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Macht und Gewalt

Macht

Macht ist die Fähigkeit auf den Lauf der Dinge einzuwirken. Jeder Mensch hat Macht, der eine mehr, der andere weniger, je nach Körper-, Seelen-, Geistes-, Wirtschafts-, Informations-, immaginations-, Innovations-, Überzeugungskraft und mehr. Menschen können ihre Macht an einzelne Menschen, Gruppen oder Institutionen übertragen oder sich zu einer Organisation zusammenschließen, um mit der vereinigten Macht ihre Zwecke besser erreichen zu können, wenn die Beteiligten erwarten, dass es für sie von Vorteil ist. 

Mehr sollte man in den Begriff "Macht" nicht hineininterpretieren. Macht gehört zusammen mit Zwang, Gewalt, Recht, Moral und Frieden zu einem Komplex, in dem alles mit allen verknüpft ist, so dass die Begriffe nie scharf abgrenzbar sind. 

Ende Macht
??? Hat ein Mensch Recht auf Zwang gegen andere? Klassenkampf? Reflex?

Macht ist das Recht, Zwang auszuüben. Zwang ist jeder Eingriff in die materiellen und informationellen Bezüge einer menschlichen Person gegen deren Willen. Grundlage und Inhaber der Macht ist der einzelne Mensch. Der einzelne Mensch kann seine Macht  auf andere Menschen oder auf Institutionen übertragen, indem er sie ausdrücklich, stillschweigend oder durch konkludente Handlung für ihn tätig zu werden. Macht ist beim Einzelnen die Fähigkeit zu handeln. Macht ist das Recht, Zwang auch gegen den Willen dessen auszuüben, der die Macht überträgt. Ihre Grenzen findet die Macht  in ihrer Definition durch den Auftrag und in der Moral, wobei leichte Verstöße noch keine Überschreitung begründen. Grenzüberschreitung hebt die Rechtmäßigkeit der Machtausübung auf und macht aus Zwang Gewalt.

Grund für die Übertragung der Macht ist die normative Erwartung von Vor- oder Nachteilen, von Lohn oder Strafe, von "Zuckerbrot oder Peitsche". Macht kann bis zur Abhängigkeit führen, dann nämlich, wenn der Träger der Macht  dem Abhängigen wesentliche Grundlagen der Existenz gewährt.

Die wichtigste Macht ist die des Staates. Der Staat hat seine Macht vom eigentlichen Souverän, dem Einzelnen. Sie bietet die Bildung und Aufrechterhaltung der Rechtsordnung und damit vor allem den Schutz vor Gewalt. 

Die Grenze zwischen rechtmäßiger Machtausübung und Gewalt ist oft schwer zu ziehen. Nicht jeder ungerechte Zwang ist schon Gewalt. Ein gerüttelt Maß an Ungerechtigkeit ist nicht zu vermeiden. Damit müssen wir um des lieben Friedens willen leben. Erst von einer gewissen Intensität an kann von Gewalt die Rede  sein. Gewalt liegt nicht vor, wenn Zwang oder Macht ausgeübt wird, um Gewalt einzudämmen oder Gewalttäter zu bestrafen. Insofern gibt es auch kein "Gewaltmonopol" des Staates, wie Max Weber es annahm. Man sollte allenfalls von einem Zwangsmonopol reden. Niemand , auch kein Staat, hat ein Recht auf Gewalt und schon gar kein Monopol.

Eine außerordentlich schwierige Frage ist, wann die Machtausübung die Grenzen des moralisch Zulässigen überschreitet. In Fällen minderen Gewichts wird Macht dadurch nicht zu Gewalt. In schweren Fällen jedoch ist Gewalt gegeben, die sich gegen den Bürger als Souverän und seinen Auftrag richtet. Dann haben die Bürger das Recht, sich gegen die Gewalt des Staates zu verteidigen. Vor allem gegenüber Minderheiten können auch minderschwere Fälle von unrechtmäßigem Zwang in Gewalt münden, wenn sich die einzelnen Übergriffe so häufen, dass sie in ihrer Gesamtheit zu einem schwerwiegenden Machtmissbrauch werden. Bei besonders schweren Übergriffen der Organe des Staats sind die Bürger berechtigt, sich gegen sie zu erheben. Wegen der Bürgerkriegsgefahr muss die Güterabwägung "Duldung oder Aufstand" äußerst sorgfältig geschehen.

Sobald der Staat Gewalt gegen die eigenen Bürger ausübt, entsteht eine Lücke in der Souveränität des Staates. Wenn es den Bürgern selbst nicht gelingt, die Staatsmacht in ihre Schranken zu verweisen, muss die Völkergemeinschaft durch die Souveränitätslücke zugreifen, um den Schutz des Einzelnen zu gewährleisten. Nur wenn es unzumutbar ist einzugreifen, darf es um des Friedens willen unterbleiben. Gegenüber kleineren Staaten nur deshalb untätig zu bleiben, weil Maßnahmen gegenüber Großmächten zu gefährlich sind, ist kein Gegenargument. Selbstverständlich sollte nichts unversucht bleiben, was den Konflikt vermeiden könnte. Gewiss sind die Probleme so komplex, dass es noch eines langen Prozesses bedürfen wird, bis die Welt gelernt hat, mit ihnen umzugehen. Wir stehen erst am Anfang. Die erlittenen Misserfolge dürfen uns nicht davon abhalten, den mühseligen Weg weiterzugehen.

Gewalt

Gewalt ist eine besonders schwere und moralisch nicht zu rechtfertigende Art des Zwangs. -
Mehr sollte man in den Begriff "Gewalt" nicht hineininterpretieren. Gewalt gehört zusammen mit Macht, Zwang, Recht, Moral und Frieden zu einem Komplex, in dem alles mit allen verknüpft ist, so dass die Begriffe nie scharf abgrenzbar sind. 
 

Zwang ist jeder Eingriff in die materiellen und informationellen Bezüge einer menschlichen Person gegen deren Willen. Es ist lebenswichtig, die beiden Begriffe deutlich zu unterscheiden. Die Abgrenzung ist jedoch nicht leicht. Fälle der Gewalt sind zum Beispiel Mord und Totschlag, Raub, Verleumdung oder Vertreibung. Sie sind moralisch kaum zu rechtfertigen und so schwer, dass sie meist nicht mehr gut zu machende Schäden verursachen. Gegen sie müssen sich der Einzelne und die Rechtsordnung der Gesellschaft entschieden wehren. Leichtere Fälle von unrechtem Zwang dagegen müssen um des Friedens willen geduldet werden, weil es unmöglich ist, jeden unrechten Zwang und jedes Unrecht zu verhindern. Es gibt ein gerüttelt Maß an Unrecht, das unvermeidlich ist. Mit ihm müssen wir leben. - 

Eine weitere äußertst wichtige Unterscheidung ist die zwischen Gewalt und Verteidigung oder Notwehr. Auch Vertidigung oder Notwehr sind oft schwäre Fälle des Zwangs, aber sie sind moralisch gerechtfertigt, weil sie der Gewalt Einhalt gebieten. Sie sind deshalb nicht etwa Gegengewalt, sondern der kontradiktorische Gegensatz von Gewalt, der Gewalt aufhebt. Gegengewalt ist selbst Gewalt; sie ist nur deren polarer Gegensatz. Sie setzt ein neues Übel  gegen ein anderes und vermehrt so die Übel in der Welt. Sie ist deshalb niemals moralisch gerechtfertigt. Gegengewalt geschieht meist aus Rache oder als Exzess bei Verteidigung oder Notwehr. 

Zu unterscheiden ist scließlich zwischen Gewalt und Macht.

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