendig sind, ist es besser, solche Urteile zu fällen als zu unterlassen, wobei selbstverständlich gefordert werden muss, dass man sich um bestmögliche Wahrheitsfindung bemüht. Sichere moralische Urteile sind dagegen weder möglich noch notwendig oder nützlich; darum ist es besser, dass sie unterbleiben. Diese Norm ist gleichbedeutend mit der, wonach niemand sein Gewissen zum Maßstab für andere machen darf. Anzumerken bleibt, dass diese Normen zu den (wenigen) moralischen Normen zählen, weil sie unmittelbar aus dem Sittengesetz unter den Bedingungen der menschlichen Existenz folgen. Als solche gelten sie überall und jederzeit, wenn auch nur für Menschen. Somit sind sie sogar der Zuständigkeit des Gewissens entzogen. 

Es ist also ganz und gar unvermeidlich, dass jemandem Unrecht widerfährt. Doch das gehört zu den zahllosen kleineren und größeren Ungerechtigkeiten, die in dieser werdenden Welt unvermeidlich sind. Um des lebenerhaltenden Friedens willen müssen wir diesen Preis zahlen. Genau das und nicht mehr ist die Bedeutung des ebenso oft wie im falschen Sinne zitierten Christusworts: "Wenn dich jemand auf die rechte Wange schlägt, dann halte ihm auch die linke hin." Es soll keineswegs verbieten, schändlichem Unrecht mutig entgegenzutreten. 

Jeder neigt dazu, das Unrecht, das ihm selbst widerfährt, ungleich höher zu achten als das, was er anderen antut. Nichts ist verderblicher für den Frieden, als dass jede unvermeidbare Ungerechtigkeit sogleich zum "schreienden Unrecht" verzerrt wird. Darum ist es eine unschätzbar wertvolle kulturelle Errungenschaft des Menschen, dass der Mensch den Kampf gegen das Unrecht den dazu berufenen Institutionen überträgt und sich der Selbstjustiz enthält. Eine Ausnahme bildet das Notwehrrecht, das jedermann zusteht, solange die zuständigen Organe der Gesellschaft abwesend sind und ihn deshalb nicht schützen können. 
 
 

Dienerin: Moral ist die treueste Dienerin der Freude

Viele halten Moral für eine Sammlung von Vorschriften, die verbieten, was Freude macht. Das ist eine grobe Verkennung, denn eine Norm, die Freude verbietet, kann nicht moralisch sein. Moral ist nicht die Widersacherin der Freude, sondern ihre treueste Dienerin. Gewiss kommt auch eine Moral der Freude nicht ohne Beschränkungen aus, doch sie beschränkt Freude nur da, wo die Freude des einen über Gebühr auf Kosten anderer geht und so die Freude im Ganzen mindert. Wenn eine Vorschrift Freude verbietet, kann man so gut wie sicher sein, dass sie das Werk von irgendwelchen Feinden der Freude ist. Da Normen das Verhalten von Menschen vorhersehbar machen, bilden sie die Strukturen einer Gesellschaft oder einer ihrer Untergruppen. Sie spiegeln deren Denkweisen und Machtverhältnisse wider. Darum gibt es viele Normen, die nicht der Freude dienen, sondern dazu, den Einfluss von Glaubenssystemen und Privilegierten zu festigen.
Bitte die Begriffsbestimmung: Moral und Recht beachten! 

Baustelle! 

Moral ist unbeliebt, wenn man sie selbst befolgen soll. Nur wenn man anderen Mangel an Moral vorwerfen kann, hat man sie schnell bei der Hand, denn: Nichts ist schöner als Gutes zu tun - indem man andere dazu nötigt. 

Moral hat den Ruf, Spielverderber zu sein. Wenn man sich so recht über alle Maßen freuen will, kommt die Moral daher und vermiest einem das Leben mit ihren moralinsauren Lehren. Darum scheint es auf auf den ersten Blick höchst überraschend, dass die Moral hier als die treueste Dienerin der Freude gepriesen werden soll. 
 

Indes: Nach allem, was bereits gesagt wurde, sollte die Überraschung nicht übermäßig groß sein. Die Behauptung, Freude sei als Grundprinzip einer Ethik geeignet, ist schon überraschend genug: Wir sind gewohnt, Moral als Gegenprinzip zur Freude zu betrachten, weil sie dem tief in unserem Wesen verwurzelten Drang nach grenzenloser Freude Grenzen setzt. Jede Moral erlegt den Menschen Beschränkungen auf. Auch eine Moral der Freude kommt nicht ohne solche Beschränkungen aus. Diese Beschränkungen dienen dazu, jedem Menschen seine Teilhabe an der Freude zu sichern. Sie machen Freude erst möglich, weil sie den Kampf aller gegen alle, der sonst alle Freude in der Welt zerstörte, verhindern. 

 

 
 
 
 
 

Da der Mensch ohne Moral sich selbst keine sittlichen Schranken setzt und dadurch die ganze Schöpfung ins Unheil stürzt, gibt es ohne Moral keine Freude. Damit erweist sich schon hier, dass die Moral nicht die Widersacherin der
Freude ist, sondern ihre treueste Dienerin. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Da der Mensch ohne Moral sich selbst keine sittlichen Schranken setzt und dadurch die ganze Schöpfung ins Unheil   stürzt, gibt es ohne Moral keine Freude. Damit erweist sich schon hier, dass die Moral nicht die Widersacherin der   Freude ist, sondern ihre treueste Dienerin. Da der Mensch ohne Moral sich selbst keine sittlichen Schranken setzt und dadurch die ganze Schöpfung ins Unheil stürzt, gibt es ohne Moral keine Freude. Damit erweist sich schon hier, dass die Moral nicht die Widersacherin der Freude ist, sondern ihre treueste Dienerin.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 



 

Baustelle! 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Religiöse Anmerkungen

Bitte die Begriffsbestimmung: Moral und Recht beachten! 

Die ganze Moral

Es sollte sich von selbst verstehen, dass hier keine Moral im moraltheologischen Sinn gemeint ist. Es ist vielmehr meine ausdrückliche Absicht, eine natürliche Moral zu finden, die jeder Mensch, sei er Atheist oder Anhänger irgendeiner Religion, bejahen kann, ohne seine Überzeugungen preiszugeben. Eine religiös begründete Moral kann selbstverständlich viel weiter gehen, etwa die Gottesliebe einschließen und diese zur Letztbegründung heranziehen. Ich kann mir aber keinen vernünftigen Grund vorstellen, der Anlass für einen Konflikt bilden könnte. Jedenfalls sehe ich  beispielsweise die christliche Gottes- und Nächstenliebe als vollkommene Erfüllung der Prinzips der Universalen Optimierung an; wer liebt, hat Freude daran, dem anderen - Gott oder Mensch - Freude zu machen. Ja ich glaube sogar, Gott selbst strebt die Universale Optimierung an, und er allein ist fähig, sie auch zu erreichen - wie auch immer. Zurück zum Text

Was ihr auf Erden binden werdet...

"Was ihr auf Erden binden werdet, wird auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, wird auch im Himmel gelöst sein." Dieser Satz kann nicht als Freibrief für jede beliebige moralische Irrlehre gemeint sein, denn das liefe darauf hinaus, statt des letztlich auf Gott zurückgehenden Sittengesetzes die Kirche zur Quelle der Moral zu machen und das Geschöpf dem Schöpfer vorzuziehen. Selbstverständlich haben auch Kirchen ebenso wie andere gesellschaftliche Gruppen das Recht, für ihren Bereich Satzungen aufzustellen, Gesetze zu geben und Moralvorschriften (im weiteren Sinne) zu erlassen, aber Moral im engeren Sinne können sie nicht begründen. Das Sittengesetz geht davon aus, dass der Mensch kraft seines Gewissens weiß, was gut und was schlecht ist. Darum sind Sittengesetz und Gewissen untrennbar. Kirchliche Moralvorschriften dürfen sich nicht über das Sittengesetz, vereint mit dem Gewissen, hinwegsetzen. Mithin können sie, selbst wenn es vom obersten Lehramt ausdrücklich gewollt ist, das Gewissen niemals unmittelbar binden. Kirchliche Moralvorschriften erzeugen immer nur (Kirchen-)Recht. Sie sind stets auf die Loyalität der Menschen angewiesen. Es ist indessen unbestreitbar, dass Normen, die vom höchsten Lehramt ausdrücklich als im Gewissen "bindend" bezeichnet sind, einen besonders starken Appell an die Loyalität darstellen, der bei der Gewissensentscheidung größte Aufmerksamkeit erheischt. Die Entscheidung gegen die Loyalität sollte man nicht leichtfertig treffen. Insofern kann man sagen: Die Normen binden das Gewissen mittelbar, das heißt vermittels der loyalen Gewissensentscheidung. 

Die Zehn Gebote

Die Notwendigkeit, sich selbst Grenzen zu setzen, haben die Menschen schon in den Anfängen der Kulturgeschichte begriffen. Nicht morden, nicht stehlen, nicht verleumden, nicht in bestehende Bande zwischen Mann und Frau einbrechen sowie das von den Vorfahren Überlieferte achten sind für einigermaßen zivilisierte Gesellschaften so grundlegende Verhaltensweisen, dass gutwillige Menschen sie als Gesetze verehren, die Gott in Stein gemeißelt und den Menschen eigenhändig übergeben hat. Eine Gemeinschaft, die diese Minimalforderungen nicht wenigstens unter ihren Mitgliedern erfüllt, hätte keine Chance zum Überleben gehabt. Heute, im Zeichen der vollständigen Globalisierung, hängt das Leben der ganzen Menschheit davon ab, dass wenigstens das Morden, Foltern und Rauben endgültig aufhört. 
 

Ende Text 
 


Baustelle!

Die notwendige Fehlerhaftigkeit menschlicher Entscheidungen braucht uns indes nicht zu beunruhigen. Der Lauf der Welt bis heute, die biologische Evolution und die kulturelle Evolution der menschlichen Gesellschaft sind ja ein einziger komplexer, sich selbst organisierender Prozess, bei dem jede Veränderung auf dem Prüfstand der Beständigkeit getestet wird. Was nicht taugt, verkommt. Nichts ist jedoch vollkommen, darum dauert nichts in der Welt ewig. Aber weil alles unvollkommen ist, ist das am beständigsten, was weniger unvollkommen ist als anderes. Nicht das Vollkommene existiert, sondern alles, was nicht so schlecht ist, dass es nicht bestehen könnte. Darum sagt man, das Bessere sei der Feind des Guten. Was den Menschen keine Freude macht, wird über kurz oder lang unerträglich. Dann wird es geändert, und kein Mächtiger hat die Macht, es für immer davor zu bewahren. Wenn alle sich sittlich gut verhalten, werden die Fehler, die dabei unterlaufen, die Drift zum Guten zwar verlangsamen, aber aufhalten können sie sie nicht. 
 
Wehe aber, wenn der Mensch sich von diesen elementaren, für alle Menschen gültigen Normen entfernt. Nicht das irrende Gewissen, nicht die unvermeidlichen Fehler, ja nicht einmal die Selbstsucht allein, die in der Notwendigkeit der Selbsterhaltung wurzelt, sind der Verderb der Welt, sondern das Böse: der Wille zum Schlechten. Doch der wird vor allem von Selbstsucht genährt
Moral und Gerechtigkeit sind nicht im Gesetz
Ohne Normen könnte kein Mensch überleben
Splitter I
Je mehr geregelt ist, desto mehr bleibt ungeregelt
Moral versus Recht: Gesetze sollen der Moral und damit der Freude dienen.
Splitter II
Beschränkungen
Moralisch handelt, wer seinem Gewissen folgt
Sittlichkeit ist nicht im Gesetz
Die Notwendigkeit der Gesetze
Normen sind nicht mehr als ein Notbehelf
Weitere Diskussionsthemen
Die Überraschung: Moral ist nicht die Widersacherin der Freude, sondern ihre treueste Dienerin

"Das" Gesetz: Moral kennt nur ein einziges Gesetz

Naturrecht: Naturrecht folgt aus dem Sittengesetz

Gerecht: Keiner weiß, was für einen anderen gut ist

Gesetze: Normen bestimmen die Struktur einer Gesellschaft
 

Der Gesellschaft muss man das Recht zugestehen, durch Rechtsbrüche verursachte Schäden von der Gesellschaft fern  zu halten und vom Schädiger Wiedergutmachung zu fordern. Dazu enthält jede vollständige Rechtsordnung Normen des bürgerlichen Entschädigungsrechts und des (öffentlichen) Strafrechts. Den Verfehlungen der Gesetzgeber bei zu kommen ist freilich schwieriger; es ist der überragende Vorteil der demokratischen Staatsform, dass sie erlaubt, eine Regierung ohne Blutvergießen auszuwechseln. Vielleicht ist die Schutzfunktion dieser Normen deshalb die wichtigste.

????Gesetze ermöglichen es, dem, der seinem Gewissen zuwider handelt, mit einiger Berechtigung vorzuhalten, dass sein Tun wohl kaum mit seinem Gewissen im Einklang stehen dürfte. Erst dadurch wird es möglich, jemanden zur Rechenschaft zu ziehen. Nur dann hat man das sittliche Recht, jemanden zu belohnen, zu bestrafen oder für einen Schaden haftbar zu machen.

Anders gesagt: Allein der einzelne Mensch hat die Macht, eine Norm in die Tat umzusetzen. 

Das alles klingt stark nach Rechtspositivismus und ist es wohl auch. Doch bevor man den Positivismus verurteilt, sollte man bedenken, dass - wie der einzelne Mensch - auch jede gutwillige Gesellschaft dem Sittengebot unterliegt. Darum ist Positivismus keineswegs gleichbedeutend mit Beliebigkeit. Ein Gesetz kann nur gut sein, wenn es das Sittengebot erfüllt, weil seine Zielsetzung auf das Universale Optimum, die Mehrung der Freude im Ganzen, abzielt. Eine Rechtsordnung ist also gut, wenn ihre einzelnen Gesetze gut sind. Indessen, es gibt wohl keine Rechtsordnung, die durch und durch gut wäre. Darum kann man auch keine Rechtsordnung insgesamt verwerfen, wenn einzelne Gesetze, ja sogar große Teile schlecht oder verwerflich sind. Die Rechtsordnung des von Hitler regierten Staats war zum Teil eher eine "Unrechtsordnung". Dennoch wäre es ein Unding gewesen, einen Mörder zu verteidigen mit dem Argument, der Hitlerstaat sei ein Unrechtsstaat und seine Gesetze seien deshalb ungültig.

Das Recht bezieht seine die Menschen verpflichtende Kraft aus dem Sittengebot. Allein dieses ist das "überpositive Recht", das vor jedem Gesetz existiert und nach dem sich jeder Gesetzgeber zu richten hat, wenn er denn als gutwillig gelten will.

Es sei daran erinnert, dass die verpflichtende Kraft des Sittengebots seinerseits auf einer Selbstverpflichtung jedes einzelnen Menschen beruht, die er eingehen kann oder auch nicht. Niemand kann einen Menschen zwingen, sich auf das Sittengebot zu verpflichten. Doch auch wenn er sich auf das Sittengebot verpflichtet hat, ist er frei, diese Verpflichtung hier und jetzt nicht zu erfüllen. 

Um dieses Ziel zu erreichen, könnte zunächst jeder Einzelne seine Rechte gegen Übergriffe anderer verteidigen. Jeder könnte auch - allein oder mit Verbündeten - darauf hin wirken, dass seine Mitmenschen die Normen beachten. Wie aber, wenn sich eine große Bande zusammenrottet, um gemeinschaftlich schwere Rechtsbrüche zu begehen? Dieser vereinigten Macht kann nur eine noch stärkere Machtzusammenballung widerstehen.
 
 


Splitter I
21.05.1998 

Lesezeichen x hier2 
Gewalt ist ein Synonym für Unrecht. Das Gute kann man nicht mit Gewalt erzwingen. 
Gesetze schützen vor der Gewalt des Gewissenlosen (der handelt, als ob er kein G. hätte) 
Gesetze ermöglichen das gemeinschaftliche Handeln vieler Menschen 
Gesetze spiegeln die sittlichen Erfahrungen der Menschheit 
Man Muss über Moral sprechen können, Diskursionsgemeinschaft etc., Richtschnur, heuristische Prizipien, Stärkung der Position des Gewissens etc. etc. 
 

********** Kommentar: Ich habe in den folgenden Absätzen versucht, Normen, vor allem Organisationsnormen, zu klassifizieren und einzuordnen. Dabei habe ich mich in ein komplexes Gewirr von Aussagen verwickelt, die so nichts bringen. Vor allem die Frage, ob Ordnungsnormen gut oder schlecht sind oder woher sie ihre moralische Qualität beziehen, hat mich in eine Sackgasse geführt. Auch die Tatsache, dass man während des Naziregimes nicht gegen die StVO verstoßen oder Verträge brechen darf, hat mich zur Besinnung gebracht: Ähnlich wie die "Naturgesetze" den Versuch des Menschen darstellen, die Komplexität der Wirklichkeit in ein überschaubares logisches "System" oder ein nachvollziehbares Weltmodell zu zwängen, so versuchen die Sitten- und Rechtsgesetze umgekehrt, ein Modell einer sittlich orientierten Gesellschaft zu konstruieren und gegen die Widerstände der Realität in eben dieser Realität durchzusetzen. Genau wie in der Wirklichkeit sind auch im Bereich der Normen Gutes und Schlechtes komplex ineinander verschlungen. Man kann nicht sagen, diese oder jede Norm sei gut oder schlecht. Man kann allenfalls sagen, sie sei wirksam oder unwirksam, zweckmäßig oder unzweckmäßig. Wirksam ist sie, wenn sie "kausalgerecht" ist, weil sie nicht gegen naturgesetzliche Notwendigkeiten verstößt. Zweckmäßig ist sie, wenn sie "finalgerecht" ist, weil sie der Regelungsabsicht dient und sie nicht behindert. Auf einem ganz anderen Blatt steht die Frage nach Gut und Schlecht oder Böse: Gut ist sie, wenn sie "moralgerecht" ist, weil der Zweck, dem sie dient, mit dem Ziel der Moral, nämlich der Mehrung der Freude im Universum, übereinstimmt. Doch dies lässt sich nicht aus der Norm selbst heraus beurteilen, sondern nur aus dem übergeordneten Zweck. Man kann es einer Norm nicht ansehen, ob sie gut ist oder schlecht. Man kann sie allenfalls mit anderen Normen vergleichen und feststellen, ob sie sich widersprechen. Das setzt aber voraus, dass die moralische Qualität der zum Vergleich herangezogenen Normen bekannt ist. 

********(Forts.) Eine Norm, die gebietet, das Schlechte zu tun und das Böse zu lassen, kann also sicher nicht als sittlich gut gelten können. Auch eine Norm, die zum Töten auffordert, lässt sich als moralisch schlecht beurteilen, weil sie einer Norm widerspricht, die unmittelbar aus dem Sittengesetz folgt, das auf die besonderen Bedingungen der sterblichen Menschen trifft und so (für Menschen) unbestreitbar allgemeingültig ist. Aber einer Norm etwa wie das Rechtsfahrgebot kann man nicht ansehen, ob sie gut oder schlecht ist, denn in England wäre sie schlecht, obwohl sie in den meisten anderen Ländern dieser Welt unbedingte Beachtung verdient. Oder das Gebot, Verträge zu halten: Es gibt gute Verträge, aber auch sittenwidrige; das "pacta sunt servanda" ist sicher im allgemeinen gut, aber manchmal auch schlecht. Wenn man etwas Gutes verspricht, sollte man es auch ausführen, doch eine Androhung, also das "Versprechen" eines Übels, sollte man jederzeit zurücknehmen dürfen. 

********(Forts.) Normen sind einfach dazu da, Menschen zu einem bestimmten Handeln zu bewegen (zu motivieren, zu ermutigen, zu drängen, zu nötigen, zu zwingen). Dazu bedarf es immer jemanden, der die Macht dazu hat, und mindestens einen anderen, der sich fügt. Macht ist nicht allein die körperliche Kraft, die einen anderen körperlich überwältigt und ihn zu einem Handeln zwingt. Sie ist eher die Ausnahme. Macht beruht vielmehr auf Erwartung: Der, von dem ich erwarte, dass er seine Versprechen oder seine Drohungen wahr macht, hat Macht über mich, sofern er mich belohnt, wenn ich seine Gebote erfüllte, und mich bestraft, wenn ich sie missachte. Macht hat viele Gestalten. Sie reichen vom mehr oder weniger sanften Gruppendruck in Familien und Cliquen bis hin zur brutalen Macht bewaffneter Schergen eines Tyrannen. In einem zivilisierten Staat denkt man, wenn das Wort Macht fällt, gewöhnlich an die Macht der Gesellschaft, organisiert im Staat und konkretisiert in seinen Beamten und Politikern. Daneben denkt man an die Macht des Geldes, die Anbieter und Arbeitgeber ausüben, indem sie niedrigere Preise und höhere Löhne versprechen oder mit Preiserhöhungen und Entlassung drohen. Schließlich gibt es die moralische Macht der Gesellschaft und ihrer Gruppierungen, vor allem der Religionsgemeinschaften, die uns mit Ächtung drohen und mit Ansehen belohnen, je nachdem, ob wir uns konform verhalten oder nicht. 

********(Forts.) Alles in allem: Wenn man es verständig betrachtet, so gibt es nicht eine, sondern eine ganze Menge von Mächten, die alle uns zum politisch, moralisch, menschlich korrektem Verhalten drängen. Jeder, der nicht anecken will, einigermaßen problemlos durchs Leben kommen, sich beliebt machen oder zumindest nicht unbeliebt werden möchte, fügt sich, so gut er kann und soweit es sich lohnt. 

****Indes: * 

???Der Unterschied zwischen Moral und Recht besteht darin, dass beide grundverschiedenen Bereichen angehören. Das Recht gehört zum Reich des Seins, soweit es von den tatsächlichen menschlichen Handlungen repräsentiert wird. Die Moral gehört dagegen zum Reich des Sollens, das im streng allgemeingültigen Sittengesetz gründet.??? Was heißt "Reich des ..."? 

???Die Normen, Gesetze und Vorschriften des Rechts ermöglichen das gemeinschaftliche Handeln einer Mehrzahl von Menschen(??? Nur?), die Moral dagegen verpflichtet den einzelnen. Da die Normen des Rechts von Menschen gemacht sind, verpflichtet die Moral diejenigen, die solche Normen zu setzen haben, diese im Einklang mit der Moral zu verfassen. 

Splitter II

******(*****in Richtung auf Mehrung der Freude*****)**** gerichtet ist. *****(*****Die Tragik liegt darin, dass jeder einzelne vornehmlich seine eigene Freude mehrt und dadurch unentwegt in Konflikt mit anderen gerät. Diese Konflikte sind eine ständig wachsende Bedrohung des Bestands der Welt. Das Problem lässt sich nur lösen, wenn sich jeder einzelne so weit zurücknimmt, dass kein anderer mehr Schaden nimmt, als es das berechtigte Interesse des einzelnen erfordert: genau so, wie es das Konzept der universalen Optimierung vorgibt. Darin liegt der Sinn aller Moral******)******. 

***************Das Denken hat ihn in diese Lage versetzt. Es führt ihn auch wieder heraus: Es erlaubt ihm, Modelle zu ersinnen und sein Verhalten danach auszurichten. Der Mensch versteht nur das, oder genauer: er glaubt nur das zu verstehen, was er in ein funktionierendes Modell einzubauen vermag. Jedem freien Verhalten des Menschen geht ein Plan, Wunsch, Zweck oder Ziel (was alles im wesentlichen dasselbe ist) voraus. Wo das nicht der Fall ist, liegt kein freies Verhalten vor, sondern naturgesetzliches Verhalten, weil der Mensch ja auch Teil der Natur ist.*********** 

***********Es gibt zwei gegensätzliche Arten von Zielvorstellungen, die selten in reiner Form sondern fast immer in höchst unterschiedlicher Mischung vorkommen. Das eine Extrem ist die Vorstellung eines realen Zustands, den die Dinge in ihrer naturgegebenen Gestalt und in ihrem natürlichen Gefüge annehmen, jedoch nicht mit ihren gegenwärtigen, tatsächlichen Eigenschaften, sondern mit Eigenschaften, die der Mensch gedanklich vorgibt mit dem Ziel, die Dinge so zu verändern, dass der gedachte Zustand eintritt. Man kann diese Art der Zielvorstellung mit einem Bild oder Film vergleichen, der die Dinge und Personen photographisch getreu wiedergibt, aber dennoch nicht die Wirklichkeit darstellt, sondern das, was Drehbuch und Regie aus ihr machen.*********** 

*************Das andere Extrem einer ist die Vorstellung einer konstruierten Realität, in der die Dinge durch Begriffe repräsentiert sind. ************* 

************Die Modelle des Menschen sind verschiedener Art. Nach der Menge und Verbundenheit ihrer Elemente: Es gibt sehr einfache, aber auch sehr komplizierte Modelle. Es gibt sogar komplexe Modelle, aber diese sind von geringer Komplexität, weil Komplexität begrifflich so schwer nachvollziehbar ist, dass Modelle bei höherer Komplexität unüberschaubar kompliziert werden.************ 

*************Nach ihrem Gegenstand: Es gibt Modelle, die eine bloße Bewegung, Geste oder sonstige Veränderung des eigenen Körpers zum Ziel haben. Diese sind meist so trivial, dass wir überhaupt nicht bemerken, wenn wir sie planen. ************** 

*************Moral kennt prinzipiell nur eine Norm, nämlich die des Sittengesetzes, das gebietet: "Tu' das Gute, lass' das Schlechte!", wobei das Gute vom Prinzip der universalen Optimierung her definiert ist. Herauszufinden, was in der gegenwärtigen Situation gut oder schlecht, ist Aufgabe des einzelnen Menschen durch die Kraft des eigenen Gewissens. Daneben gibt es noch einige wenige moralische Normen im engeren Sinne, die für alle Menschen gelten, weil sie sich auf Eigenschaften beziehen, die allen Menschen ohne Ausnahme zukommen. Allein das Sittengesetz und die moralischen Normen im engeren Sinne sind allgemeingültig; letztere sind es nur eingeschränkt, weil sie nur für Menschen gelten.************ 

**************Die Normen des Rechts beschreiben.............. Es wird immer wieder versucht, für ähnliche Situationen das, was gut oder schlecht ist, durch Normen, Gesetze und Vorschriften zu ge- oder verbieten. Da aber kein Mensch dem anderen und keine Situation der anderen gleicht, sind diese Versuche prinzipiell untauglich. Solche Normen gehören eher in das Reich der tatsächlichen Handlungen als in das der Moral. Sie sind dennoch hilfreich, weil sie den Menschen Anhaltspunkte bieten, an Hand derer man im Fall der Missachtung des Gewissens das eigene Tun und das Handeln anderer beurteilen kann, um Verstöße beim Namen nennen zu können. Vor allem aber liefern sie Fingerzeige bei der Entscheidung, ob die Normen des gesetzten Rechts sowie Verträge und Weisungen mit der Moral im Einklang stehen. Schließlich ermöglichen sie es, über Einzelfragen der Moral zu sprechen und in einem gemeinschaftlichen Diskurs moralische Übereinstimmung zu erzielen. Man kann diese Normen wegen ihres Bezugs auf die Moral als moralische Normen im weiteren Sinn bezeichnen. In der Ausdrucksweise der modernen Entscheidungstheorie sind moralische Normen Entscheidungsregeln oder heuristische Prinzipien. Für die Moral selbst sind sie überflüssig, denn in der Moral gilt allein das Urteil des eigenen Gewissens. Wenn man also nach Anhaltspunkten, Fingerzeigen, Entscheidungsregeln oder heuristischen Prinzipien für die Moral sucht, so gibt es nur eine Regel, die alle anderen übertrifft: Handle nach deinem Gewissen!  Gewöhnlich werden moralischen Normen gern benutzt, um auszuloten, wie weit man sich vom eigenen Gewissensurteil entfernen kann, ohne sich bei sich und anderen unbeliebt zu machen. Sie sind die Paragraphen im Prozess gegen das eigene Gewissen.******** 

Gesetze sind nötig, um Moral zu verteidigen. 

Lesezeichen "hier" 

******** Ab hier ist noch alles Larifari. Gegensatz von Normen und Gewissen. Normen sind dazu da, die Freude zu schützen. **************** 

Beschränkungen

Doch im Gegensatz zu menschlichen Moralentwürfen stammen diese Beschränkungen nicht aus dem Willen eines Gesetzgebers, sondern aus der Wirklichkeit selbst, einer endlichen Wirklichkeit, in der jedes Ding durch sein bloßes Dasein jedem anderen Grenzen setzt und alle zusammen die ordnende Kraft der Selbstorganisation erzeugen. Darum ist das Streben des Menschen nach Freude von Natur aus beschränkt durch das gleiche Streben aller anderen Wesen. Ordnung entsteht nur in der Beschränkung. Das gilt auch für die sittliche Ordnung der menschlichen Gesellschaft. Des einen Freud' ist des andern Leid. Es kommt also darauf an, die Freude des einen so weit zurückzunehmen, dass das Leid des anderen erträglich bleibt, wobei dafür zu sorgen ist, dass die Vorteile und Lasten gleichmäßig auf alle verteilt sind, wie es die Aufgabe der universalen Optimierung verlangt. Mag auch diese Aufgabe nicht im entferntesten und erst recht nicht exakt lösbar sein, so weist sie doch die verlässliche, jede Beliebigkeit ausschließende Richtung; sie begründet die Beschränkungen, ohne die keine Moral als Regulativ des Handelns auskommt. 

Hätte die Menschheit keine Moral, sei sie auch unvollkommen, gäbe es für Menschen keine Freude und wahrscheinlich nicht einmal mehr Menschen, weil sie sich dann wohl längst gegenseitig umgebracht hätten. Tiere werden durch ihre natürlichen Grenzen beschränkt, der Mensch dagegen hat soviel Freiheit, dass er sich selbst Grenzen setzen muss, wenn er nicht in einem Wirrwarr der Schmerzen versinken soll. Das möge vorläufig zur Begründung der These genügen. 

Moralisch handelt, wer seinem Gewissen folgt

Jedenfalls ist in der Evolution vor der Erscheinung des Menschen eher ein Fortschritt zu erkennen als nachher. Offensichtlich ist es der Mensch, der den Fortschritt hemmt. Der Mensch ist überzeugt, er allein könne dem Lauf der Dinge die rechte Richtung geben, weil er Verstand und Vernunft besitzt. Bislang hat er aber nur die Mittel, den Lauf der Welt zu verändern, jedoch nicht einmal ein Ziel, in dem alle Menschen übereinstimmen. Jeder Mächtige, jeder Weltverbesserer hat seine eigenen Vorstellungen von der idealen Welt, und alle widersprechen einander so sehr, dass sie sich gegenseitig bekämpfen, oft bis zur Ausrottung ganzer Völker. Es ist zu wünschen, dass sich dieses Desaster der Vernunft überlebt, wenn erst alle maßgebenden Menschen die Bedeutung des universalen Optimums erkannt haben. 
Selbst dann kann es noch lange dauern, bis Gewalt, maßlose Grausamkeit, Völkermord, Verletzung der Menschenwürde, ethnische "Säuberungen", Umweltzerstörung, himmelschreiende Ungerechtigkeit in der Verteilung der Güter und dergleichen aus den täglichen Nachrichten verschwinden. Warum? *********Verbraucht***********Ich glaube nicht, dass der unverhüllte böse Wille die Hauptursache bildet. Auch nicht die bisher fehlende Orientierung an einem gültigen Ziel, das der Beliebigkeit entzogen ist, dürfte einstweilen der stärkste Grund sein. Nicht einmal Selbstsucht ist die Wurzel allen Übels. Nach meiner Überzeugung rühren die gegenwärtigen Übel von der Tatsache her, dass der Mensch es nicht leicht hat, in einer Welt, deren Ordnung von der gegenseitigen Begrenzung aller Dinge durch Selbstorganisation geprägt ist, zu bestehen, obwohl er von Natur aus für den Konkurrenzkampf der Systeme gut gerüstet ist. In einer Welt wie die, in der wir leben, hat jeder Mensch eine Menge mit und für sich selbst zu tun. Selbsterhaltung - für jedes nicht-menschliche Wesen dieser Welt eine selbstverständliche Notwendigkeit - ist auch für den Menschen oberstes Gebot. Der Mensch hat zuallererst für sich selbst zu sorgen, schon damit er anderen nicht zur Last fällt. Rücksichtnahme auf andere lernt er erst, wenn er sieht, dass er sich ohne sie bei seinen Mitmenschen unbeliebt macht. Er merkt, dass er die anderen braucht, um im Leben bestehen zu können. Also ist er bestrebt, sich bei anderen beliebt zu machen, indem er die Belange der anderen in seine Ziele einbezieht. Sein Gewissen, seine sittliche Intuition, erwacht in ihm und lehrt ihn, sich in andere hineinzudenken und sich nach der goldenen Regel des Gegenseitigkeitsprinzips zu richten. 

Verbraucht**************Aber das Leben ist nicht einfach: Das starke Bedürfnis, die eigene Existenz zu sichern und zu fördern, verführt dazu, die eigenen Belange denen anderer Menschen vorzuziehen. Hier beginnt schon die Grauzone, in der Selbsterhaltung in Selbstsucht übergeht. Ist sie überschritten, beginnt der Mensch, andere zu übervorteilen. Solange sie es nicht bemerken, droht keine Gefahr. Darum sind Lüge und Betrug beliebte Mittel des Egoismus. Erlangt man Vorteile für sich selbst nicht, ohne sich unbeliebt zu machen, nun, so helfen Drohungen mit Nachteilen aller Art bis hin zu Gewalt und Raub. Dazu braucht man Stärke und Macht. Aber nicht nur die Sucht, andere zu übervorteilen, führt zum rücksichtslosen Streben nach Macht, sondern auch die Furcht vor Übergriffen anderer. Darum gipfelt der Kampf um Macht oft in grausamsten Untaten. Nahezu die ganze Palette menschlicher Schlechtigkeiten lässt sich mit Übertreibung des Selbstbehauptungswillens erklären. 

Verbraucht****************In einer solchen Welt ist es dem Menschen nahezu unmöglich, ein sittlich einwandfreies Leben zu führen. Wer es versucht, wird schnell zum Opfer der Ausbeutung, und die Erfahrung, ausgebeutet zu werden, ruft das Gerechtigkeitsgefühl auf den Plan, das bekanntlich in eigenen Belangen empfindlich wie eine Apothekerwaage ist. Um die Gerechtigkeit "wiederherzustellen", rächt man sich, indem man andere übervorteilt, um das Verlorene wieder hereinzuholen. So entsteht eine Kette, ja ein Netz von Ungerechtigkeit, dem sich niemand entziehen kann. (Wenn die Lehre der katholischen Kirche von der Erb- oder richtiger Ursprungssünde diesen Sachverhalt meint, muss man ihr rückhaltlos zustimmen. Nur Gott könnte dem Menschen die Kraft verleihen, seinem Gewissen trotz dieses Sachverhalts unter allen Umständen zu folgen. Nach kirchlicher Lehre hat Gott den ersten Menschen dieses Angebot gemacht; der Mensch hat es aber ausgeschlagen. Darin bestand die "Sünde" der Menschen am Ursprung der Kulturgeschichte. Nachdem die Entscheidung einmal gefallen war, ließ sie sich nicht mehr rückgängig machen. Sie wurde also zum "Erbe" der gesamten Menschheit.) 
 

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Weitere Diskussionsthemen:

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