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Macht und Gewalt
Macht
Macht ist die Fähigkeit
auf den Lauf der Dinge einzuwirken. Jeder Mensch hat Macht, der eine mehr,
der andere weniger, je nach Körper-, Seelen-, Geistes-, Wirtschafts-,
Informations-, immaginations-, Innovations-, Überzeugungskraft und
mehr. Menschen können ihre Macht an einzelne Menschen, Gruppen oder
Institutionen übertragen oder sich zu einer Organisation zusammenschließen,
um mit der vereinigten Macht ihre Zwecke besser erreichen zu können,
wenn die Beteiligten erwarten, dass es für sie von Vorteil ist.
Mehr sollte man in den Begriff
"Macht" nicht hineininterpretieren. Macht gehört zusammen mit Zwang,
Gewalt, Recht, Moral und Frieden zu einem Komplex, in dem alles mit allen
verknüpft ist, so dass die Begriffe nie scharf abgrenzbar sind.
Ende Macht
??? Hat ein Mensch Recht
auf Zwang gegen andere? Klassenkampf? Reflex?
Macht ist das Recht, Zwang
auszuüben. Zwang ist jeder Eingriff in die materiellen und informationellen
Bezüge einer menschlichen Person gegen deren Willen. Grundlage und
Inhaber der Macht ist der einzelne Mensch. Der einzelne Mensch kann seine
Macht auf andere Menschen oder auf Institutionen übertragen,
indem er sie ausdrücklich, stillschweigend oder durch konkludente
Handlung für ihn tätig zu werden. Macht ist beim Einzelnen die
Fähigkeit zu handeln. Macht ist das Recht, Zwang auch gegen den Willen
dessen auszuüben, der die Macht überträgt. Ihre Grenzen
findet die Macht in ihrer Definition durch den Auftrag und in der
Moral, wobei leichte Verstöße noch keine Überschreitung
begründen. Grenzüberschreitung hebt die Rechtmäßigkeit
der Machtausübung auf und macht aus Zwang Gewalt.
Grund für die Übertragung
der Macht ist die normative Erwartung von Vor- oder Nachteilen, von Lohn
oder Strafe, von "Zuckerbrot oder Peitsche". Macht kann bis zur Abhängigkeit
führen, dann nämlich, wenn der Träger der Macht dem
Abhängigen wesentliche Grundlagen der Existenz gewährt.
Die wichtigste Macht ist
die des Staates. Der Staat hat seine Macht vom eigentlichen Souverän,
dem Einzelnen. Sie bietet die Bildung und Aufrechterhaltung der Rechtsordnung
und damit vor allem den Schutz vor Gewalt.
Die Grenze zwischen rechtmäßiger
Machtausübung und Gewalt ist oft schwer zu ziehen. Nicht jeder ungerechte
Zwang ist schon Gewalt. Ein gerüttelt Maß an Ungerechtigkeit
ist nicht zu vermeiden. Damit müssen wir um des lieben Friedens willen
leben. Erst von einer gewissen Intensität an kann von Gewalt die Rede
sein. Gewalt liegt nicht vor, wenn Zwang oder Macht ausgeübt wird,
um Gewalt einzudämmen oder Gewalttäter zu bestrafen. Insofern
gibt es auch kein "Gewaltmonopol" des Staates, wie Max Weber es annahm.
Man sollte allenfalls von einem Zwangsmonopol reden. Niemand , auch kein
Staat, hat ein Recht auf Gewalt und schon gar kein Monopol.
Eine außerordentlich
schwierige Frage ist, wann die Machtausübung die Grenzen des moralisch
Zulässigen überschreitet. In Fällen minderen Gewichts wird
Macht dadurch nicht zu Gewalt. In schweren Fällen jedoch ist Gewalt
gegeben, die sich gegen den Bürger als Souverän und seinen Auftrag
richtet. Dann haben die Bürger das Recht, sich gegen die Gewalt des
Staates zu verteidigen. Vor allem gegenüber Minderheiten können
auch minderschwere Fälle von unrechtmäßigem Zwang in Gewalt
münden, wenn sich die einzelnen Übergriffe so häufen, dass
sie in ihrer Gesamtheit zu einem schwerwiegenden Machtmissbrauch werden.
Bei besonders schweren Übergriffen der Organe des Staats sind die
Bürger berechtigt, sich gegen sie zu erheben. Wegen der Bürgerkriegsgefahr
muss die Güterabwägung "Duldung oder Aufstand" äußerst
sorgfältig geschehen.
Sobald der Staat Gewalt
gegen die eigenen Bürger ausübt, entsteht eine Lücke in
der Souveränität des Staates. Wenn es den Bürgern selbst
nicht gelingt, die Staatsmacht in ihre Schranken zu verweisen, muss die
Völkergemeinschaft durch die Souveränitätslücke zugreifen,
um den Schutz des Einzelnen zu gewährleisten. Nur wenn es unzumutbar
ist einzugreifen, darf es um des Friedens willen unterbleiben. Gegenüber
kleineren Staaten nur deshalb untätig zu bleiben, weil Maßnahmen
gegenüber Großmächten zu gefährlich sind, ist kein
Gegenargument. Selbstverständlich sollte nichts unversucht bleiben,
was den Konflikt vermeiden könnte. Gewiss sind die Probleme so komplex,
dass es noch eines langen Prozesses bedürfen wird, bis die Welt gelernt
hat, mit ihnen umzugehen. Wir stehen erst am Anfang. Die erlittenen Misserfolge
dürfen uns nicht davon abhalten, den mühseligen Weg weiterzugehen.
Gewalt
Gewalt ist eine besonders
schwere und moralisch nicht zu rechtfertigende Art des Zwangs. -
Mehr sollte man in den Begriff
"Gewalt" nicht hineininterpretieren. Gewalt gehört zusammen mit Macht,
Zwang, Recht, Moral und Frieden zu einem Komplex, in dem alles mit allen
verknüpft ist, so dass die Begriffe nie scharf abgrenzbar sind.
Zwang ist jeder Eingriff
in die materiellen und informationellen Bezüge einer menschlichen
Person gegen deren Willen. Es ist lebenswichtig, die beiden Begriffe deutlich
zu unterscheiden. Die Abgrenzung ist jedoch nicht leicht. Fälle der
Gewalt sind zum Beispiel Mord und Totschlag, Raub, Verleumdung oder Vertreibung.
Sie sind moralisch kaum zu rechtfertigen und so schwer, dass sie meist
nicht mehr gut zu machende Schäden verursachen. Gegen sie müssen
sich der Einzelne und die Rechtsordnung der Gesellschaft entschieden wehren.
Leichtere Fälle von unrechtem Zwang dagegen müssen um des Friedens
willen geduldet werden, weil es unmöglich ist, jeden unrechten Zwang
und jedes Unrecht zu verhindern. Es gibt ein gerüttelt Maß an
Unrecht, das unvermeidlich ist. Mit ihm müssen wir leben. -
Eine weitere äußertst
wichtige Unterscheidung ist die zwischen Gewalt und Verteidigung oder Notwehr.
Auch Vertidigung oder Notwehr sind oft schwäre Fälle des Zwangs,
aber sie sind moralisch gerechtfertigt, weil sie der Gewalt Einhalt gebieten.
Sie sind deshalb nicht etwa Gegengewalt, sondern der kontradiktorische
Gegensatz von Gewalt, der Gewalt aufhebt. Gegengewalt ist selbst Gewalt;
sie ist nur deren polarer Gegensatz. Sie setzt ein neues Übel
gegen ein anderes und vermehrt so die Übel in der Welt. Sie ist deshalb
niemals moralisch gerechtfertigt. Gegengewalt geschieht meist aus Rache
oder als Exzess bei Verteidigung oder Notwehr.
Zu unterscheiden ist scließlich
zwischen Gewalt und Macht.
Ende Text
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